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erscheinung jeder Rationierung, leider 'unterstützt von zahlreichen
Bemittelten und von manchen größeren Betrieben. Er stellt sich stets
als Hinterziehung'am Gute der Allgemeinheit dar und kann nur ver
mieden werden, wenn schon beim Erzeuger die Erfassung der Bestände
so restlos wie möglich durch die Behörde erfolgt, wozu vor allem die
Verordnung vom 2. Mai 1917 über die genauere Kontrolle der
Hausschlachtungen das ihre mithelfen soll. Die Kommunalvcrbände
müssen ihre Aufgabe darin erblicken, dem Schleichhandel mit
Fleischwaren wie mit lebendem Vieh nachzugehen, soll nicht mehr
und mehr von der behördlichen Rationierung abbröckeln und schließlich
sogar durch Schlachtungen ohne behördliche Fleischbeschau schwerste
Gefahr des Ausbruchs schwerer Krankheiten für die Allgemeinheit
^Tuberkulose, Trichinose usw.) entstehen. In diesem Sinne sind
auch vernünftig ausgeführte Kontrollen der Bahnhofsfrachtgüter eine
durchaus nötige und mit Unrecht getadelte Maßregel, solange sie sich
nicht auf jeden wohlerworbenen Reise-Mundvorrat erstrecken.
Schließlich ist noch die Überwachung der flcischpolizeilichcn Vor
schriften der G a st - und Schau kwirtschaften als polizei
liche Aufgabe zu erwähnen. Sie erstreckt sich auf die Einhaltung der
Vorschriften über die Kartcnpslicht und über die fleisch- und fettlosen
Tage. So oft es hier an der nötigen Kontrolle gefehlt hat, haben sich
aus dem natürlichen Wettbewerb der Wirte Übelstände ergeben, die
Anreiz zum Erwerb unkontrollierter Mengen ans dem Schleichhandel
boten.
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Die Übersicht über die Entwicklung der Fleischversorgung in
den Kommunen zeigt einen weiten und dornenvollen Weg, der von
schärfster Kritik, wie alle kriegswirtschaftlichen Maßnahmen, die den
Magen des Einzelnen angehen, begleitet war. Sie führt aber auch
den Beweis, daß in noch nicht einjähriger Arbeit schließlich im ganzen
Reiche ein Bau aufgeführt worden ist, der in der Schwierigkeit und
Mannigfaltigkeit seiner Aufgaben die Brotversorgung erheblich über
ragt und trotz alledem heute so befriedigend arbeitet, wie es die ver
fügbaren und nicht beliebig vermehrbare» Viehbestände, die ihrerseits
wieder der pflanzlichen Ernte und dem menschlichen Bedarf
hieraus angepaßt werden müssen, überhaupt zulassen. Die Mitarbeit
der Kommunalverbände hat auch hier eine blanke Waffe im Aus
hungerungskriege gegen unsere erbarmungslosen Feinde schmieden
helfen.