Full text: Der Zucker im Kriege

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11. April 1915 wurden für die zuckerhaltigen Futterniittel Höchst 
preise festgesetzt, die ganze Bewirtschaftung einheitlich geregelt und 
der Bezugsvereinigung Deutscher Landwirte übertragen. 
1) Verminderung der Anbaufläche. Die Getreide 
bestandsaufnahme vom Herbst 1914 hatte ergeben, daß die aus der 
Ernte 1914 verfügbaren Getreidebestände ohne starke Einschränkung 
des Verbrauches den Bedarf des deutschen Volkes und Heeres bis zur 
neuen Ernte nicht zu decken imstande seien. Die Folgen dieser Er 
kenntnis waren einerseits die gesetzliche Regelung des Verkehrs mit 
Brotgetreide und Mehl und stark in den Mehl- und Brotverbrauch 
der Bevölkerung einschneidende Maßnahmen, andererseits glaubte man 
aus dieser Festlegung die Forderung nach einer Vermehrung der 
Getreideanbaufläche erheben zu sollen. Hier haben gerade in dieser 
Zeit die immer und immer aufs neue sich wiederholenden Klagen über 
den Mangel an Absatzmöglichkeit von Zucker die Veranlassung zu dem 
Gedanken gegeben, durch eine Einschränkung des Zuckerrübenanbaues 
sowohl die Klagen über den bestehenden Zuckerüberfluß zu bebeben, wie 
auch durch Bebauung eines Teils der bisher mit Zuckerrüben bestellten 
Fläche mit Getreide die Getreideerzeugung zu steigern. Dabei wurde 
vor allem darauf hingewiesen, daß die Zuckerrübenflächen zumeist 
derartig in Kultur ständen, daß aus ihnen die meisten anderen Früchte 
ohne besondere Bearbeitung des Bodens mit Erfolg angebaut werden 
könnten und ein unvermittelter Wechsel in der Fruchtfolge sich hier am 
ehesten durchführen lasse. Die Bestrebungen auf eine Verminderung 
der Zuckerrüben-Anbaufläche riefen in der Öffentlichkeit lebhafte Er 
örterungen hervor. 
Gegen eine Verminderung der Zuckerrüben-Anbaufläche sprach 
vor allem die hohe Bedeutung der Zuckerrübe für die ganze Er 
nährungswirtschaft, die im ersten Teil des vorliegenden Heftes ein 
gehende Erwähnung gesunden hat. In der Schrift über die deutsche 
Volksernährung und den englischen Aushungerungsplan haben Eltz- 
bacher und andere gegen jede Einschränkung der Hackfruchtfläche 
zugunsten des Getreideanbaues Verwahrung eingelegt. Dagegen 
erklärte der Preußische Landwirtschaftsminister in seinem Erlasse vom 
4. Dezember 1914*) folgendes: 
„An Zucker wird bis zum Beginn der nächsten Betriebszeit ein 
großer Bestand verbleiben, falls er nicht zur Volksernährung und 
Viehfütterung herangezogen werden muß. Aber auch wenn dies der 
Fall ist, wird das Erzeugnis der nächsten Betriebszeit zur Be 
friedigung des inländischen Bedarfs auch dann ausreichen, wenn nur 
*j Siehe Brukner, a. a.,O. S. 29.
	        
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