) cf) a f i und Zuckerindustric. Anfänglich, und zwar bis zur Mitte des
vorigen Jahrhunderts, befanden sich fast alle Rübenzuckerfabriken im
Besitze eines oder mehrerer Landwirte, welche die Rüben selbst bauten
und in der eigenen Fabrik verarbeiteten. Die weitere Ausdehnung
des Rübenanbaues brachte in der Folgezeit vielerorts eine Beteiligung
auch kleiner Landwirte bei der Neuerrichtung von Fabriken mit sich.
Heute sind nur noch wenige Fabriken in den Händen einzelner Per
sonen. Immer weitere landwirtschaftliche Kreise wandten in den für
die Kultur der Zuckerrüben geeigneten Gegenden ihre Aufmerksamkeit
der Verwertung der im Rübenbau gewonnenen Erzeugnisse zu, und
heute dürfte die Zahl der Rübcnbaucr, die nicht in einer oder der
anderen Weise auch am Ertrage einer Zuckerfabrik beteiligt sind, keine
allzu große mehr sein.
Die verschiedenen Arten der Rübcnzuckerfabriken lassen sich in
typische Gruppen zusammenfassen: neben der alten Form, bei der das
Unternehmen in dem Besitze eines oder mehrerer Landwirte ist, die
selbst auf ihren Gütern Rüben bauen, die Fabriken, die als Aktien
gesellschaften ihren Aktionären durch einen besonderen Vertrag die
Rübenbaupflicht auferlegen. Drittens Fabriken, die als Gesellschaften
mit beschränkter Haftung oder eingetragene Genossenschaften mit be
schränkter Haftpflicht ihre Mitglieder im GcsellschaftSvcrtrag zum
Rübenbau verpflichtet haben, schließlich die Fabriken, die für die Größe
ihres Fabrikbetriebes von ihren Besitzern und Gesellschaftern nicht ge
nügend Rüben erhalten und Zuschußmengen von umwohnenden, an der
Gesellschaft nicht beteiligten Landwirten auf Grund von besonderen
Verträgen erwerben. Zwischen diesen klarumrisscnen Formen gibt cs
jedoch viele Zwischenstufen und Übergänge; so werden „Kaufrüben" fast
überall gern hinzugcnommen, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet. Die
Gesellschafts- und Aktienfabriken, die ihre Mitglieder verpflichten,
für jede Aktie oder jeden Anteil eine bestimmte Fläche mit Rüben
anzubauen, gewähren ihnen dafür, sofern nicht überhaupt der Ge
samtgewinn an sie ausgeschüttet wird, aber auch eine weitgehende
Gewinnbeteiligung, nicht etwa nur in Gestalt von Dividenden,
sondern auch in einem über den vertraglich festgesetzten Mindestpreis
erhöhten Rübenprcise. Für diese Gewinnbeteiligung wählen die
Fabriken recht verschiedene Formen. Manche von ihnen zahlen über
haupt keine Dividende, sondern bringen den Gewinn ausschließlich in
Gestalt des Rübcngeldcs zur Auszahlung. Hieraus ist die Tatsache
zu erklären, daß von zwei benachbarten, gleich großen und gleich gut
geleiteten Fabriken ini gleichem-Jahre die eine überhaupt keine Divi
dende, die andere aber bis 15 % und mehr geben kann, und dabei
doch die Beteiligten gleiche Erträge haben.