Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Hierbei  ist,  angesichts  der  Tatsache,  daß  im  Sommer  1917
jedenfalls  nur  sehr  mindergewichtige  Schweine  zur  Ablieferung
kommen,  mit  einer  ganz  unterdurchschnittlichen  Schlachtausbeute  gerechnet. ­
  Die  Preissenkung  für  die  Schweine  nach  der  Verordnung
vom  6.  April  1917  ist  in  Rechnung  gestellt  worden.
Der  Kommunalverband  hat  nach  Errechnung  dieses  Durchschnittspreises ­
  außerdem  die  Sorte  u  preise,  insbesondere  für
Fleisch  mit  Knochen,  Fleisch  ohne  Knochen,  Knochen,  Nebensorlen
(Kops,  Dickbein)  und  Ausbeute  (Leber,  Zunge,  Nieren  usw.)  besonders
zu  ermitteln,  was  allein  schon  die  Schwierigkeiten  der  Aufgabe  kennzeichnet ­
  und  sich  durch  die  Besonderheiten  der  Kalkulation  dcö  Wurstpreises

  noch  vervielfältigt.
Die  N  o  r  m  a  l  k  a  l  k  n  l  a  t!  o  n  für  ein  Rind  dürfte
bei  Annahme  von  90  Jl  LebendgewichtSpreiS  etwa  folgendermaßen
aussehen:
1  Zentner  Lebendgewicht  90,00  Jl,

Viehhandelsverband  5'/»%  —  4,95  „
Transport  (Fracht,  Schwund)  5%  =  4,50  „
zusammen  99,45  Jl.
Bei  48  ^  Schlachtausbente  l  Pfund  2,0.7  A.
Schlachtlohn,  Gebühren  0,03  ,,
Versicherung  o,02  „
Warmgewicht  0,06  „
znsanimen  2,18  JO
Abzug  für  Nebeuausbeute  ==  0,17  „
bleibt  2,01  .tt
Zuschläge  für  dieKommune  für  Unkosten  (hoch  gerechnet)  0,08  „
Bei  500  g  Umsatz  für  den  Kleinhandel  für  Hauverlust,  "
Unkosten  und  Nutzen  o,  18  „
Ladenpreis  für  1  Pfund  Rindfleisch  im  Durchschnitt  2,27  J,

5.  polizeiliche  pflichten.
Die  Durchführung  der  geschilderten  kommunalen  Versorgung
ist  eine  wvhlfahrtspolizeiliche  Maßnahme,  eine  Aufgabe  der  Kriegs-Nahrungsmittelpolizei.
  Sie  bedarf  ihrer  Ergänzung  nur  ans  einigen
besonderen  polizeilichen  Gebieten.
Hier  kommt  zunächst  die  Ü  b  e  r  w  a  ch  n  n  g  v  o  n  Z  u  w  i  d  erst ­
  a  n  d  l  n  n  g  e  n  gegen  die  angeordneten  Versorgnngs-  und  Preisbildungsmaßnahmen ­
  in  Frage.  Als  Täter  kann  sowohl  der  Verbraucher ­
  auftreten,  der  sich  Fleischkarten  erschwindelt,  einhandelt,
            
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