Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

viehstarken  Gebiete  aus  der  Art  der  Umlage  des  lLochlachtviehbedarfs
von  selbst  ergab.
Die  notwendige  Einschränkung  des  Bedarfes  d  e  r
Zivilbevölkerung  mußte  in  einer  ebenfalls  für  alle  Bundesstaaten ­
  möglichst  gleichmäßig  wirkenden  Weise  erfolgen.  Es  wurde
daher  die  Kontingentierung  der  beschaupflichtigen  Schlachtungen  durch
die  Reichsfleischstelle  auf  den  Maßstab  früherer  beschaupflichtigcr
Schlachtungen  abgestellt.  Dies  geschah  in  der  Weise,  daß  ans  den
Schlachtungsstatistiken  der  zweiten  Vierteljahre  der  Jahre  1911,  1912,
1913,  1914  und  1915  die  D  u  r  ch  s  ch  n  i  t  t  s  s  ch  l  a  ch  t  u  n  g  S  z  a  h  l
eines  jeden  Bundesstaates  in  jeder  Viehgattung  berechnet  und  zunächst
auf  die  Hälfte  gekürzt  wurde.  Die  Zahlen  derHauSschlachtungen  wurden
nicht  fest  kontingentiert,  sondern  es  wurde,  ebenfalls  nach  Maßgabe
früherer  Hausschlachtungszahlcn,  jeden:  Bundesstaate  diejenige  Zahl
von  Hausschlachtungeu  bezeichnet,  die  im  Verhältnis  zur  Zahl  der
gewerblichen  Schlachtungen  als  angemessen  erachtet  wurde.  Es
hätte  nahegelegen,  schon  in  dieser  ersten  Umlage  aus  den  Zahlen  der
versorgungsberechtigten  Bevölkerung  und  dem  aus  diesen  sich  ergebenden ­
  Fleischbedarf  die  Schlachtungszahlen  der  Bundesstaaten  zu
errechnen.  Es  war  dies  aber  zunächst  unmöglich,  da  zur  Errechnung
der  versorgungsberechtigten  Einwohner  die  Kenntnis  der  Zahl  der
vorhandenen  Selbstversorger  unerläßliche  Vorbedingung  war,  die  zu
erfüllen  bei  der  drängenden  Zeit  keine  Möglichkeit  bestand.  Für
die  Wahl  des  Maßstabes  beschaupflichtiger  Schlachtungen  war  aber
nicht  nur  dieser  Umstand  maßgebend,  sondern  in  erster  Linie  die  Erwägung, ­
  daß  der  Fleischbedarf  der  Bevölkerung  von  jeher  örtlich
verschieden  gewesen  war  und  daß  dieser  Bedarf  im  wesentlichen  in
den  beschaupflichtigen  Schlachtungen  früherer  Jahre  seinen  Ausdruck
gefunden  hatte.  Die  Benutzung  des  Maßstabes  gewerblicher
Schlachtungen  erschien  daher  als  geeignetstes  Mittel,  die  Zuteilung
der  Schlachtungen  dem  tatsächlichen  Bedarf  anzupassen.  Schwierigkeiten ­
  ergaben  sich  insofern,  als  in  einzelnen  Bundesstaaten  und
Teilen  von  Bundesstaaten  auch  die  Hausschlachtungen  der  Fleischbeschau ­
  imterliegen,  diese  daher  in  der  Fleischbeschanstatistik  unter
den  beschaupflichtigen  Schlachtungen  mitaufgeführt  wurden  und
demnach  für  diese  Gebiete  die  Hausschlachtungen  in  dem  zugeteilten
Schlachtungskontingent  mitenthalten  waren,  weiter  daraus,  daß
anerkanntermaßen  in  einzelnen  Bundesstaaten  im  Frieden  eine  stark
entwickelte,  für  die  Ausfuhr  nach  anderen  Bundesstaaten  arbeitende
Fleischverarbeitungsindustrie  vorhanden  war,  welche  für  diese
Bundesstaaten  naturgemäß  eine  unverhältnismäßig  hohe  Zahl  von
            
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