67
genau vorgeschrieben ist, durch Verpflichtung zur regelmäßigen Einsendung
der Preisverzeichnisse, durch Bildung von Sonderausschüssen
(Marktausschüssen), die entweder in bestimmten Zeiträumen oder je
nach besonderem Anlaß die Überwachung vornehmen, oft auch Aufklärung
und Belehrung über die erlassenen Vorschriften geben, durch
Bestellung sachverständiger Revisoren, ferner durch organisierte
Probeeinkäuse, gewöhnlich mit Hilfe ehrenamtlicher Kräfte (Frauen),
durch Verpflichtung zum Verkauf nach Gewicht, durch örtliche Preiserhebung
in den Geschäften, auch durch Hinweise an die Verbraucher,
Beschwerden an bestimmten Stellen anzubringen. Manche Städte
ziehen die Polizei zur Überwachung mit heran. Gesetzlich ist de»
Preisprüfungsstellen das Recht der Einsichtnahme in die Geschäftsbücher
und des Betretens von Geschäftsräumen zugestanden, es wird
aber anscheinend wenig benutzt.
Was die technische Ordnung der G e s ch ä f t s ü b e r w a ch u n g
und der damit zusammenhängenden Befugnisse anlangt, so würde es
allerseits als nicht angängig zu betrachten sein, jedem Mitgliede einer
Preisstelle die allgemeine Befugnis zu geben, Geschäftsräume,
Bücher und Herstellungsbetriebe überall ohne weiteres zu untersuchen.
Eine solche unbegrenzte Vollmacht würde Mißstünde nnd Schädigungen
von Geschäftsinhabern in sich schließen. Gewöhnlich wird in
jedem Einzelfalle ein Kontrollaustrag unter Ausstellung eines Ausweises
erteilt; nur beamtete Mitglieder und solche, die mit ständigen
Erhebungen bestimmter Art betraut sind, haben üblicher Weise
Dauerausweise.
Dem Zweck der Verkehrsüberwachung dient der von einigen
Städten eingeführte Schlußscheinz w a n g beim Verkehr
zwischen Groß- und Kleinhändlern.
Bei vielen, namentlich großstädtischen Preisstellen ist die Überwachung
des Handels durch die genaue Beobachtung des A n z e i g e n -
-üeck l s d e r Zeit u n g c n in Übung, auch findet sich die Vorschrift,
daß alle im Bezirk der Preisstellen erscheinenden Preislisten vor Erscheinen
der Preisstelle eingereicht werden müssen; hier wird sie dann
durch eine Gutachterkommission geprüft (Köln, auch andere Städte);
gelegentlich gehen mehrere Preisstellen Hand in Hand bei der Überwachung.
Die beanstandeten oder verdächtigen Anzeigen auswärtiger Inserenten
wandern durch Landespreisstellen nnd Reichspreissteile an
die dafür zuständige örtliche Preisstelle und werden dort weiter untersucht.
Auf diese Weise ist in zahlreichen Fällen der Schleichhandel