Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Jahre 1871 betrug die Schuld 1247000 Tlr. Erst 1901 konnte die letzte 
Kriegsschuldobligation Königsbergs vernichtet Werdens. 
Der Treue Königsbergs war der preußische Staat sicher. Danzig, 
den alten Freistaat, galt es moralisch erst zu gewinnen. Man kam daher 
den Wünschen der Stadt weit entgegen. Sie erhielt 1817 einen eigenen 
Retablissementsfonds von 350000; kleinere Bewilligungen für besondere 
Zwecke kamen hinzu^). Vor allem wurde Danzig hinsichtlich seiner Kriegs 
schulden anders behandelt als Königsberg. Die gesamte Kriegsschuld des 
Freistaats wurde auf etwa 12 Millionen Taler berechnet, aber dem Börsen 
kurs entsprechend auf 33V 3 % herabgesetzt, mit der Maßgabe, daß der Kurs 
in jedem Jahr um 1V 3 % erhöht werden solle. Zur Tilgung und Ver 
zinsung trugen der Staat jährlich 115000, die Stadt und die zum ehemaligen 
Freistaat gehörigen Dorfschaften 30000 Tlr. bei. Damit hoffte man die 
Schuld bis 1873 zu tilgen. Dies gelang aber schon 1860, 41 Jahre früher 
öte bei der Königsberger Kriegsschuld. Schön, der an der Regelung der 
Angelegenheit beteiligt war, wußte zu rühmen, daß Danzig in seinem Kriegs 
schuldenwesen besser gestellt sei als jede andere preußische Städte). 
Die Regulierung der Kriegsschuld hatte Schön im Jahre 1821 als das 
beste Mittel empfohlen, uni der Danziger Kaufmannschaft über die Handels 
krisis hinwegzuhelfen, die, latent schon seit dem Kriege vorhanden, damals 
zu gefährlichem Ausbruch kam und alle größeren Häuser in den Bankrott 
zu verwickeln drohte. Schön wies auf die schwere Beeinträchtigung des 
auswärtigen Kredits der Stadt. „Meinung läßt sich nur durch Meinung 
Ichlagen, und dieser Schlag kann durch Regulierung der Danziger Kriegs- 
lchnld geschehen." Überdies forderte Schön bare Unterstützungen für die 
bedrängten Kaufleute und unterstützte die Bitten, die sie in Berlin vor 
brachten. Daraufhin wurde von Hardenberg Rother nach Danzig geschickt, 
^er gegen angemessene Sicherheiten Vorschüsse verteilte und zwischen den 
edrohten Häusern und ihren Gläubigern einen Vergleich zustande brachte^). 
0 Adolf Schaff. Die Königsberger Kriegsschuldobligationen 1901. — Geh. 
öt. A. 89 B VI 2 und 77. 457. 4. 
°) I. B. Bülows und Schuckmanns v. 28. August 1816. C. O. v. 16. April 1817. 
Geh. St. A. 89 B IV 42. 8. 
n ^ Max Foltz, Geschichte des Danziger Stadthaushalts 1912 (Quellen und Dar- 
III nt* * Ur Schichte Westpreußens Bd. 8). S. 423—431. — Aus den Papieren 
es f "ft ' ~ 24 * April 1824. Geh. St. A. 77, 449, 4. — Dem Staat gelang 
bringen sr^' 0ro ^ e Posten von Danziger Obligationen aus Privathänden an sich zu 
gesetzt if° n ^ etl 12 Millionen waren Ende 1827 bereits 7 Millionen außer Zirkulation 
Geb K? 8 e 0 en 1/ 875 Millionen in bar. Rother an Lottum 21. Dez. 1827. 
Gey. ist. A. 89 t). in 48. 
®sltuio ins °4 K an Hardenberg 3. Dez. 1821. Verfügung Hardenbergs v. 17. Dez. 1821. 
Ti' ' Paul Sirnson, Aus der Zeit von Th. v. Schöns westpreußischem 
Oberprasidium. Preuß. Jahrbücher. Bd. 109 (1902) S. 70 s.
	        
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