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Bei den Eisenbahnen liegt anscheinend der ersterwähnte Fall vor.
Sie sind derartig verbreitet, ihre Benutzung ist eine so allgemeine,
dass man wohl sagen kann, die Gesamtheit hat einen unbedingten
Nutzen davon, so dass es als gerechtfertigt erscheinen könnte, die be-
treffenden Kosten für die Bahnen der Staatskasse zu überweisen.
Wenn man gleichwohl allgemein davon Abstand genommen hat, und
sogar erhebliche Ueberschüsse für die allgemeine Staatskasse aus ihnen
bezieht, so geschieht dies nichtsdestoweniger mit vollem Rechte, weil
die Abgabenerhebung dabei eine ungleich leichtere ist, als auf dem
Wege der sonstigen Steuereinziehung; und gerade bei der allgemeinsten
Verwertung der Bahnen kann auch die gleichmässigste und gerechteste
Verteilung der Last erwartet werden; da eben in unserer Zeit der
Arbeitsteilung jede zum Konsum fertige Ware durch eine Unzahl Hände
gegangen ist und die Bahn in der Regel mehr wie einmal passiert hat.
Die künstlichen Wasserstrassen stehen nun zwischen den gewöhn-
lichen Landstrassen und den Eisenbahnen. Sie können nicht so all-
gemein im Lande verbreitet werden, um überall die Grundlage des
Verkehres zu bilden, sie kommen in erster Linie wie die Chausseen
den Landesstrecken zu gute, die sie durchziehen: sie erleichtern aber
wiederum den Güterverkehr in weit höherem Maasse, haben eine weit
tiefer greifende Wirkung auf die ganze Produktion, so dass ihr be-
fruchtender Einfluss sich ungleich weiter erstreckt. Das wird nament-
lich der Fall sein, wenn sie nur dazu angelegt sind, natürliche Wasser-
strassen mit einander zu verbinden und dadurch leistungsfähiger
zu machen, Diesen Zweck haben aber heutigen Tages die Kanäle
allgemein. Das ist in hervorragendem Masse bei dem preussischen
Projekte des Mittellandkanals der Fall, der die Hauptströme Nord-
deutschlands in der Mitte des ganzen Binnenlandes verbinden und
dadurch den Verkehr auf den berührten Strömen bedeutend heben
und den Austausch von Getreide gegen Kohle zwischen den ver-
schiedenen Landesteilen ermöglichen soll. Es wird deshalb nicht
zu bestreiten sein, dass die Gesamtheit einen Vorteil davon hat,
zumal die militärischen Operationen und damit die Wehrfähigkeit
des Landes erheblich dadurch gefördert wird. Es kann daher sehr
wohl ein Teil der Last der Staatskasse überwiesen werden. Auf der
anderen Seite liegt kein Grund vor, nicht auch die Interessenten zu
Beiträgen heranzuziehen; sowohl die Adjacenten, wie die das Verkehrs-
mittel benutzenden Kaufleute, Fabrikanten, Landwirte etc. Zu einer
prinzipiellen Freilassung der unmittelbaren Benutzer der künstlichen
Wasserstrassen liegt absolut kein Grund vor, und. zwar ebensowenig auf
den kanalisierten Strömen, wie auf den Kanälen; um so weniger, da
der Grossbetrieb den hauptsächlichsten Gebrauch davon macht und
im allgemeinen wohl in der Lage ist, sich die Auslage wieder ersetzen
zu lassen, das heisst auf die Konsumenten abzuwälzen. Nur praktische
Gesichtspunkte können dagegen sprechen, einmal die Kostspieligkeit
und Umständlichkeit der Erhebung und die Schwierigkeit, einen rich-
tigen Massstab zu finden. Die Untersuchung über die bezüglichen
Details gehört füglich in die Finanzwissenschaft. Wir deuten hier nur
an, dass die Erhebung nur an dem Orte der Verladung zweckmässig
geschehen kann, dass der Massstab des "Tonnengehaltes der Schiffe
vielfach unzutreffend ist, wenn dieselben z. B. bei niedrigem Wasser-