Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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wertvollen Anhaltspunkten auch die „Schuldfrage des Vcrfütte'rns" 
batte lösen helfen können. Weiter konnten die vorhandenen Futter 
mittel int freien Verkehr und zu angemessenen Preisen den Mastern 
zugeführt werden. Andererseits läßt sich aber nicht in Abrede stellen, 
daß eine V c r f ü t t e r u n g von Brotgetreide stattgefunden 
hat, wozu das am 31. Juli 1914 erlassene Ausfuhrverbot für Ver- 
pflcgungs- und Futtermittel mithalf, das diejenigen Getreidemengen 
zurückhielt, die sonst außer Landes gingen. Dazu kam die am 
26. Oktober 1914 erfolgte Festsetzung von Höchstpreisen für Getreide 
und Kleie, die eine — rein geldlich — gleich gute, wenn nicht bessere 
Möglichkeit der Verwertung des Getreides durch Verfüttern an Tiere 
als durch Verkauf zur menschlichen Ernährung schuf. Die ani gleichen 
Tage erschienene Bekanntmachung über das Verfüttern von Brot 
getreide und Mehl wurde wohl häufig nicht beachtet, wie auch daraus 
zu folgern sein dürfte, daß durch eine am 5. Januar 1915 erschienene 
neue Vorschrift eine Verschärfung des in der Bekanntmachung ent 
haltenen Verbotes herbeigeführt wurde. 
Ob die Behauptung, daß im ersten Kricgsjahr 3 bis 4 Millionen 
Tonnen Getreide an Rinder und Schweine verfüttert wurden, zu 
trifft, läßt sich schwer nachprüfen; jedenfalls war aber das Ergebnis 
der am 1. Dezember 1914 erfolgten Getreideerhebung derartig, 
daß an eine Verminderung des S ch w e i n c b e st a n d e s 
gedacht werden mußte. Diese erfolgte in der Weise, chaß durch 
Bundcsrats-Vekanntmachung vom 25. Januar 1915 die Städte und 
Landgemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern verpflichtet wurden, 
zur Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch einen Vorrat an Dauer 
waren zu beschaffen, über dessen Umfang und Art die zuständigen 
Behörden näheres bestimmen sollten. Gleichzeitig wurde zur Er 
füllung dieser Verpflichtung die Möglichkeit geschaffen, den Gemeinden 
das Eigentum an den im Privatbesitz befindlichen Schweinen von der 
zuständigen Behörde übertragen zu lassen. Die den Gemeinden auf 
erlegte Pflicht der Eindeckung brachte eine derartige Steigerung der 
Nachfrage, daß die Schweinepreise sprunghaft in die Höhe gingen, wo 
durch cs den Kommunen vielfach nur sehr schwer möglich wurde, auch 
nur annähernd die Fleifchvorräte sich zu verschaffen, die von den 
LandeZzcntralbehörden vorgesehen waren?) Die Preußische Regierung 
hatte unter dem 8. Februar 1915 angeordnet, daß die Gemeinden 
vorläufig für 15 Jl Dauerware auf den Kopf der Bevölkerung be 
schaffen sollten. Die in der Verordnung vom 25. Januar 1915 
9 Vergleiche die im letzten Abschnitt des Hcstes angeführte Entwicklung 
der Berliner Marktpreise Seile 88,
	        
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