Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

7 
Bei den Eisenbahnen liegt anscheinend der ersterwähnte Fall vor. 
Sie sind derartig verbreitet, ihre Benutzung ist eine so allgemeine, 
dass man wohl sagen kann, die Gesamtheit hat einen unbedingten 
Nutzen davon, so dass es als gerechtfertigt erscheinen könnte, die be- 
treffenden Kosten für die Bahnen der Staatskasse zu überweisen. 
Wenn man gleichwohl allgemein davon Abstand genommen hat, und 
sogar erhebliche Ueberschüsse für die allgemeine Staatskasse aus ihnen 
bezieht, so geschieht dies nichtsdestoweniger mit vollem Rechte, weil 
die Abgabenerhebung dabei eine ungleich leichtere ist, als auf dem 
Wege der sonstigen Steuereinziehung; und gerade bei der allgemeinsten 
Verwertung der Bahnen kann auch die gleichmässigste und gerechteste 
Verteilung der Last erwartet werden; da eben in unserer Zeit der 
Arbeitsteilung jede zum Konsum fertige Ware durch eine Unzahl Hände 
gegangen ist und die Bahn in der Regel mehr wie einmal passiert hat. 
Die künstlichen Wasserstrassen stehen nun zwischen den gewöhn- 
lichen Landstrassen und den Eisenbahnen. Sie können nicht so all- 
gemein im Lande verbreitet werden, um überall die Grundlage des 
Verkehres zu bilden, sie kommen in erster Linie wie die Chausseen 
den Landesstrecken zu gute, die sie durchziehen: sie erleichtern aber 
wiederum den Güterverkehr in weit höherem Maasse, haben eine weit 
tiefer greifende Wirkung auf die ganze Produktion, so dass ihr be- 
fruchtender Einfluss sich ungleich weiter erstreckt. Das wird nament- 
lich der Fall sein, wenn sie nur dazu angelegt sind, natürliche Wasser- 
strassen mit einander zu verbinden und dadurch leistungsfähiger 
zu machen, Diesen Zweck haben aber heutigen Tages die Kanäle 
allgemein. Das ist in hervorragendem Masse bei dem preussischen 
Projekte des Mittellandkanals der Fall, der die Hauptströme Nord- 
deutschlands in der Mitte des ganzen Binnenlandes verbinden und 
dadurch den Verkehr auf den berührten Strömen bedeutend heben 
und den Austausch von Getreide gegen Kohle zwischen den ver- 
schiedenen Landesteilen ermöglichen soll. Es wird deshalb nicht 
zu bestreiten sein, dass die Gesamtheit einen Vorteil davon hat, 
zumal die militärischen Operationen und damit die Wehrfähigkeit 
des Landes erheblich dadurch gefördert wird. Es kann daher sehr 
wohl ein Teil der Last der Staatskasse überwiesen werden. Auf der 
anderen Seite liegt kein Grund vor, nicht auch die Interessenten zu 
Beiträgen heranzuziehen; sowohl die Adjacenten, wie die das Verkehrs- 
mittel benutzenden Kaufleute, Fabrikanten, Landwirte etc. Zu einer 
prinzipiellen Freilassung der unmittelbaren Benutzer der künstlichen 
Wasserstrassen liegt absolut kein Grund vor, und. zwar ebensowenig auf 
den kanalisierten Strömen, wie auf den Kanälen; um so weniger, da 
der Grossbetrieb den hauptsächlichsten Gebrauch davon macht und 
im allgemeinen wohl in der Lage ist, sich die Auslage wieder ersetzen 
zu lassen, das heisst auf die Konsumenten abzuwälzen. Nur praktische 
Gesichtspunkte können dagegen sprechen, einmal die Kostspieligkeit 
und Umständlichkeit der Erhebung und die Schwierigkeit, einen rich- 
tigen Massstab zu finden. Die Untersuchung über die bezüglichen 
Details gehört füglich in die Finanzwissenschaft. Wir deuten hier nur 
an, dass die Erhebung nur an dem Orte der Verladung zweckmässig 
geschehen kann, dass der Massstab des "Tonnengehaltes der Schiffe 
vielfach unzutreffend ist, wenn dieselben z. B. bei niedrigem Wasser-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.