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meinnützigen Verteilung herrscht. Zunächst: es kann nicht Aufgabe
sein, dauernd Vollarbeiterinnen voll zn beschäftigen. Und weiter:
cs ist nach Möglichkeit zu vermeiden, neue Heimarbeiterinnei: künst
lich heranzuzüchten. Und zum dritten: die persönliche Bckürftigkeit
muß berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich positiv gefaßt: zu
beschäftigen sind in erster Linie solche Personen, die schon bisher
berufsmäßige Heimarbeiterinnen waren. Für vollerwerbsfähige
Personen darf die gemeinnützige Ausgabe nur Durchgangsftadium
für eine Zeit besonderer Arbeitslosigkeit sein; sobald sich für sie
anderweitig Arbeit ergibt, sind sie bis auf den kleinen Stamm aus
technischen Gründen notwendiger Facharbeiterinnen wieder abzu
schieben. Dagegen sind dauernd diejenigen zu beschäftigen, die als
halbe Kräfte im weitesten Sinne -des Wortes auf dem freien Markt
keine Arbeit finden. In diese Gruppe würden nicht nur die
älteren und kränklichen Personen fallen, sondern namentlich auch die
Hausmütter, die mif Nebenerwerb angewiesen sind, diesen aber nur
innerhalb ihrer eigenen vier Wände verdienen können.
Werden diese Grundsätze einigermaßen streng eingehalten,
so fallen die schwerwiegendsten Einwände gegen die „Fürsorgeheim
arbeit" weg. Mit voller Berechtigung und großem Nachdruck wies
der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter
Deutschlands in seiner „Fachzeitung" vom 6. und 20. Februar 1915
darauf hin, daß „eine solche Art Kriegsfürsorge, die den Hauptwert
auf die Wohltätigkeit und IlnterstützungszuWerbungen legt, die wirk-
lichen Erwerbsinteressen der F a ch a r b e i t c r i n n e n aber dabei
ausschaltet", die Arbeitslosigkeit nicht bekämpft, sondern sie unter
den gelernten Näharbeiterinnen noch künstlich hervorruft. Manche
große Organisationen wie der Konfektions-Notausschuß in Berlin
haben ans dieser Erwägung heraus ihre Hilfe von vorn herein nur
berufsmäßigen Konfektionsarbeitcrinnen angedeihen lassen?) Wenn
') Der Konfektlons-Notausschuß hat folgende Satzungen aufgestellte.
t. Beschäftigt sollen solche, schon bisher im Konfektionsgewerbe tätig
gewesene arbeitslose Berufsarbeiterinnen in Berlin und Umgegend ohne
Unterschied der Konfession, Organisations- oder Parteizugehörigkeit
werden, welche auf ihre Arbeit zum Nnrerhalt für sich oder ihre Familien