Schaf ^1, Kalb--2, Schwein ^4, Rind 12, entsprechend den
verschiedenen Durchschnittsschlachtgewichten, zugelassen wurde. An
diesem Umrechnungsverfahren wurde bis in die neueste Zeit
hinein festgehalten.
Am 2. Oktober 1916 war. die Verordnung vom 21. August 1916
und damit die Neichsfleischkartc in Wirksamkeit getreten. ES galt
daher für die Reichsfleischstelle, die mit dem 16. Oktober 1916 be
ginnende neue Umlage den leitenden Gesichtspunkten der Verordnung
anzupassen. Hauptzweck der Neichsfleischkarte war, möglichst jedem
versorgungsberechtigten Einwohner des Deutschen Reiches die Wochen
menge von 250 g Fleisch zu geben. Es mußte die Berechnung
der Schlachtungen für die Zivilbevölkerung hiernach auf eine
völlig ncue GrundIage gestellt werden, nämlich auf die des
gleichmäßigen Anteils der Zahl der Versorgungsberechtigten.
Hierzu war es notwendig, die Z a h l d e r v c r s o r g u n g s b c -
rechtigten Bevölkerung festzustellen. Dafür standen der
Reichsfleischstelle genaue Zahlen der Selbstversorger zunächst nicht zur
Verfügung. Sie ermittelte daher durch Umfrage bei den Bundes
regierungen die voraussichtlichen Zahlen der Selbstversorger für die in
Aussicht genommene Unrlageperiode von nunmehr 3 Monaten (16. Ok
tober 1916 bis zum 15. Januar 1917). Die gesamte Einwohnerzahl
des Reiches nach der letzten bekannten Volkszählung, gekürzt um die
Selbstversorger und um den Anteil der Kinderkarten, ergab die Zahl
der versorgungsberechtigten Bevölkerung, die mit der Wochcnkopsmenge
der Neichsfleischkarte zu beliefern war. Rach Erfahrungen der süd
deutschen Bundesstaaten über die Nichtansnützung der Fleisch
kartenwerden von der ermittelten Zahl 10 % abgezogen. Die hiernach
verbleibende Kopfzahl, vervielfacht mit 250 g, ergab die für die ein
zelne Woche der Umlageperiode benötigte Fleischmenge in Gramm
zahlen. Diesem Bedürfe gegenüber wurde die Deckung errechnet, indem
die zur Schlachtung bestimmten Vieharten nach den schon früher ge
nannten Sätzen von 200, 40, 80 und 15 leg Schlachtgewicht ' in
Muskelfleisch umgerechnet, außerdem die Ausbeute aus Eingeweiden
nach bekannten Sätzen eingestellt und das mutmaßliche Ergebnis der
Wildausbeute und der Schlachtung von Geflügel hinzugerechnet wurde.
Die Berechnung war so erfolgt, daß sich noch ein Überschuß über den
Bedarf ergab.
Die Reichsfleischmenge, geteilt durch die Zahl der versorgungs
berechtigten Bevölkerung des Reiches, ergab eine U m I a g e q n o t e,
welche, vervielfacht mit der Zahl der versorgungsberechtigten
Bevölkerung der einzelnen Bundesstaaten, die jedem Bundesstaate zu-
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