Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

o

Märkten  Deutschlands  im  August  und  September  1914,  verglichen  mit
den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres,  folgende  Beschickung  auf:

^gfiOl'd  e  t

-K  älber

Schafe

Schweine

Auqust  WH..  ..

.  .  123  560

87  344

80  980

522  077

„  1913....

.  .  117  241

101  082

118  344

478  456

September  1914

.  .  135  333

94  815

94  697

689  170

„  1913

.  .  127  575

97  700

106  384

522  506

Um  einen  unwirtschaftlichen  Verbrauch  des  Viehs  zu  verhindern,
erließ  der  Bundesrat  am  11.  September  1914  für  die  Dauer  von
3  Monaten  ein  VerbotdesSchlachtensvon  Kälbern  unter  75  kg
Lebendgewicht  und  von  weiblichen  noch  nicht  7  Jahre  alten  Rindern.
Gleichzeitig  wurden  die  Landcszentralbehörden  ermächtigt,  auch  für  die
Schlachtung  von  Schweinen  Beschränkungen  anzuordnen,  wovon  zunächst ­
  die  Bayerische  Regierung  Gebrauch  machte,  indem,  sie  am
17.  September  1914  das  Schlachten  von  Schweinen  unter  60  kg
für  die  Dauer  von  3  Monaten  verbot.  Auch  die  Badische  und
Württembergische  Regierung  erließen  am  10.  und  21.  Oktober  1914
ähnliche  Vorschriften,  mährend  Preußen  dadurch  eingriff,  daß  es
Mittel  zur  Verfügung  stellte,  „um  den  Übergang  von  Zucht-  und
Magervich,  und  zwar  von  Schweinen  und  Rindvieh,  zu  dessen  Durchhaltung ­
  die  Besitzer  nicht  imstande  sind,  an  andere  geeignete  Züchter
und  Master  zu  ermöglichen."
Dieses  erste  Schlachtverbot  der  Kriegswirtschaft  hat  von
verschiedenen  Seiten  Widerspruch  erfahren.  So  bezeichnen
K  u  c  z  y  n  s  k  i  und  Z  u  n  tz  (Unsere  bisherige  und  unsere  künftige
Ernährung  im  Kriege,  Verlag  Friedrich  Viewcg  &  Sohn  in  Braunschweig ­
  19115)  die  vor  Erlaß  des  Verbotes  erfolgten  überstürzten  Rotverkäufe
  von  Vieh  als  „ganz  dazu  angetan,  die  notwendige  Verminderung ­
  zu  beschleunigen".  Eine  genauere  Prüfung  der  Verhältnisse ­
  läßt  jedoch  das  erlassene  Verbot  als  g  e  r  e  ch  t  f  e  r  t  i  g  t  erscheinen; ­
  denn  die  starke  Viehabstoßung  hatte  ihren  Grund  hauptsächlich ­
  in  dem  durch  die  noch  ungewohnten  Kriegsverhältnisse  hervorgerufenen ­
  Bestreben,  Bargeld  zu  bekommen,  wobei  sich  ganz  besonders
die  kleinen  Leute  zum  Verkauf  verleiten  ließen,  bei  denen  ein  Grund
zur  Viehabgabe  nicht  vorlag,  da  sie  die  Fütterung  hauptsächlich  mit
Rauhfutter  und  fast  ganz  ohne  Kraftfutter  durchführen.  Ganz  besonders ­
  stark  war  die  Abstoßung  von  Kälbern  und  Jungvieh,  die  man
bald  wieder  ergänzen  zu  können  hoffte,  und  damit  wäre  ohne  Erlaß  des
Verbotes  eine  Bedrohung  der  Nachzucht  gegeben  gewesen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.