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bei der Überwachung des Handels mit Gegenständen des notwendigen
Lebensbedarfs, bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die
Vorschriften über Höchstpreise und über die Regelung des Verkehrs
sich der Unterstützung der Preisstellen bedienen. Das ist nach Landesteilen
sehr verschieden, auch in der Art des Zusammenarbeitens, die
hier enger, dort loser ist; daneben aber hängt es auch von der eigenen
Tatkraft der Preisstellen ab, wie weit sie von sich aus den Verkehr
überwachen und Mißständen entgegentreten. Manche Preisstellen entfalten
da eine große Rührigkeit, andere lassen de^i Dingen ihren Lauf
oder verlassen sich auf die polizeiliche Überwachung. Naturgemäß
sind im ländlichen und kleinstädtischen Gebiete die Überwachungsaufgaben
viel einfacher, die Versorgung ist durch Eigenerzeugung oder
Beziehungen zu ländlichen Erzeugern gesichert, der Bedarf geringer;
Die Mannigfaltigkeit verlangter Verbrauchsgüter und der Drang nach
Ersatzmitteln ist weniger groß. Das enge Gemeinschaftsleben in
solchen Bezirken und die stärkere soziale Bindung, Durchsichtigkeit
und Öffentlichkeit auch des Geschäftsverkehrs ist an sich schon ein
starkes Schutzmittel, das eigene Überwachungsausfchüsfe überflüssig
oder weniger dringlich macht.
Die örtliche Überwachung hat auch gerade in
k l e i n e r e n B e z i r k e n ihre Schwierigkeiten. Die überwachenden
Personen werden schnell bekannt und mißliebig, sind daher schwer
zu bekommen oder nur ungenügend leistungswillig. In Baden hat
das dahin geführt, daß die Überwachungsaufgaben zentral auf das
Landespreisamt übernommen wurden. Dieses erhebt halbmonatlich
in 10% der Gemeinden die Kleinhandelspreise, fordert außerdem die
Preislisten der Großhändler ein, um auch diese zu überprüfen und die
Spannung zwischen Groß- und Kleinhandelspreisen verfolgen zu
können.
Jin übrigen sind die Erfahrungen mit Ü b erwach
u n g sa u s sch ü ss e n') örtlich und gebietsweise sehr verschieden,
teils haben sie sich gut bewährt, teils haben sie versagt. Ein
wiederholt vorgeschlagenes einheitliches Verfahren für das ganze Reich
würde den verschiedenen örtlichen Voraussetzungen nicht entsprechen.
Bemerkenswert ist noch die gelegentlich erhobene Forderung auf ein
Überwachungsrecht für Postpakete.
Die V e r k ehrö ü b e rw ach u n g erfolgt ziemlich allgemein
durch Verpflichtung zum Aushang von Preistafeln, deren Form oft
') Vgl, „Mitteilungen der Reichsprnfungsstelle", Iahrg, 1616, „ttberwnchnngSdteust
der' Pr, P. St.", Seite >,l, 64, 66, 113 und 124.