Full text : Die Preisprüfungsstellen

auch  der  Kreis  der  zu  überwachenden  Waren  enger  Und
bestimmter.  Die  bewirtschaftete  Ware  geht  bis  zum  Kleinhändler,
wenigstens  bis  zu>n  Zwischenhändler,  die  Verteilungsware  in  manchen
Städten  sogar  bis  zum  Verbraucher  durch  „beamtete"  Hände;  sie
wird  in  ihrer  Bewegung  zürn  Verbrauch  hin  ganz  oder  teilweise  „verwaltet"; ­
  sie  trügt  ihre  Verkehrsregelung  sozusagen  in  sich,  bewegt  sich
zwangsläufig  zum  Verbrauch  hin.  Die  umständliche  und  mühsame
Überwachung  „verkehrsfreier"  Waren  wird  mit  ihrem  Verschwinden
gegenstandslos.  Die  Vorschriften  über  äußere  Kennzeichnung  und  die
in  einzelnen  Bundesstaaten  und  Städten  eingeführte  Erlaubnispflicht
  für  Ersatzmittel  regeln  desgleichen  den  Verkehr  unter  Entlastung ­
  der  Prcisstellen;  dasselbe  gilt  für  die  Einheitswaren.  Für
den  Verkehr  in  Lebens-  und  Futtermitteln  bezw.  in  Gegenständen  des
notwendigen  Lebensbedarfs  sind  Normen  geschaffen  worden,  die  nach
einzelnen  Richtungen  hin  eine  Aufgabenminderung  für  die  Preisstellen
bedeuten.  Das  Kartensystem,  die  Bestimmungen  über  den  Ketten  -
Handel  und  das  Anzeigenwesen,  der  Schlußschcinzwang,  soweit  er  eingeführt ­
  wurde,  die  Festlegung  der  ünzuverlässigkeitsmerkmalc,  der
erlaubten  Zuschläge  und  Spannungen,  die  Normen  über  bedingten
Verkauf,  Vorausbestellung  und  Bringerlohn,  dazu  die  Fülle  der  vorliegenden ­
  Rechtsentscheidungen:  All  das  hat  die  verwirrende  Buntheit ­
  der  noch  im  Herbst  1915  im  Lebens-  und  Futtermittelverkehr
bestehenden  Zustände  wesentlich  beseitigt.  Das  allmählich  aufgebaute
Kriegsverkehrsrecht  hat  den  Personenkreis,  die  Ware  und  die.  Verkehrsbedingungen ­
  begrerizt  und  festgelegt.  Gewiß  bedeutet  das  eine
Entlastung  der  Preisstellen  von  bestimmten  Verhandlungsfragen  und
Überwachungsarbeiten  —  aber  gleichzeitig  eine  gewaltige  Verm
  e  hrung  der  Aufgabestp  nach  anderer  Richtuug  hin,
insofern  die  Personenkreise,  Waren  und  Bedingungen  des  Verkehrs
jetzt  auf  ihre  Normmäßigkeit  und  auf  die  Jnnehaltung  aller  regelnden
und  einschränkenden  Bestimmungen  für  Handel  und  Händler,
Verkehr  und  Verkauf,  Bedingungen  und  Preise  ständig  zu  überwachen
sind.  Es  liegt  also  eine  V  e  r  s  ch  i  c  b  u  n  g  der  Überwachungsarbeiten
vor  bei  gewaltig  gesteigerten  Überwachnngsanforderungcu;  die  Preis
stelle  ist  die  örtliche  Stelle,  die  gerade  den  wichtigsten  Abschnitt  in
aller  Warenbewegung  und  Preisgestaltung,  nämlich  den  Übergang
in  den  Verbrauch  und  den  Verbraucherpreis  unter  nachdrücklichster
Aussich:  zu  halten  hat;  diese  Aufsicht  wird  dadurch  wesentlich
erleichtert,  daß  feste  Regeln  des  Erlaubten  und  Nichterlaubten  all-.gemein,
  gegeben  sind,  deren  Jnnehaltung.  leicht  kontrolliert  werden
kann.  In  betn  Grade,  wie  dieses  Kriegsverkehrsrecht  allgemein  an-
            
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