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Beilage Nr. VI.
v- Schön an die Regierung zu Königsberg über die Einwan
derung fremder Kolonisten. 29. August 1832.
(Kgl. St. A. Königsberg L. K. Fischhansen, 5. Abschrift.)
Die Anfrage des Königl. sächsischen Geschäftsträgers am diesseitigen
Hofe:
in welchen Gegenden und Orten sächsische Auswanderer Unterkommen
Zu finden hoffen dürfen, — in welche Lage sie dort treten, — mit welchen
Mitteln sie versehen sein müssen, und welche Fertigkeiten derselben besonders
geeignet sind, um Erwerb hoffen zu dürfen?
veranlaßt mich, — obschon Niederlassungen ausgewanderter Unter
thanen fremder Regierungen auf Staats-Kosten zu befördern, den jetzt
bestehenden Verwaltungs-Grundsätzen fremd ist, und daher nicht wohl
abzusehen sein dürfte, auf welche Weise die Einwanderung sächsischer
Familien, so entschieden solche wegen des allgemein bekannten Fleißes
und der Ordnungsliebe des sächsischen gemeinen Mannes, da wo es an
Gelegenheit für ihr Unterkommen nicht mangelt, auch wünschenswertst
bleibt, rücksichtlich der Unterstützungs-Bedürftigkeit, woran Auswanderer
in der Regel leiden, zu begünstigen und auszuführen sein werde, — Eine
Königl. Hochlöbliche Regierung um gefällige gutachtliche Aeußerung binnen
möglichst kurzer Frist ergebenst zu ersuchen, in wie ferne einzelnen Guts
besitzern mit Ansiedlern, die sich aus einem von fleißigen Leuten bewohnten
Nachbarlande anbieten, im hiesigen Negierungs-Bereich gedient sein möchte.
Königsberg, den 29. August 1832.
An Eine Königl. Hochlöbliche Regierung
hier.
gez. v. Schön.