Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Wird  für  diese  Subhastationen  höchstens  indirekt  verantwvrtlich  zu  machen
sein,  insofern  die  Weisung,  die  landschaftlichen  Subhastationen  zu  beschleunigenft,
  das  Oberlandesgericht  veranlaßte,  auch  andere  Zwangsversteigerungen ­
  rascher  zu  Ende  zu  führen.
So  ist  z.  B.  der  ausgedehnte  Gilgenburger  Besitz  —  an  fünfzig
Güter  —  der  Grafen  Finck  von  Finckenstein  in  den  Jahren
1830—32  endgültig  der  Familie  verloren  gegangen^).  Der  Zusammenbruch ­
  eines  der  größte-n  ostpreußischen  Latifundien  ist  freilich  ein  Beleg
für  die  Meinung  derer,  die  die  vorwaltende  Ursache  der  zahlreichen
Subhastationen  dieser  Zeit  in  der  starken  Verschuldung  des  Großgrundbesitzes ­
  vor  1806  sehen.  Die  Gilgenburger  Güter  waren  schon  im
18.  Jahrhundert  hoch  belastet,  und  die  fiktive  Steigerung  der  Güterpreise
ist  ihnen  besonders  verhängnisvoll  geworden.  Ihr  Wert  war  1770
auf  142000  Tlr.,  1803  aber  auf  260700  Tlr.  angenommen  worden!
Der  Regierungsrat  Ludwig  Otto  Ernst  Graf  von  Finckenstein,  der
sie  zu  diesem  Wert  ererbte,  mußte  gleichzeitig  eine  Verschuldung  von
170546  Tlr.  übernehmen^).  Einen  großen  Posten,  etwa  45000  Tlr.  machten
die  bei  dem  Kriegsrat  von  Farenheid  kontrahierten  Schulden  aus;  Farenheid
  war  aber  so  klug  gewesen,  seine  Ansprüche  schon  1802  an  Dritte  zu
zedieren.  Zur  Zahlung  von  Abfindungen  an  seine  Schwestern  mußte
Finckenstein  eine  neue  Schuld  von  35  000  Tlr.  aufnehmen.  Dazu  kamen
dann  in  den  Jahren  1809/10  29000  Tlr.,  die  zum  Retablissement  erborgt
wurden,  —  eine  Summe,  die  gegenüber  den  bisherigen  Schulden  nicht
erheblich  ins  Gewicht  fällt.  Als  der  Regierungsrat  v.  Finckenstein  1813
starb,  hinterließ  er  205426  Tlr.  Realschulden  und  rückständige  Zinsen  und
ca.  46000  persönliche  Schulden.  Allodialerben  waren  seine  älteste  Schwester
und  die  Nachkommen  seiner  jüngeren  Schwester,  der  verstorbenen  Gräfin
Charlotte  Eulenburg,  Lehnserben  die  Söhne  des  Onkels  des  Verstorbenen,
des  Grafen  Finckenstein-Jäskendorf.  Da  weder  die  Allodial-  noch  die
Lehnserben  die  verschuldeten  Güter  annehmen  konnten,  wurde  der  erbschaftliche
  Liquidationsprozeß  eröffnet,  der  sich  aber  durch  Jahre  hinzog.
Als  dann  1830  der  Abschluß  der  Subhastation  drohte,  machte  Graf  Finckenstein
  -  Jäskendorf  eine  Immediateingabe,  in  der  er  um  eine  Unterstützung
von  24000  Tlr.  bat,  um  wenigstens  die  Lehngüter  der  Familie  zu  erhalten.
Er  erreichte  nur,  daß  ihm  die  Regierung  die  Garantie  eines  Darlehens  von

0  Schön  an  den  Oberlandesgerichtspräsidenten  19.  März  1825.  Danzig  161,501.
2 )  Das  im  folgenden  verwertete  Material  ist  teils  den  Gilgenburger  Grundakten
(Amtsgericht  Königsberg),  teils  den  Immediatgesuchen  des  Grasen  Karl  v.  Finckenstem-Jäskendorf
  (Geh.  St.  A.  89  6  XXI  Preußen  Spec.)  entnommen.
3 )  Memoire  des  Burggrafen  Alexander  zu  Dohna  für  seine  Mündel  die  Grafen
v.  Finckenstein.  8.  Nov.  1816.
            
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