Full text: Der Zucker im Kriege

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Industrie eine schwere Schädigung erleiden könnten?) Gleichzeitig 
wurden von anderen Seiten Bedenken geäußert, daß durch die 
wachsende Verbreitung von Saccharin als Ersatz sür Zucker der 
menschlichen Ernährung wichtige Nährstoffe entzogen würden und 
die Ernährung der Massen eine Einbuße erleiden könnte. Wenn auch 
entgegen allen Mitteilungen über angeblich gesundheitsschädliche 
Wirkungen des Saccharins wiederholt einwandfrei die vollständige 
Unschädlichkeit dieses Süßstoffs festgestellt wurde, so schien es doch aus 
den anderen oben angeführten Gründen, zu denen auch Gründe steuer- 
technischer Natur getreten sein mögen, erwünscht, den Verbrauch des 
Saccharins gewissen Einschränkungen zu unterwerfen. Durch Reichs 
gesetz vom 6. Juli 1898 wurde der Verbrauch von Saccharin sür 
Deutschland zunächst eingeschränkt und für Bier, Wein, Fruchtsüfte, 
Konserven, Liköre, Zuckersäfte und Fruchtsäste überhaupt, für 
andere Nahrungsmittel ohne Deklaration verboten. Durch ein 
neues Süßstoffgesetz vom 7. Juli 1902 wurde die Verwendung künst 
licher Süßstoffe, einschließlich Saccharin, sür Nahrungsmittel, mit 
Ausnahme der für Krankenernährung bestimmten, vollständig ver 
boten und der Verkauf ausschließlich den Apotheken übertragen. Zur 
Erleichterung der Überwachung wurde die Herstellung nur der Fabrik 
von Fahlberg L List in Westerhüsen bei Magdeburg erlaubt und den 
übrigen Fabriken eine Abfindungssumme bezahlt. 
Durch Bekanntmachung, betreffend die Änderung des Süßstoff 
gesetzes vom 7. Juli 1902, vom 30. März 1916 wurde der Reichs 
kanzler ermächtigt, Ausnahmen von den Vorschriften des § 2 des 
Süßstoffgesetzes vom 7. Juli 1902 zuzulassen. Durch § 2 des Süß 
stoffgesetzes vom 7. Juli 1902 war es verboten: 
a) Süßstoff herzustellen oder Süßstoff Nahrungs- oder Genuß- 
. Mitteln bei deren gewerblicher Herstellung zuzusetzen; 
b) Süßstoff oder süßstoffhaltige Nahrungs- oder Genußmittel 
aus dem Auslande einzuführen; 
c) Süßstoff oder süßstoffhaltige Nahrungs- oder Genußmittel 
feilzuhalten oder zu verkaufen. 
. Die durch das Süßstoffgesetz vom 7. Juli 1902 dem Bundesrat 
erteilte Ermächtigung, für die Herstellung und Einführung von 
Süßstoff die Ermächtigung einem oder mehreren Gewerbetreibenden 
st Daß durch die Freigabe von Saccharin eine Einschränkung des Zucker 
verbrauches der Bevölkerung nicht unbedingt zu erwarten ist, hat sich in der 
Schweiz gezeigt. Obwohl dort Saccharin zum Verkauf freigegeben ist, 
betrug der durchschnittliche Zuckerverbrauch auf den Kopf der Bevölkerung 
im Jahre 1913/11 32,22 kg Rohwert, also über 11 kg mehr als zu gleicher 
Zeit in Deutschland.
	        
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