Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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wobei  x  das  auf  die  Karte  entfallende  Schlachtgewicht  darstellt.  X  betrügt ­
  also  416,6  g  oder  fünf  Drittel  der  Normalfleischkarte.
Die  Behandlung  der  Selbstversorger  verwickelte  sich  weiter,  weil
diese  den  Wunsch  hatten,  nicht  nur  aus  ihrer  Hausschlachtung  ju
leben,  sondern  auch  teilweise  anderes,  frisches  Fleisch  zu  beziehen.
Dies  konnte  nur  geschehen,  indem  die  Konnnunalverbändc  die  Vorräte ­
  aus  der  Hausschlachtung  nur  auf  einen  Teil  der  Flcischkartenlsezügc,
  aber  entsprechend  länger,  verrechneten.  Dann  verblieben  dem
Selbstversorger  einige  Fleischkarten  im  Haushalte  (iLcilselbstvcrsorger.

AIs  die  weitergehende  billige  Fleischzulage  einsetzte,  vermochte
der  Selbstversorgerhaushalt  an  ihr  nicht  teilzunehmen.  Es  ging
nicht  an,  auch  für  rund  18  Millionen  Selbstversorger  die  Menge
'«etter  zn  erhöhen,  eine  Härte,  die  der  einzelne  Selbstversorger  im
u  ernden  Genusse  seiner  größeren  Vorräte  tragen  mußte.  Nur
reilselbstversorger  konnten  teilweise  an  der  kommunalen  Zusatzkarte
teilnehmen  (Verordnung  vom  15.  April  1917),  soweit  sic  damit  bis
zu  500  g  Wochcnkopfmengc  kamen.

vom

3-  Die  kommunale  Regelung  des  Verbrauchs.
Wie  unter  II  ausgeführt,  befanden  sich  die  Konnnunalverbändc
0  '  Oktober  1916  ab  einer  bis  ins  kleinste  ausgebauten  formalen
^  n  nung  der  Rationierung  gegenüber.  Es  galt  nun  für  sie,  dafür
zu  sorgen,  daß  der  formalen  Ordnung  materielle  Erfüllung  werde,
rag  a  so  jeden,  das  Leine  möglichst  zukomme.
^  'st  selbstverständlich,  daß  es  nicht  genügte,  gewissenhaft  den
Äs  ^"^'berechtigten  regelmäßig  ihre  Fleischkarten  auszuhändigen,
^iim  ^..langet  eurer  peinlich  geordneten  Bewirtschaftung  hätte  dies,
tatsächlich  vielfach  sofort  eintrat,  zu  Ladenpolonäsen
„mit  Fleischkarte"  geführt,  also  wenig  gebessert.
,  ?  KU  \. Cn  ^ e ^. n  doleu,  dem  Verbraucher  mit  der  Karte  in
,  er  ,wn,  und  dein  auf  dem  Bahnhof  ankommenden  lebenden  Vieh,
mußte  vielmehr  eine  vermittelnde  Verteilungsorganisation
greisen.  ö

cin-Bei

  der  nachfolgende»  Schilderung  soll  von  de»  einfachsten  Verhältnissen ­
  des  p  l  a  t  t  e  n  L  a  n  d  e  s  abgesehen  werden.  Dort  genügt
es  meistens,  dem  einzelnen  Schlächter  eine  Schlachtung  zu  gestatten,
die  genau  überwacht  wird  und  aus  deren  Ertrag  die  versorgungsberechtigte
  Einwohnerschaft  des  Dorfes  ihren  Anteil  nach  Verhältnis
froft  17/18)19
            
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