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Beurteilung. Methodisch ging man dabei von den Erzeugungs- und
Herstellungskosten aus, untersuchte dann die angemessenen Zuschläge
für Handlungsunkosten und Gewinne im Groß- und Kleinhandel und
errechnete so den Verbraucherpreis. Oder man ging rückwärts von der
Preislage der fertigen Erzeugnisse aus und prüfte die Notwendigkeit und
Angemessenheit aller einzelnen Preisbcstandteile. Solche Beratungen
und Begutachtungen betrafen ziemlich den ganzen Umkreis der üblichen
Haushaltung. Die Berichterstattung ging in der ersten Zeit an das
Neichsamt des Innern, und in dieser Weise sind die mannigfachen
Reichshöchstpreise des Winters 1915/16 ermittelt und vorbereitet
worden. Ein besonderer „Nachrichtendienst für Secfischpreise" als
ständige Einrichtung der Reichsprüfungsstelle übermittelte einer Reihe
deutscher Städte täglich telegraphisch die Seefischpreise der vier
Auktionsplätze Altona, Bremerhaven, Geestemünde, Hamburg, sodaß
eine Preisüberwachung auch im Inlands möglich war. Bis zur Einrichtung
des Reichskommissariats für Fischversorgung und zur öffentlichen
zentralen Zusammenfassung des Seefischverkaufs im November
1916 hat dieser Nachrichtendienst gearbeitet. Eine statistische Abteilung
der Reichsprüfungsstelle sammelte und verarbeitete das umfangreiche
Zahlenmaterial, das die unentbehrliche Grundlage solcher
Beobachtung und Beeinflussung der Preisbewegung ist.
In der Wucherbekämpfung lag ein weiteres Tätigkeitsgebiet
der Reichspreisstelle, dcns sich täglich erweiterte. Neben der
sicherlich wahrzunehmenden Eindämmung wucherischer Neigungen, die
schon der Bestand einer mit der Preisüberwachung betrauten Reichsstelle
bedeutet, hat allein die Anfrage der Reichspreisstelle über die
Preisberechnungsgrundlagen viele Händler und Erzeuger veranlaßt,
ihre Forderungen in angemessenen Grenzen zu halten und sich mit
der Reichspreisstelle über die zulässige Bemessung ihrer Preise und
Aufschläge zu verständigen. Wo es not tat, schritt die Reichspreisstelle
dadurch ein, daß sie Bestrafung und notfalls Geschäftsuntersagung
veranlaßte. Seit Entstehung der Kriegswucherämter im Herbst 1916
übt sie diese Tätigkeit im Zusammenhang mit diesen Ämtern aus.
Bei gerichtlichen Strafverfolgungen auf Grund
übermäßiger Preisforderungen hatte die Reichspvisstclle zahlreiche
Gutachten auszuarbeiten und Auskünfte über die Zulässigkeit
bestimmter Preise und Zuschläge wie über die Auslegung der in Frage
kommenden Strafvorschriften zu geben.
Der Wucherbekämpfung dienten des weiteren ihre L i st e n über
unzuverlässige Personen, Ersatznahrungsmittel, gerichtliche Sachver--ständige,
ferner Zusamincnstellungen von Gerichtsurteilen, Preis