Die Durchführung i st dann zum Teil andere
Wege gegangen. Immer gebieterischer hat sich in den nächsten
Monaten die Notwendigkeit in den Vordergrund geschoben, die
knappen Vorräte von Reichs wegen zu ergreifen und einheitlich zu
verteilen. Rücksichten auf örtliche Verschiedenheiten mußten dem harten
Gebote allgemeiner Einschränkung weichen. Immer mehr arbeiteten
nunmehr die Gemeinden auf Grund von Bundesratsverordnungen
und im Aufträge von Rcichswirtschaftsstellcn, immer weniger nach
eigenen Entschließungen unter Beratung ihrer Preisprüfungsstellen.
Auch die wichtigsten Preise wurden von den Reichs-Wirtschaftsstellen
festgelegt. Daneben aber blieb immerhin ein weites Gebiet für
kommunale Entschließungen über Kleinhandelspreise der bewirt-..
schäfteten Artikel, über Preisbindung der im freien Handel verbleibenden
Waren, auf die sich Wucher, Preistreiberei und jede unlautere
Machenschaft nach der schrittweisen Einengung ihres Arbeitsfeldes
mit immer stärkerer Wucht, mit immer seiner durchgebildeter
Geschäststechnik stürzten.
Vor allem mußte aber von Tag zu Tag mehr erkannt werden,
daß mit dem Erlaß der Kriegsverordnungen noch wenig getan war,
daß ihre Durchführung st ä n d i g überwacht, die Übertretungen
genau beobachtet, die Methoden studiert, die Machenschaften
verhindert, die Übertreter verfolgt und ausgeschlossen, die Verbraucher
geschützt, die Produzenten und Händler gut unterrichtet werden
mußten. Da entstand eine Fülle neuer Aufgaben, die den
Preisprüfungsstellen zuwuchs, über die ursprünglichen Pläne des
Gesetzgebers zum Teil hinaus, und ihnen eine selbständige Wirksamkeit
ausbauen half. Um so mehr ist es erforderlich, ihre praktische
Wirksamkeit für sich zu beobachten und zu beschreiben. Aus dem
Verordnungstext und seiner Begründung ist dafür verhältnismäßig
wenig zu entnehmen.
2. Die Rcichsprüsungsstelle.
Zunächst sei die praktische Tätigkeit der Reichsprüfungsstelle
kurz gekennzeichnet. Über ihre Organisation und den ihr zugewiesenen
Aufgabenkreis zu-vergl. oben S. 00 bis 00.
Im Vordergründe standen naturgemäß Gutachten und
Beratungen über die Angemessenheit der Preise solcher
. Lebensmittel, deren Markt- und Preislage eine Begutachtung und
Nachprüfung erforderte. Eingehende Beratungen mit Sachverständigen
aus Kreisen der Erzeuger, des Handels und der Verbraucher
und aus unbeteiligten Kreisen ergaben die nötigen Grundlagen der