Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

83 
ein ungewöhnlicher Gewinn des Viehhandels und des Fleischer- 
gewerbes Schuld trage. Jur Jahre 1912 gab eine erneute starke 
Preissteigerung für Vieh und Fleisch der Reichsregierung Anlaß zu 
umfassenden Erhebungen über die Verhältnisse im Schlachtvieh- und 
Fleischverkehr. Einen wichtigen Teil der Erhebungen und der 
daran sich anschließenden Beratungen bildete die Frage, welches 
Spannungsverhältnis zwi schen Vieh- und Fleisch- 
preisen angemessen sei. Hierbei zeigte cs sich, daß zuverlässige 
Untersagen zur Feststellung der angemessenen Spannung fehlten. 
Zwar boten die Berichte der Schlachtviehmärkte über die Schlacht- 
viehpreise seit Inkrafttreten des Preisfeststellungsgesetzes vom 
8. Februar 1909 zutreffendere Angaben als früher. Die 
Berichterstattung über die Viehpreise erfolgte jedoch nicht 
durchweg nach einheitlichen Grundsätzen, außerdem wurde die 
Zuverlässigkeit der Notierung nach Lebendgewicht bemängelt. Durch 
den Schlußscheinzwang hatten sich diese Verhältnisse nur scheinbar 
und lediglich bei den Schweinen gebessert, weil bei Schlachtschweinen 
der Güteunterschied nicht so hohen Schwankungen unterliegt wie bei 
Schlachtrindern und weil sich der Schlachtverlust bei schlachtreifen 
Schweinen in gewöhnlichen Zeitläuften in engeren Grenzen 
bewegt. Bei Rindern ging der gleiche Lebendgewichtspreis au 
l'srschiedencu Orten neben einem verschiedenen Schlachtgewichtspreise 
einher. Am gleichen Orte schwankte das Verhältnis der Notierung 
"ach Lebend- und Schlachtgewicht von Markttag zu Markttag; denn 
K nach der Zusammensetzung des Auftriebes, der Jahreszeit, 
besondes aber der Auswahl der gemäß Reichsgesetz vom 8. Fe 
bruar 1909 zur Verwiegung gelangenden Tiere traten große Ver 
schiebungen des Durchschnittsverhältnisses zwischen Lebend- und 
Schlachtgewichtspreis ein. 
Ein weiterer Mangel der Berichterstattung über die Schlacht- 
"iehpreise bestand darin, daß eine Preisnotierung für alle einzelnen 
Schlachtwertklassen vorgenommen wurde, auch wenn in einer Klasse 
°er Auftrieb so gering war, daß eine sichere Wertermittlung in 
Frage gestellt war. 
Ferner war die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen 
"stch für solche Märkte angeordnet worden, die wegen der Gering 
fügigkeit des Auftriebes keinen niaßgeblichen Einfluß auf die Preis 
bildung beanspruchen konnten. 
Schließlich brachten die Marktberichte nur den Marktpreis zum 
Ausdruck. Wo das Vieh nicht am Schlachtviehmarkte gehandelt 
wurde, niußte der Stallpreis schätzungsweise, ausgehend vom Markt-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.