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ausgezahlt erhalte. Die Generallandschaftsdirektion machte sich diesen Plan
zu eigen, und der Generallandtag erhob ihn zum Beschluß. Nur an der Ab
neigung der Regierung, die auch Schön teilte, ist er gescheitert^). Dagegen
sand ein zweiter revolutionärer Antrag des brandenburger Kreises, der
die Herabsetzung des Zinsfußes und die Aufhebung der Generalgarantie
verlangte, nicht die Billigung des Landtages. In Ostpreußen munkelte
man, Schön habe sich für diesen Plan ausgesprochen, und berief sich dabei
auf seinen Brief vom 14. Januar 1815, in dem er die Sache der bedrängten
Gutsbesitzer gegenüber ihren Gläubigern verteidigt hatte * 2 ). Alexander
Dohna tat den Vorschlag mit den stolzen Worten ab: „Worauf allein Credit
nur beruhen kann, ist keinem Zweifel unterworfen: die heiligste Aufrecht
erhaltung von einmal gegebenem Wort und Zusage, wäre es auch um den
Preis einer edlen Selbstaufopferung, gehört bekanntlich zu den ersten Grund
bedingungen, unter welchen Credit allein möglich wird" 2 ). Daß aber für
solche Pläne vielfach Propaganda getrieben wurde, zeigt, in welch hoffnungs
loser Lage die Landschaft sich befand.
Der Generallandtag entsandte drei Vertreter nach Berlin, die über
den Notstand der Provinz berichten und bestimmte Vorschläge niachen
sollten*). Sie baten dort um Bewilligung eines zinsenfreien Vorschusses von
3300000 Talern. Davon sollten 1300000 Tlr. der Landschaft, der Rest
den noch rettungsfähigen adligen und köllmischen Besitzern zukommen. Die
Regierung beschloß, bevor weitere Entscheidungen getroffen wurden, den
Zustand der Provinz durch den Geheimen Oberfinanzrat von Borgstede
untersuchen zu lassen 2 ). Borgstede entledigte sichdiesesAuftrags imSommer
0 Verhandlung der Stände des Brandenburgischen Kreises zu Zinten 16. Nov.
1822. Königsberg L. A. XVI, 78. — Bericht der Generallandschaftsdirektion an den
Generallandtag. Ebenda 79. — Schön 17. März 1823 an einen Unbekannten. Han
nover Nr. 23. — Der Gedanke, Güter im Wege der Lotterie loszuschlagen, hat in der
Provinz so viel Zustimmung gefunden, daß in der Folge viele Privatpersonen um die
Erlaubnis zu diesem Vertriebe einkamen. Vgl. das Gesuch der Frau von Schenkendorf
auf Leukonischken bei Jenny Kopp, Beiträge zur Chronik des ostpreußischen Grund
besitzes, I. Teil: Regierungsbezirk Gumbinnen und Kreis Memel. 1913. S. 150. —
Als der Vorschlag auf dem tvestpreußischen Generallandtag von 1832 erneuert wurde,
bemerkte Schön, solche Gesuche seien „von des Königs Majestät fast regelmäßig aus
dem Grunde zurückgewiesen worden, weil es sich mit der Stellung der Besitzer größerer
Güter im Staate nicht vertrüge, das Grundeigentum zum Gegenstand des Spiels zu
machen." Danzig 264, 155 und 230.
2) Briefe Schöns und Dohnas in dieser Angelegenheit. Aus den Papieren 6,481 f.
3 ) Königsberg L. A. XVI, 79.
4 ) Vorstellung der Deputierten v. 6. Febr. 1823. Geh. St. A. 89 0 XXI
Preußen Gen. 2 vol. I fol. 48.
5 ) Jmmediatbericht v. 19, Nov. 1823. Das Original, das nach einer Notiz in
den Akten zur Registratur des Finanzministeriums gekommen ist, war trotz eifrigen
Euchens nicht aufzufinden. Ich benutze einen auf Schuckmanns Anordnung herge--