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wertvollen Anhaltspunkten auch die „Schuldfrage des Vcrfütte'rns"
batte lösen helfen können. Weiter konnten die vorhandenen Futter
mittel int freien Verkehr und zu angemessenen Preisen den Mastern
zugeführt werden. Andererseits läßt sich aber nicht in Abrede stellen,
daß eine V c r f ü t t e r u n g von Brotgetreide stattgefunden
hat, wozu das am 31. Juli 1914 erlassene Ausfuhrverbot für Ver-
pflcgungs- und Futtermittel mithalf, das diejenigen Getreidemengen
zurückhielt, die sonst außer Landes gingen. Dazu kam die am
26. Oktober 1914 erfolgte Festsetzung von Höchstpreisen für Getreide
und Kleie, die eine — rein geldlich — gleich gute, wenn nicht bessere
Möglichkeit der Verwertung des Getreides durch Verfüttern an Tiere
als durch Verkauf zur menschlichen Ernährung schuf. Die ani gleichen
Tage erschienene Bekanntmachung über das Verfüttern von Brot
getreide und Mehl wurde wohl häufig nicht beachtet, wie auch daraus
zu folgern sein dürfte, daß durch eine am 5. Januar 1915 erschienene
neue Vorschrift eine Verschärfung des in der Bekanntmachung ent
haltenen Verbotes herbeigeführt wurde.
Ob die Behauptung, daß im ersten Kricgsjahr 3 bis 4 Millionen
Tonnen Getreide an Rinder und Schweine verfüttert wurden, zu
trifft, läßt sich schwer nachprüfen; jedenfalls war aber das Ergebnis
der am 1. Dezember 1914 erfolgten Getreideerhebung derartig,
daß an eine Verminderung des S ch w e i n c b e st a n d e s
gedacht werden mußte. Diese erfolgte in der Weise, chaß durch
Bundcsrats-Vekanntmachung vom 25. Januar 1915 die Städte und
Landgemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern verpflichtet wurden,
zur Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch einen Vorrat an Dauer
waren zu beschaffen, über dessen Umfang und Art die zuständigen
Behörden näheres bestimmen sollten. Gleichzeitig wurde zur Er
füllung dieser Verpflichtung die Möglichkeit geschaffen, den Gemeinden
das Eigentum an den im Privatbesitz befindlichen Schweinen von der
zuständigen Behörde übertragen zu lassen. Die den Gemeinden auf
erlegte Pflicht der Eindeckung brachte eine derartige Steigerung der
Nachfrage, daß die Schweinepreise sprunghaft in die Höhe gingen, wo
durch cs den Kommunen vielfach nur sehr schwer möglich wurde, auch
nur annähernd die Fleifchvorräte sich zu verschaffen, die von den
LandeZzcntralbehörden vorgesehen waren?) Die Preußische Regierung
hatte unter dem 8. Februar 1915 angeordnet, daß die Gemeinden
vorläufig für 15 Jl Dauerware auf den Kopf der Bevölkerung be
schaffen sollten. Die in der Verordnung vom 25. Januar 1915
9 Vergleiche die im letzten Abschnitt des Hcstes angeführte Entwicklung
der Berliner Marktpreise Seile 88,