Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Aufgabe  der  Verwaltungsbehörden  der  Bundesstaaten  ist  cs,
die  Umlagen  so  unterzuverteilen,  daß  der  unvermeidbare  Eingriff  in
die  Viehbestände  möglichst  schonend  vor  sich  geht.  Hierzu  ist  eine
ständige  Kenntnis  der  Viehbestände  erforderlich.  Die  Neichsfleischstelle
  hat  bereits  im  Frühjahr  1916  die  Anregung  zur  Schaffung  von
Viehkatastern  gegeben,  leider  ohne  daß  es  damals  bei  der  Überlastung ­
  der  Behörden  und  dem  Mangel  an  Personal  möglich  gewesen
wäre,  die  allgemeine  Durchführung  dieser  Maßregel  zu  erwirken.  Die
wachsende  Schwierigkeit  der  Viehaufbringung  hat  im  Laufe  der  letzten
Zeit  jedoch  einer  Reihe  von  Landesfleischstellen  Veranlassung  gegeben,
die  Einrichtung  von  Viehkatastern  nunmehr  zu  betreiben,  um  dauernd
über  die  Entnahmefähigkcit  der  Viehbestände  in  den  einzelnen  Aufbringungsbezirken ­
  und  -orten  unterrichet  zu  sein.  Damit  die
Viehkataster  diesem  Zweck  entsprechen,  müssen  sie  außer  über
den  gesamten  Viehbestand  darüber  Aufschluß  geben,  welche  Tiere
in  den  einzelnen  Monaten  der  jeweilig  laufenden  ümlageperiode
als  Schlachtware  abgegeben  werden  können.
Um  die  Verteilung  der  für  das  Reich  aufzubringenden  Viehmengen
  den  in  den  Bundesstaaten  vorhandenen  Beständen  möglichst
anzupassen,  hat  die  Reichsfleischstelle  darauf  hingewirkt,  daß  außer
deu  jährlichen,  am  1.  Dezember  stattfindenden  Viehzählungen  alle
Vierteljahre  Viehzwischcnzählnngcn  stattfinden.  Auf  ihre
Anregung  hin  führten  bereits  im  Sommer  und  Herbst  1916  verschiedene ­
  Bundesstaaten  vierteljährliche  Erhebungen  ein.  Durch  die
Bundesratsverordnung  vom  30.  Januar  1917  (R.  G.  Bl.  Seite  81)
sind  nunmehr  für  das  ganze  Reichsgebiet  regelmäßige  vierteljährliche
Viehzählungen  am  1.  März,  1.  Juni,  1.  September  und  1.  Dezember
angeordnet,  deren  Ergebnisse  der  Errechnung  der  vierteljährlichen  Viehumlagen
  zugrunde  gelegt  werden.
Um  d'e  Eingriffe  in  die  Viehbestände  möglichst  schonend  zu
gestalten,  versuchte  die  Reichsfleischstelle,  die  aufgegebenen  Lieferungen
der  periodisch  wechselnden  Abgabefähigkeit  der  Viehbestände  in  den
einzelnen  Bundesstaaten  möglichst  anzupassen.  Es  sind  in  bezug  auf
die  zeitliche  Verschiedenheit  der  Lieferungsfähigkeit  drei  Gebiete  im
Reiche  zu  unterscheiden:
Die  Weidegebiete  beginnen  mit  der  Abstoßung  des  Viehes  zur
Schlachtung  im  August  und  liefern  ihr  letztes  Vieh  in  der  ersten
Hälfte  des  Dezembers.  Die  Winterstallmastgebiete  dagegen  können
ihr  Schlachtvieh  in  der  Zeit  von:  Januar  bis  Mai  abgeben,  wogegen
in:  Süden  Deutschlands  und  in  Mitteldeutschland  mit  vorwiegendem
Kleinbesitz  die  Vichabstyßung  mehr  über  däS  ganze  Jahr  verteilt  ist,
            
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