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Aufgabe der Verwaltungsbehörden der Bundesstaaten ist cs,
die Umlagen so unterzuverteilen, daß der unvermeidbare Eingriff in
die Viehbestände möglichst schonend vor sich geht. Hierzu ist eine
ständige Kenntnis der Viehbestände erforderlich. Die Neichsfleisch-
stelle hat bereits im Frühjahr 1916 die Anregung zur Schaffung von
Viehkatastern gegeben, leider ohne daß es damals bei der Über
lastung der Behörden und dem Mangel an Personal möglich gewesen
wäre, die allgemeine Durchführung dieser Maßregel zu erwirken. Die
wachsende Schwierigkeit der Viehaufbringung hat im Laufe der letzten
Zeit jedoch einer Reihe von Landesfleischstellen Veranlassung gegeben,
die Einrichtung von Viehkatastern nunmehr zu betreiben, um dauernd
über die Entnahmefähigkcit der Viehbestände in den einzelnen Auf
bringungsbezirken und -orten unterrichet zu sein. Damit die
Viehkataster diesem Zweck entsprechen, müssen sie außer über
den gesamten Viehbestand darüber Aufschluß geben, welche Tiere
in den einzelnen Monaten der jeweilig laufenden ümlageperiode
als Schlachtware abgegeben werden können.
Um die Verteilung der für das Reich aufzubringenden Vieh-
mengen den in den Bundesstaaten vorhandenen Beständen möglichst
anzupassen, hat die Reichsfleischstelle darauf hingewirkt, daß außer
deu jährlichen, am 1. Dezember stattfindenden Viehzählungen alle
Vierteljahre Viehzwischcnzählnngcn stattfinden. Auf ihre
Anregung hin führten bereits im Sommer und Herbst 1916 ver
schiedene Bundesstaaten vierteljährliche Erhebungen ein. Durch die
Bundesratsverordnung vom 30. Januar 1917 (R. G. Bl. Seite 81)
sind nunmehr für das ganze Reichsgebiet regelmäßige vierteljährliche
Viehzählungen am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember
angeordnet, deren Ergebnisse der Errechnung der vierteljährlichen Vieh-
umlagen zugrunde gelegt werden.
Um d'e Eingriffe in die Viehbestände möglichst schonend zu
gestalten, versuchte die Reichsfleischstelle, die aufgegebenen Lieferungen
der periodisch wechselnden Abgabefähigkeit der Viehbestände in den
einzelnen Bundesstaaten möglichst anzupassen. Es sind in bezug auf
die zeitliche Verschiedenheit der Lieferungsfähigkeit drei Gebiete im
Reiche zu unterscheiden:
Die Weidegebiete beginnen mit der Abstoßung des Viehes zur
Schlachtung im August und liefern ihr letztes Vieh in der ersten
Hälfte des Dezembers. Die Winterstallmastgebiete dagegen können
ihr Schlachtvieh in der Zeit von: Januar bis Mai abgeben, wogegen
in: Süden Deutschlands und in Mitteldeutschland mit vorwiegendem
Kleinbesitz die Vichabstyßung mehr über däS ganze Jahr verteilt ist,