Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Es  braucht  wohl  nicht  weiter  begründet  zu  werden/  daß  die
Rinderbestände  nach  der  vorübergehend  starken  Entnahme  wiederum
besonderer  Schonung  bedürfen  werden;  das  ergibt  sich  schon
aus  der  Tatsache,  daß  nach  Ablauf  der  Versorgungsperiode  Mitte  April
bis  Ende  Juli  die  Klasse  der  Milchkühe  auf  voraussichtlich  9 1 / 2  Millionen ­
  zurückgegangen  sein  wird,  da  wegen  der  Schlachtung  des"Nachwuchses
  eine  Ergänzung  nicht  stattfinden  kann.  Auch  die  Jungviehbestände, ­
  die  jetzt  teilweise  für  die  Schlachtung  Verwendung  finden
nlußten,  bedürfen  dann  dringend  der  Auffüllung,  um  sowohl  die  zur
Zucht  untauglich  werdenden  Kühe  und  Bullen,  als  auch  die  wegen
Arbeitsunfähigkeit  ausscheidenden  Zugtiere  zu  ersetzen.  Die  Tatsache
aber,  daß  nach  Ablauf  des  Vierteljahres,  für  das  die  Erhöhung  der
Fleischmenge  vorgesehen  ist,  die  Weidemastgebiete  ihr  Vieh  abstoßen
und  auch  aus  den  anderen  Viehbeständen  Tiere  infolge  Unbrauchbarwerdens ­
  zur  Zucht  und  zur  Milcherzeugung  für  die  Schlachtung  zur
Verfügung  stehen,  gibt  die  Gewähr  dafür,  daß  unsere  regelmäßige
Fleifchversorgung  nach  Ablauf  der  bis  Ende  Juli  währenden  Versorgungsperiode ­
  aufrechterhalten  werden  wird,  wenn  die  verstärkte
Wochenkopfmenge  von  500  g  in  der  neuen  Versorgungsperiode,  in
der  die  Brot-Notstandsaktion  zu  Ende  geht,  wieder  durch  die  gewöhnliche ­
  250  A-Wochenkopfmenge  mit  den  Zulagen  für  Schwer-,
Schwerst-  und  unter  Tage  tätige  Arbeiter  ersetzt  wird.
4.  Allgemeine  Maßnahmen  zur  Erleichterung  der
Viehbewirtschaftung.
Die  vorübergehenden  starken  Ansprüche  an  die  Rinderbestände
machten  es  in  den  meisten  Bundesstaaten  notwendig,  an  Stelle  der
freiwilligen  Aufbringung  durch  den  Händler  oder  Kommissionär  die
Enteignung  oder  Androhung  der  Enteignung  und  Aufbringung
durch  den  Kommunalverband  durchzuführen.  Dabei  war  es  zwar  nicht
nötig,  den  Handel  vollständig  auszuschalten,  aber  es  war  die  Art
seiner  Mitwirkung  zu  ändern.  Während  der  Handel  bisher,  in  manchen
Bundesstaaten  mehr,  in  anderen  weniger,  tatsächlich  den  Kaufabschluß
bewirkte  und  von  seiner  Beschäftigung  in  Friedenszeiten  lediglich
dadurch  abwich,  daß  statt  der  Verhandlungen  über  den  Verkaufspreis ­
  der  Höchstpreis,  der  meistens  als  llbernahmepreis  galt,  eintrat,
ist  seine  Tätigkeit  nunmehr  meistens  auf  die  Abwicklung  der  Abnahmeund
  Transportgeschäfte  beschränkt  worden,  ein  Gebiet  der  Betätigung,
bei  dem  der  Handel  im  Hinblick  auf  seine  langjährigen  Erfahrungen
unentbehrlich  ist.
            
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