Full text : Die Preisprüfungsstellen

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bei  der  Überwachung  des  Handels  mit  Gegenständen  des  notwendigen
Lebensbedarfs,  bei  der  Verfolgung  von  Zuwiderhandlungen  gegen  die
Vorschriften  über  Höchstpreise  und  über  die  Regelung  des  Verkehrs
sich  der  Unterstützung  der  Preisstellen  bedienen.  Das  ist  nach  Landesteilen
  sehr  verschieden,  auch  in  der  Art  des  Zusammenarbeitens,  die
hier  enger,  dort  loser  ist;  daneben  aber  hängt  es  auch  von  der  eigenen
Tatkraft  der  Preisstellen  ab,  wie  weit  sie  von  sich  aus  den  Verkehr
überwachen  und  Mißständen  entgegentreten.  Manche  Preisstellen  entfalten ­
  da  eine  große  Rührigkeit,  andere  lassen  de^i  Dingen  ihren  Lauf
oder  verlassen  sich  auf  die  polizeiliche  Überwachung.  Naturgemäß
sind  im  ländlichen  und  kleinstädtischen  Gebiete  die  Überwachungsaufgaben
  viel  einfacher,  die  Versorgung  ist  durch  Eigenerzeugung  oder
Beziehungen  zu  ländlichen  Erzeugern  gesichert,  der  Bedarf  geringer;
Die  Mannigfaltigkeit  verlangter  Verbrauchsgüter  und  der  Drang  nach
Ersatzmitteln  ist  weniger  groß.  Das  enge  Gemeinschaftsleben  in
solchen  Bezirken  und  die  stärkere  soziale  Bindung,  Durchsichtigkeit
und  Öffentlichkeit  auch  des  Geschäftsverkehrs  ist  an  sich  schon  ein
starkes  Schutzmittel,  das  eigene  Überwachungsausfchüsfe  überflüssig
oder  weniger  dringlich  macht.
Die  örtliche  Überwachung  hat  auch  gerade  in
k  l  e  i  n  e  r  e  n  B  e  z  i  r  k  e  n  ihre  Schwierigkeiten.  Die  überwachenden
Personen  werden  schnell  bekannt  und  mißliebig,  sind  daher  schwer
zu  bekommen  oder  nur  ungenügend  leistungswillig.  In  Baden  hat
das  dahin  geführt,  daß  die  Überwachungsaufgaben  zentral  auf  das
Landespreisamt  übernommen  wurden.  Dieses  erhebt  halbmonatlich
in  10%  der  Gemeinden  die  Kleinhandelspreise,  fordert  außerdem  die
Preislisten  der  Großhändler  ein,  um  auch  diese  zu  überprüfen  und  die
Spannung  zwischen  Groß-  und  Kleinhandelspreisen  verfolgen  zu
können.
Jin  übrigen  sind  die  Erfahrungen  mit  Ü  b  erwach ­
  u  n  g  sa  u  s  sch  ü  ss  e  n')  örtlich  und  gebietsweise  sehr  verschieden, ­
  teils  haben  sie  sich  gut  bewährt,  teils  haben  sie  versagt.  Ein
wiederholt  vorgeschlagenes  einheitliches  Verfahren  für  das  ganze  Reich
würde  den  verschiedenen  örtlichen  Voraussetzungen  nicht  entsprechen.
Bemerkenswert  ist  noch  die  gelegentlich  erhobene  Forderung  auf  ein
Überwachungsrecht  für  Postpakete.
Die  V  e  r  k  ehrö  ü  b  e  rw  ach  u  n  g  erfolgt  ziemlich  allgemein
durch  Verpflichtung  zum  Aushang  von  Preistafeln,  deren  Form  oft

')  Vgl,  „Mitteilungen  der  Reichsprnfungsstelle",  Iahrg,  1616,  „ttberwnchnngSdteust
  der'  Pr,  P.  St.",  Seite  >,l,  64,  66,  113  und  124.
            
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