Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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ein  ungewöhnlicher  Gewinn  des  Viehhandels  und  des  Fleischergewerbes
  Schuld  trage.  Jur  Jahre  1912  gab  eine  erneute  starke
Preissteigerung  für  Vieh  und  Fleisch  der  Reichsregierung  Anlaß  zu
umfassenden  Erhebungen  über  die  Verhältnisse  im  Schlachtvieh-  und
Fleischverkehr.  Einen  wichtigen  Teil  der  Erhebungen  und  der
daran  sich  anschließenden  Beratungen  bildete  die  Frage,  welches
Spannungsverhältnis  zwi  schen  Vieh-  und  Fleischpreisen
  angemessen  sei.  Hierbei  zeigte  cs  sich,  daß  zuverlässige
Untersagen  zur  Feststellung  der  angemessenen  Spannung  fehlten.
Zwar  boten  die  Berichte  der  Schlachtviehmärkte  über  die  Schlachtviehpreise
  seit  Inkrafttreten  des  Preisfeststellungsgesetzes  vom
8.  Februar  1909  zutreffendere  Angaben  als  früher.  Die
Berichterstattung  über  die  Viehpreise  erfolgte  jedoch  nicht
durchweg  nach  einheitlichen  Grundsätzen,  außerdem  wurde  die
Zuverlässigkeit  der  Notierung  nach  Lebendgewicht  bemängelt.  Durch
den  Schlußscheinzwang  hatten  sich  diese  Verhältnisse  nur  scheinbar
und  lediglich  bei  den  Schweinen  gebessert,  weil  bei  Schlachtschweinen
der  Güteunterschied  nicht  so  hohen  Schwankungen  unterliegt  wie  bei
Schlachtrindern  und  weil  sich  der  Schlachtverlust  bei  schlachtreifen
Schweinen  in  gewöhnlichen  Zeitläuften  in  engeren  Grenzen
bewegt.  Bei  Rindern  ging  der  gleiche  Lebendgewichtspreis  au
l'srschiedencu  Orten  neben  einem  verschiedenen  Schlachtgewichtspreise
einher.  Am  gleichen  Orte  schwankte  das  Verhältnis  der  Notierung
"ach  Lebend-  und  Schlachtgewicht  von  Markttag  zu  Markttag;  denn
K  nach  der  Zusammensetzung  des  Auftriebes,  der  Jahreszeit,
besondes  aber  der  Auswahl  der  gemäß  Reichsgesetz  vom  8.  Februar ­
  1909  zur  Verwiegung  gelangenden  Tiere  traten  große  Verschiebungen ­
  des  Durchschnittsverhältnisses  zwischen  Lebend-  und
Schlachtgewichtspreis  ein.
Ein  weiterer  Mangel  der  Berichterstattung  über  die  Schlacht-"iehpreise
  bestand  darin,  daß  eine  Preisnotierung  für  alle  einzelnen
Schlachtwertklassen  vorgenommen  wurde,  auch  wenn  in  einer  Klasse
°er  Auftrieb  so  gering  war,  daß  eine  sichere  Wertermittlung  in
Frage  gestellt  war.
Ferner  war  die  Durchführung  der  gesetzlichen  Bestimmungen
"stch  für  solche  Märkte  angeordnet  worden,  die  wegen  der  Geringfügigkeit ­
  des  Auftriebes  keinen  niaßgeblichen  Einfluß  auf  die  Preisbildung ­
  beanspruchen  konnten.
Schließlich  brachten  die  Marktberichte  nur  den  Marktpreis  zum
Ausdruck.  Wo  das  Vieh  nicht  am  Schlachtviehmarkte  gehandelt
wurde,  niußte  der  Stallpreis  schätzungsweise,  ausgehend  vom  Markt-
            
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