Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

Schweineauftriebe  auf  den  40  bedeutendsten  Schlachtvieh-Märkten
  erkennen  läßt.  An  Schweinen  wurden  den  Märkten  lebend
zugeführt;
1915;  Stück
Februar  696  281
März  734  927
April  .  .  543  987
Mai  389  420
Juni  272  131
Juli  246  098
August  227  272
September  238111
Oktober  281  384
Da  das  Angebot  weit  hinter  der  Nachfrage  zurückblieb,  so  trat
eilt  ständiges  Steigen  der  Schweinepreise  ein,  die  schließlich  eine
ungesunde  Höhe  erreichten.
Demzufolge  sah  sich  der  Bundesrat  am  4.  November  1915  veranlaßt, ­
  eine  Verordnung  über  die  Schweine  preise
beim  Verkauf  zur  Schlachtung  zu  erlassen,  die  sür  die  Orte  mit
öffentlichen  Schlachthäusern  Geltung  hatte.  Die  Verordnung  sah
Gewichtsklassen  vor,  die,  um  die  Fetterzeugung  möglichst  zu  fördern,
in  Stufen  von  je  20  kg  Zunahme  einen  steigenden  Einheitspreis
aufwiesen.  Man  unterließ  es,  für  jeden  Verkauf  zur  Schlachtung
Höchstpreise  festzusetzen,  und  wollte  die  Preisregelung  in  den  Gemeinden
ohne  öffentliche  Schlachthäuser  durch  die  Preisfestsetzung  für
Schweinefleisch  erwirken,  indem  man  bestimmte,  daß  bei  Abgabe  an
beu  Verbraucher  der  Preis  für  rohes  Schweinefleisch  140  v.  H.  des  in
der  nächstgelegenen  Schlachthausgemeinde  für  das  Lebendgewicht  der
Schweine  im  Gewichte  von  80  bis  100  kg  geltenden  Höchstpreises
nicht  übersteigen  dürfe.  Der  Erfolg  war  eine  völlige  Verödung  der
Schlachthöfe  der  größeren  Städte,  weil  die  Wurstfabriken  und
Räuchereien,  die  mit  ihren  Erzeugnissen  nicht  an  den  Höchstpreis
gebunden  waren,  ganz  besonders  aber  die  Konservenfabriken,  auf  dem
Lande  zu  ungebundenem  Preise  aufkauften.
Der  Auftrieb  aus  den  40  bedeutendsten  Schlachtviehmärkien
des  Reichs  sank  in  bedrohlicher  Weise.  Er  betrug  im;

November  1915  207  859
Dezember  1915  174  526
Januar  1916  125  650
Februar  1916  88167
            
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