Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Märkten Deutschlands im August und September 1914, verglichen mit 
den gleichen Monaten des Vorjahres, folgende Beschickung auf: 
^gfiOl'd e t 
-K älber 
Schafe 
Schweine 
Auqust WH.. .. 
. . 123 560 
87 344 
80 980 
522 077 
„ 1913.... 
. . 117 241 
101 082 
118 344 
478 456 
September 1914 
. . 135 333 
94 815 
94 697 
689 170 
„ 1913 
. . 127 575 
97 700 
106 384 
522 506 
Um einen unwirtschaftlichen Verbrauch des Viehs zu verhindern, 
erließ der Bundesrat am 11. September 1914 für die Dauer von 
3 Monaten ein VerbotdesSchlachtensvon Kälbern unter 75 kg 
Lebendgewicht und von weiblichen noch nicht 7 Jahre alten Rindern. 
Gleichzeitig wurden die Landcszentralbehörden ermächtigt, auch für die 
Schlachtung von Schweinen Beschränkungen anzuordnen, wovon zu 
nächst die Bayerische Regierung Gebrauch machte, indem, sie am 
17. September 1914 das Schlachten von Schweinen unter 60 kg 
für die Dauer von 3 Monaten verbot. Auch die Badische und 
Württembergische Regierung erließen am 10. und 21. Oktober 1914 
ähnliche Vorschriften, mährend Preußen dadurch eingriff, daß es 
Mittel zur Verfügung stellte, „um den Übergang von Zucht- und 
Magervich, und zwar von Schweinen und Rindvieh, zu dessen Durch 
haltung die Besitzer nicht imstande sind, an andere geeignete Züchter 
und Master zu ermöglichen." 
Dieses erste Schlachtverbot der Kriegswirtschaft hat von 
verschiedenen Seiten Widerspruch erfahren. So bezeichnen 
K u c z y n s k i und Z u n tz (Unsere bisherige und unsere künftige 
Ernährung im Kriege, Verlag Friedrich Viewcg & Sohn in Braun 
schweig 19115) die vor Erlaß des Verbotes erfolgten überstürzten Rot- 
verkäufe von Vieh als „ganz dazu angetan, die notwendige Ver 
minderung zu beschleunigen". Eine genauere Prüfung der Ver 
hältnisse läßt jedoch das erlassene Verbot als g e r e ch t f e r t i g t er 
scheinen; denn die starke Viehabstoßung hatte ihren Grund haupt 
sächlich in dem durch die noch ungewohnten Kriegsverhältnisse hervor 
gerufenen Bestreben, Bargeld zu bekommen, wobei sich ganz besonders 
die kleinen Leute zum Verkauf verleiten ließen, bei denen ein Grund 
zur Viehabgabe nicht vorlag, da sie die Fütterung hauptsächlich mit 
Rauhfutter und fast ganz ohne Kraftfutter durchführen. Ganz be 
sonders stark war die Abstoßung von Kälbern und Jungvieh, die man 
bald wieder ergänzen zu können hoffte, und damit wäre ohne Erlaß des 
Verbotes eine Bedrohung der Nachzucht gegeben gewesen.
	        
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