Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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aus  diesem  Verkauf,  also  zu  dem  später  mit  Recht  so  bekämpften  Ern-Hamstern,
  aufzufordern.  Man  nahm  an,  daß  daurit  der  Verbrauch
ain  besten  gedeckt  würde.  DaS  ist  verständlich,  weil  damals  niemand
mit  völlig  durchgreifender  Bewirtschaftung  des  Fleisches  auf  Jahre
hinaus  rechnete.
Das  Reich  begann  Anfang  1916  durch  Zusammenschließung  deS
Viehhandels  in  Verbänden  den  Kampf  um  die  Herrschaft  auf  dern
Viehnrarkte  und  über  den  Viehpreis  aufzunehmen.  Der  Gründung
der  Viehhanhelsverbände  folgte  die  Festlegung  der  Schweinepreise
(BundeSratsverordnuug  vom  14.  Februar  1916)  und  schließlich  die
Bestimmung  der  Höchstzahl  der  gewerblichen  Schlachtungen  (Bundesratsvcrordnung
  vom  27.  März  1916).  Hierdurch  wurde  mit  einen!
Schlage  die  Lage  der  Kommunalverbände  völlig  geändert.  Der  freie
Handel  mit  Vieh  hörte  auf.  Die  Kommunalverbände  erhielten  von
den  staatlich  bestimmten  Stellen  das  Vieh,  das  der  für  ihren  Bezirk
zugelassenen  Schlachtungsziffer  entsprach.  Außerdem  mußten  sie
Kleinhandels-Höchstpreise  für  Schweinefleisch  vorschreiben  und  den
Absatz  ausländischer  Fleischwaren  regeln.  Die  Verordnung  vom
27.  März  1916  legte  ihnen  schließlich  ganz  allgemein  die  Aufgabe  auf,
den  Verkehr  und  Verbrauch  hinsichtlich  des
Schlachtviehfleisches  zu  ordnen.
Hiermit  hat  das  Reich  ein  großes  Wort  gelassen  ausgesprochen, ­
  dessen  Erfüllung  den  Konununalverbänden  nicht  ohne
weiteres  möglich  war.  Der  Schlüssel  für  die  Viehzuteilung',  die  Zahl
der  gewerblichen  Schlachtungen,  stiinmte.zunächst  mit  dem  Bedarf  der
kommunalen  Bezirke  nicht,  da  früher  einzelne  Schlachthäuser  für
mehrere  Bezirke,  für  Heeres-,  Marine-,  Schiffsproviantbedarf,
Konservenfabriken  u.  dergl.  geschlachtet  hatten.  Während  deshalb  in
Städten  wie  Hamburg  die  schlüsselmäßige  Lieferung  den  Bedarf  sehr
gut  deckte,  ohne  daß  hierzu  organisatorische  Anstrengungen  des  Staates
nötig  waren,  entstand  anderwärts  ein  großer  Mangel.  In  den  Großstädten ­
  des  Ostens  und  Westens  sowie  in  weiten  Teilen  Mitteldeutschlands ­
  und  später,  als  die  Weidezeit  den  Auftrieb  verringerte,
auch  Süddeutschlands  setzte  das  „Anstellen"  nach  Fleisch  ein.  Da  die
Kommunalverbände  den  Verbrauch  gleichwohl  regeln  sollten,  mußten
sie  nunmehr  dem  R  a  t  i  o  n  i  e  r  u  n  g  s  p  r  o  b  l  e  m  nähertreten.
Für  dieses  lagen  die  technischen  Erfahrungen  der  Brot-  und
Mehlverteilung  und  besonders  der  Butterverteilung,  die  in  ähnlicher
Weise  mit  zu  knappen  Mengen  zu  rechnen  gehabt  hatte,  vor.  Dagegen
war  man  über  die  mögliche  Rationshöhe  lange  sehr  im  Zweifel:
einerseits  schwankte  die  tatsächliche  Erfüllung  der  schlüsselmäßigen
            
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