fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

36 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
dem Verkäufer. Der ‘Käufer hat das Anrecht auf das volle Fak: 
turengewicht, die Gewähr für einwandfreie Erfüllung. 
Im Zweifel müssen noch besondere Vereinbarungen getroffen 
werden, wie „franko Zoll“, „zollfrei‘, „duty paid“, „abgaben- 
frei“ und dergleichen. „Erste Kosten‘ bezeichnen eine Preisanstel- 
lung, in der noch keinerlei Versendungs- und sonstige Spesen, wie 
Porto, Wiegen, Verpacken usw. inbegriffen sind. 
Preisabzüge können folgende Bezeichnungen führen: 
Rabatt ist der Preisabzug, der dem Wiederverkäufer oder über- 
haupt dem Abnehmer ‚größerer Partien gewährt wird. Rabatt ist 
daher ein Abzug vom Detailpreise bei Verkäufen en gros und macht 
es dem Wiederverkäufer möglich, zu denselben Detailpreisen zu ver- 
kaufen wie der Grossist, der auch im kleinen verschleißt. Der 
Rabatt hat sich namentlich im Buchhandel erhalten: Der Verleger, 
der das Manuskript des Buches kauft und es drucken Jäßt, bringt 
das Buch zum Ladenpreis in den Handel, teils indem er es selbst an 
das Publikum verkauft, teils indem er es fest oder & condition (d.h. 
auf Rückgabe des nicht verkauften) an die sogenannten Sortiments- 
buchhändler oder Sortimenter 'gibt, die es gleichfalls zum Laden- 
preise verkaufen; hiefür wird dem Sortimenter ein Rabatt vom 
Ladenpreise gewährt, der 10 bis 331/,% beträgt. Aber auch in an- 
deren Handelszweigen, wie im Textilgeschäfte, im Eisenhandel, 
stellen die Kaufleute vielfach Normalpreise auf und gewähren von 
diesen je nach der Menge der verkauften Waren einen kleineren 
oder größeren Rabatt. 
Eine Abart des Rabattes ist der Kassa- oder Akzeptrabatt, der 
den Käufer veranlassen 'soll, die dem Verkäufer willkommenere Art 
der Begleichung zu wählen. So läßt z. B. die Zahlungskondition: 
„6 Monate Ziel oder Kassa mit 8% Skonto“ dem Käufer wohl die 
Wahl zwischen diesen beiden Zahlungsterminen, räumt ihm aber 
für den Fall der sofortigen Barzahlung einen Skonto ein, der über 
den üblichen Zinsfuß hinausgeht und daher als Preisnachlaß im 
Falle der Barzahlung sich darstellt. Ebenso bei der Kondition 
„4 Monate offen oder 3 Monate Akzept mit 3% Skonto‘; auch hier 
wird bei Akzeptation des Fakturenbetrages tatsächlich ein Preis- 
nachlaß gewährt. Eine weitere Abart des Rabattes ist der Muster- 
rabatt für Ware, die zur Musteraussendung verwendet werden soll, 
ferner der Exportrabatt für Verkäufe in das Ausland und der Kon- 
sumrabatt, der im nachhinein vergütet wird, wenn innerhalb einer 
gewissen Zeit eine bestimmte größere Menge abgenommen wurde. 
Bonifikation oder Vergütung kurzweg ist ein Nachlaß für schad: 
hafte oder unbrauchbare Teile der Ware; das Handelsgesetzbuch 
bedient sich hiefür des Ausdruckes Refaktie. Bei trockenen Waren
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.