Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Der  Unternehmerlohn  soll  eine  angemessene  Entschädigung  für
die  Arbeit  des  Geschäftsinhabers  und  der  im  Geschäfte  mittätigen
Familienmitglieder  und  sonstiger  Hilfskräfte  bieten.  Nach  der
Bundesratsvcrordnung  gegen  übermäßige  Preissteigerung  vom
23.  Juli  1915  dürfen  die  durch  den  Krieg  geschaffenen  besonderen
Verhältnisse  keine  wesentliche  Steigerung  des  Unternehmerlohnes
verursachen.  Verteuerung  der  Lebenshaltung  und  Verringerung  des
Umsatzes  dürfen  also  nicht  durch  eine  Erhöhung  des  Reingewinns
ausgeglichen  werden.  Vor  deni  Kriege  hatte  der  Fleischer  am  Pfund
Fleisch  10  bis  13  Hs  Rohgewinn.  In  der  Kriegszeit  muß  wegen
der  Erhöhung  der  Unkosten  ein  entsprechend  höherer  Kleinhandelszuschlag ­
  bewilligt  werden.  Für  die  Versorgungsperioden,  in  denen
eine  Wochenkopsmenge  von  250  g  zur  Ausgabe  gelangt,  sind  unter
mittleren  Verhältnissen  neben  dem  angegebenen  Satz  für
Schwund-  und  Hauverlust,  der  vom  Warmgewicht  zu  berechnen  ist,
und  den  Zusuhrkosten,  soweit  sie  nicht  schon  in  den  Gestehungspreis
eingerechnet  sind,  24  Hs  am  Pfund  Fleisch  als  Rohverdienst  zuzubilligen. ­
  In  der  Versorgungsperiode  April/August  1917  mit  einem
Wochenkopssatze  von  500  g  kann  bei  abgehangenem  Fleisch  eine
Vergütung  für  Zufuhrkosten,  Schwund  und  Hauverlust  wegfallen,
weil  der  vorübergehende  doppelte  Umsatz  in  einem  Geschäfte  keine
doppelten  Geschäftsunkosten  verursacht.  Es  erscheint  also  in  diesem
Falle  lediglich  ein  Rohgewinnzuschlag  von  24  Hs  am  Pfund  Fleisch
angemessen.
g)  Berechnung  des  Kleinvcrkaufspreises  des
Fleisches  und  der  Spannung  zwischen
Vieh  -  und  Fleischpreis.
Der  Kleinverkausspreis  des  Fleisches  berechnet  sich  aus  dem
Gestehungspreise  des  Schlachtgewichts  und  dem  Rohgewinnzuschlag.
Der  Gestehungspreis  seinerseits  wird  ermittelt  nach  der  Formel:
Gestehungspreis  ^  Lebendgewichlspreis  -0  Unkosten  —  Nebenausbente
des  Schlachtgewichls  —  Schlachtgewicht  —  Schwund-  und  Hauverlust.
Wo  eine  zentrale  Schlachtung  und  Verteilung  des  Fleisches  stattfindet, ­
  sind  sowohl  die  Ankaufspreise  der  einzelnen  Tiere  als  auch  ihre
Lebend-  und  Schlachtgewichte  und  die  voni  Erwerbe  des  Tieres  bis
zur  Abgabe  des  Fleisches  an  den  Ladenschlächter  entstehenden  Unkosten
zahlenmäßig  festzustellen.  Aus  dem  Unterschied  zwischen  der  Summe
der  Lebendgewichte  und  der  Summe  der  Schlachtgewichte  läßt  sich
            
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