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Wird für diese Subhastationen höchstens indirekt verantwvrtlich zu machen
sein, insofern die Weisung, die landschaftlichen Subhastationen zu be-
schleunigenft, das Oberlandesgericht veranlaßte, auch andere Zwangs
versteigerungen rascher zu Ende zu führen.
So ist z. B. der ausgedehnte Gilgenburger Besitz — an fünfzig
Güter — der Grafen Finck von Finckenstein in den Jahren
1830—32 endgültig der Familie verloren gegangen^). Der Zusammen
bruch eines der größte-n ostpreußischen Latifundien ist freilich ein Beleg
für die Meinung derer, die die vorwaltende Ursache der zahlreichen
Subhastationen dieser Zeit in der starken Verschuldung des Großgrund
besitzes vor 1806 sehen. Die Gilgenburger Güter waren schon im
18. Jahrhundert hoch belastet, und die fiktive Steigerung der Güterpreise
ist ihnen besonders verhängnisvoll geworden. Ihr Wert war 1770
auf 142000 Tlr., 1803 aber auf 260700 Tlr. angenommen worden!
Der Regierungsrat Ludwig Otto Ernst Graf von Finckenstein, der
sie zu diesem Wert ererbte, mußte gleichzeitig eine Verschuldung von
170546 Tlr. übernehmen^). Einen großen Posten, etwa 45000 Tlr. machten
die bei dem Kriegsrat von Farenheid kontrahierten Schulden aus; Faren-
heid war aber so klug gewesen, seine Ansprüche schon 1802 an Dritte zu
zedieren. Zur Zahlung von Abfindungen an seine Schwestern mußte
Finckenstein eine neue Schuld von 35 000 Tlr. aufnehmen. Dazu kamen
dann in den Jahren 1809/10 29000 Tlr., die zum Retablissement erborgt
wurden, — eine Summe, die gegenüber den bisherigen Schulden nicht
erheblich ins Gewicht fällt. Als der Regierungsrat v. Finckenstein 1813
starb, hinterließ er 205426 Tlr. Realschulden und rückständige Zinsen und
ca. 46000 persönliche Schulden. Allodialerben waren seine älteste Schwester
und die Nachkommen seiner jüngeren Schwester, der verstorbenen Gräfin
Charlotte Eulenburg, Lehnserben die Söhne des Onkels des Verstorbenen,
des Grafen Finckenstein-Jäskendorf. Da weder die Allodial- noch die
Lehnserben die verschuldeten Güter annehmen konnten, wurde der erb-
schaftliche Liquidationsprozeß eröffnet, der sich aber durch Jahre hinzog.
Als dann 1830 der Abschluß der Subhastation drohte, machte Graf Fincken-
stein - Jäskendorf eine Immediateingabe, in der er um eine Unterstützung
von 24000 Tlr. bat, um wenigstens die Lehngüter der Familie zu erhalten.
Er erreichte nur, daß ihm die Regierung die Garantie eines Darlehens von
0 Schön an den Oberlandesgerichtspräsidenten 19. März 1825. Danzig 161,501.
2 ) Das im folgenden verwertete Material ist teils den Gilgenburger Grundakten
(Amtsgericht Königsberg), teils den Immediatgesuchen des Grasen Karl v. Fincken-
stem-Jäskendorf (Geh. St. A. 89 6 XXI Preußen Spec.) entnommen.
3 ) Memoire des Burggrafen Alexander zu Dohna für seine Mündel die Grafen
v. Finckenstein. 8. Nov. 1816.