Full text : Die Preisprüfungsstellen

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genau  vorgeschrieben  ist,  durch  Verpflichtung  zur  regelmäßigen  Einsendung ­
  der  Preisverzeichnisse,  durch  Bildung  von  Sonderausschüssen
(Marktausschüssen),  die  entweder  in  bestimmten  Zeiträumen  oder  je
nach  besonderem  Anlaß  die  Überwachung  vornehmen,  oft  auch  Aufklärung ­
  und  Belehrung  über  die  erlassenen  Vorschriften  geben,  durch
Bestellung  sachverständiger  Revisoren,  ferner  durch  organisierte
Probeeinkäuse,  gewöhnlich  mit  Hilfe  ehrenamtlicher  Kräfte  (Frauen),
durch  Verpflichtung  zum  Verkauf  nach  Gewicht,  durch  örtliche  Preiserhebung
  in  den  Geschäften,  auch  durch  Hinweise  an  die  Verbraucher,
Beschwerden  an  bestimmten  Stellen  anzubringen.  Manche  Städte
ziehen  die  Polizei  zur  Überwachung  mit  heran.  Gesetzlich  ist  de»
Preisprüfungsstellen  das  Recht  der  Einsichtnahme  in  die  Geschäftsbücher ­
  und  des  Betretens  von  Geschäftsräumen  zugestanden,  es  wird
aber  anscheinend  wenig  benutzt.
Was  die  technische  Ordnung  der  G  e  s  ch  ä  f  t  s  ü  b  e  r  w  a  ch  u  n  g
und  der  damit  zusammenhängenden  Befugnisse  anlangt,  so  würde  es
allerseits  als  nicht  angängig  zu  betrachten  sein,  jedem  Mitgliede  einer
Preisstelle  die  allgemeine  Befugnis  zu  geben,  Geschäftsräume,
Bücher  und  Herstellungsbetriebe  überall  ohne  weiteres  zu  untersuchen.
Eine  solche  unbegrenzte  Vollmacht  würde  Mißstünde  nnd  Schädigungen ­
  von  Geschäftsinhabern  in  sich  schließen.  Gewöhnlich  wird  in
jedem  Einzelfalle  ein  Kontrollaustrag  unter  Ausstellung  eines  Ausweises ­
  erteilt;  nur  beamtete  Mitglieder  und  solche,  die  mit  ständigen
Erhebungen  bestimmter  Art  betraut  sind,  haben  üblicher  Weise
Dauerausweise.
Dem  Zweck  der  Verkehrsüberwachung  dient  der  von  einigen
Städten  eingeführte  Schlußscheinz  w  a  n  g  beim  Verkehr
zwischen  Groß-  und  Kleinhändlern.
Bei  vielen,  namentlich  großstädtischen  Preisstellen  ist  die  Überwachung ­
  des  Handels  durch  die  genaue  Beobachtung  des  A  n  z  e  i  g  e  n  -
-üeck  l  s  d  e  r  Zeit  u  n  g  c  n  in  Übung,  auch  findet  sich  die  Vorschrift,
daß  alle  im  Bezirk  der  Preisstellen  erscheinenden  Preislisten  vor  Erscheinen ­
  der  Preisstelle  eingereicht  werden  müssen;  hier  wird  sie  dann
durch  eine  Gutachterkommission  geprüft  (Köln,  auch  andere  Städte);
gelegentlich  gehen  mehrere  Preisstellen  Hand  in  Hand  bei  der  Überwachung.

Die  beanstandeten  oder  verdächtigen  Anzeigen  auswärtiger  Inserenten ­
  wandern  durch  Landespreisstellen  nnd  Reichspreissteile  an
die  dafür  zuständige  örtliche  Preisstelle  und  werden  dort  weiter  untersucht. ­
  Auf  diese  Weise  ist  in  zahlreichen  Fällen  der  Schleichhandel
            
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