Full text : Der Zucker im Kriege

80

Zeit  vor  dem  Bezüge  des  Zuckers  der  Kleinhandlung  vorzulegen  ist,
von  der  man  den  Zucker  zu  beziehen  wünscht.  Da  bei  einer  richtigen
Verteilung  der  auf  den  Kommunalverband  entfallenden  Zuckermenge
auf  die  einzelnen  Verkaufsstellen  und  einer  entsprechenden  Festsetzung
der  Monatskopfmenge  und  der  Anteile  der  gewerblichen  Betriebe  der
dem  Kommunalverbande  überwiesene  Zucker  vollständig  den  Bedarf
des  Kommunalverbandes  und  die  gesamte  Zahl  der  für  den  jeweiligen
Versorgungszeitraum  ausgegebenen  Zuckerkarteu  decken  muß,  so
können  Stockungen  in  der  Zuckerversorgung  nur  auf  Mängel  der
kommunalen  Zuckerversorgung  zurückzuführen  sein.  Im  Gegensatz
zu  anderen  Lebensmitteln,  wie  Fleisch,  Kartoffeln  und  Fett,  wird  bei
Zucker  der  Bedarfsanteil  der  Kommunalverbände  im  voraus  berechnet ­
  und,  mit  den  vorhandenen  Beständen  in  Einklang
gebracht,,  im  voraus  voll  überwiesen.  Mit  anderen  Worten;  Für
jede  Zuckerkarte,  die  der  Kommunalverband  im  Rahmen  einer  sorgsamen ­
  Vcrbrauchsregelung  ausgibt,  muß  die  entsprechende  Zuckermenge ­
  in  dem  Versorgungszeitraum  vorhanden  sein.
Durch  die  kommunale  Verbrauchsregelung  war  der  Bevölkerung,
die  früher  außerhalb  des  Kommunalverbandes  ihren  Zuckerbedarf  zu
decken  pflegte,  die  Gelegenheit  genommen,  mit  ihren  Kommunalvcrbands-Zuckermarken
  Zucker  außerhalb  der  Grenzen  des  Kommunalverbandes ­
  zu  beziehen.  Die  hierdurch  hervorgerufene  vorübergehende ­
  Änderung  der  Absatzgebiete  und  Störung  im  Kleinhandel
ließen  schon  in  den  ersten  Monaten  der  neuen  Regelung  den  Wunsch
einer  Freizügigkeit  der  Zucker  karten  auftauchen.  In
einzelnen  von  Vermittlungsstellen  bewirtschafteten  Gebieten  wurde
eine  gegenseitige  Gültigkeit  der  von  den  einzelnen  angeschlossenen
Kommunalverbänden  ausgegebenen  Zuckerkartcn  vereinbart.  Die
Wünsche  des  Handels  auf  eine  vollständige  Freizügigkeit  der
Zuckerkarte  durch  Einführung  einer  im  ganzen  Reichsgebiet  gleichmäßig ­
  gültigen  Reichszuckerkarte  fanden  in  einem  Antrage  der
Handelskammer  Bromberg,  der  von  einer  Reihe  anderer  deutscher
Handelskammern  Unterstützung  fand,  ihren  Ausdruck.  Nach  dem  Antrage ­
  der  Handelskammer  Bromberg  sollten  sich  die  Kommunalverbände ­
  auf  die  Ausgabe  der  Zuckerkarten  an  die  Bevölkerung  beschränken. ­
  Die  von  den  Kleinhändlern  gesammelten  Zuckerkarten
sollten  von  diesen  unmittelbar  durch  den  Handel  an  den  Großhandel
und  von  diesem  an  die  Raffinerie  zur  Einlösung  weitergegeben  werden.
Erst  die  von  der  Raffinerie  gesammelten  Zuckerkarten  wären  dann  der
Reichszuckerstelle  zur  Kontrolle  vorzulegen  gewesen.  Auf  diese  Weise
sollte  der  Zuckerhandel,  der  sich  durch  die  gesetzliche  Regelung  des
Zuckerverkehrs  in  seinem  Arbeitsgebiet  eingeschränkt  glaubte,  wieder
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.