Full text : Die Preisprüfungsstellen

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Beurteilung.  Methodisch  ging  man  dabei  von  den  Erzeugungs-  und
Herstellungskosten  aus,  untersuchte  dann  die  angemessenen  Zuschläge
für  Handlungsunkosten  und  Gewinne  im  Groß-  und  Kleinhandel  und
errechnete  so  den  Verbraucherpreis.  Oder  man  ging  rückwärts  von  der
Preislage  der  fertigen  Erzeugnisse  aus  und  prüfte  die  Notwendigkeit  und
Angemessenheit  aller  einzelnen  Preisbcstandteile.  Solche  Beratungen
und  Begutachtungen  betrafen  ziemlich  den  ganzen  Umkreis  der  üblichen
Haushaltung.  Die  Berichterstattung  ging  in  der  ersten  Zeit  an  das
Neichsamt  des  Innern,  und  in  dieser  Weise  sind  die  mannigfachen
Reichshöchstpreise  des  Winters  1915/16  ermittelt  und  vorbereitet
worden.  Ein  besonderer  „Nachrichtendienst  für  Secfischpreise"  als
ständige  Einrichtung  der  Reichsprüfungsstelle  übermittelte  einer  Reihe
deutscher  Städte  täglich  telegraphisch  die  Seefischpreise  der  vier
Auktionsplätze  Altona,  Bremerhaven,  Geestemünde,  Hamburg,  sodaß
eine  Preisüberwachung  auch  im  Inlands  möglich  war.  Bis  zur  Einrichtung ­
  des  Reichskommissariats  für  Fischversorgung  und  zur  öffentlichen ­
  zentralen  Zusammenfassung  des  Seefischverkaufs  im  November
1916  hat  dieser  Nachrichtendienst  gearbeitet.  Eine  statistische  Abteilung ­
  der  Reichsprüfungsstelle  sammelte  und  verarbeitete  das  umfangreiche ­
  Zahlenmaterial,  das  die  unentbehrliche  Grundlage  solcher
Beobachtung  und  Beeinflussung  der  Preisbewegung  ist.
In  der  Wucherbekämpfung  lag  ein  weiteres  Tätigkeitsgebiet ­
  der  Reichspreisstelle,  dcns  sich  täglich  erweiterte.  Neben  der
sicherlich  wahrzunehmenden  Eindämmung  wucherischer  Neigungen,  die
schon  der  Bestand  einer  mit  der  Preisüberwachung  betrauten  Reichsstelle ­
  bedeutet,  hat  allein  die  Anfrage  der  Reichspreisstelle  über  die
Preisberechnungsgrundlagen  viele  Händler  und  Erzeuger  veranlaßt,
ihre  Forderungen  in  angemessenen  Grenzen  zu  halten  und  sich  mit
der  Reichspreisstelle  über  die  zulässige  Bemessung  ihrer  Preise  und
Aufschläge  zu  verständigen.  Wo  es  not  tat,  schritt  die  Reichspreisstelle
dadurch  ein,  daß  sie  Bestrafung  und  notfalls  Geschäftsuntersagung
veranlaßte.  Seit  Entstehung  der  Kriegswucherämter  im  Herbst  1916
übt  sie  diese  Tätigkeit  im  Zusammenhang  mit  diesen  Ämtern  aus.
Bei  gerichtlichen  Strafverfolgungen  auf  Grund
übermäßiger  Preisforderungen  hatte  die  Reichspvisstclle  zahlreiche
Gutachten  auszuarbeiten  und  Auskünfte  über  die  Zulässigkeit
bestimmter  Preise  und  Zuschläge  wie  über  die  Auslegung  der  in  Frage
kommenden  Strafvorschriften  zu  geben.
Der  Wucherbekämpfung  dienten  des  weiteren  ihre  L  i  st  e  n  über
unzuverlässige  Personen,  Ersatznahrungsmittel,  gerichtliche  Sachver--ständige,
  ferner  Zusamincnstellungen  von  Gerichtsurteilen,  Preis ­
            
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