Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

i 
- 34 — 
ausgezahlt erhalte. Die Generallandschaftsdirektion machte sich diesen Plan 
zu eigen, und der Generallandtag erhob ihn zum Beschluß. Nur an der Ab 
neigung der Regierung, die auch Schön teilte, ist er gescheitert^). Dagegen 
sand ein zweiter revolutionärer Antrag des brandenburger Kreises, der 
die Herabsetzung des Zinsfußes und die Aufhebung der Generalgarantie 
verlangte, nicht die Billigung des Landtages. In Ostpreußen munkelte 
man, Schön habe sich für diesen Plan ausgesprochen, und berief sich dabei 
auf seinen Brief vom 14. Januar 1815, in dem er die Sache der bedrängten 
Gutsbesitzer gegenüber ihren Gläubigern verteidigt hatte * 2 ). Alexander 
Dohna tat den Vorschlag mit den stolzen Worten ab: „Worauf allein Credit 
nur beruhen kann, ist keinem Zweifel unterworfen: die heiligste Aufrecht 
erhaltung von einmal gegebenem Wort und Zusage, wäre es auch um den 
Preis einer edlen Selbstaufopferung, gehört bekanntlich zu den ersten Grund 
bedingungen, unter welchen Credit allein möglich wird" 2 ). Daß aber für 
solche Pläne vielfach Propaganda getrieben wurde, zeigt, in welch hoffnungs 
loser Lage die Landschaft sich befand. 
Der Generallandtag entsandte drei Vertreter nach Berlin, die über 
den Notstand der Provinz berichten und bestimmte Vorschläge niachen 
sollten*). Sie baten dort um Bewilligung eines zinsenfreien Vorschusses von 
3300000 Talern. Davon sollten 1300000 Tlr. der Landschaft, der Rest 
den noch rettungsfähigen adligen und köllmischen Besitzern zukommen. Die 
Regierung beschloß, bevor weitere Entscheidungen getroffen wurden, den 
Zustand der Provinz durch den Geheimen Oberfinanzrat von Borgstede 
untersuchen zu lassen 2 ). Borgstede entledigte sichdiesesAuftrags imSommer 
0 Verhandlung der Stände des Brandenburgischen Kreises zu Zinten 16. Nov. 
1822. Königsberg L. A. XVI, 78. — Bericht der Generallandschaftsdirektion an den 
Generallandtag. Ebenda 79. — Schön 17. März 1823 an einen Unbekannten. Han 
nover Nr. 23. — Der Gedanke, Güter im Wege der Lotterie loszuschlagen, hat in der 
Provinz so viel Zustimmung gefunden, daß in der Folge viele Privatpersonen um die 
Erlaubnis zu diesem Vertriebe einkamen. Vgl. das Gesuch der Frau von Schenkendorf 
auf Leukonischken bei Jenny Kopp, Beiträge zur Chronik des ostpreußischen Grund 
besitzes, I. Teil: Regierungsbezirk Gumbinnen und Kreis Memel. 1913. S. 150. — 
Als der Vorschlag auf dem tvestpreußischen Generallandtag von 1832 erneuert wurde, 
bemerkte Schön, solche Gesuche seien „von des Königs Majestät fast regelmäßig aus 
dem Grunde zurückgewiesen worden, weil es sich mit der Stellung der Besitzer größerer 
Güter im Staate nicht vertrüge, das Grundeigentum zum Gegenstand des Spiels zu 
machen." Danzig 264, 155 und 230. 
2) Briefe Schöns und Dohnas in dieser Angelegenheit. Aus den Papieren 6,481 f. 
3 ) Königsberg L. A. XVI, 79. 
4 ) Vorstellung der Deputierten v. 6. Febr. 1823. Geh. St. A. 89 0 XXI 
Preußen Gen. 2 vol. I fol. 48. 
5 ) Jmmediatbericht v. 19, Nov. 1823. Das Original, das nach einer Notiz in 
den Akten zur Registratur des Finanzministeriums gekommen ist, war trotz eifrigen 
Euchens nicht aufzufinden. Ich benutze einen auf Schuckmanns Anordnung herge--
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.