haben das geringe Verständnis und die Lässigkeit kritisiert, mit der damals
vielfach auf den großen Gütern gewirtschaftet wurde. Der ostpreußische
Gutsbesitzer war im Allgemeinen noch nicht eng vertraut mit der eigenen
Scholle. Nur so ist auch jener Güterhandel vor 1806 verständlich, der den
Kein: des Übels legte, das sich bis zu den zwanziger Jahren so verderblich
auswuchs.
Dem tieferen historischen Blick eröffnet sich also hier wie so oft ein
Geflecht von Ursachen, das die Schuld des einzelnen als unbedeutend er
scheinen läßt. Es bleibt bei dem Urteil Treitschkes, der wahrlich sonst hart
genug über Schön geurteilt hat: „seine Ansicht war gerecht, er wollte den
alten Geschlechtern retten, was noch zu retten war, und nur die Dürftigkeit
der Geldmittel zwang ihn zu einer Härte, die seinen Absichten widersprach"*).
IV. Krisis und Rettung der Landschaften. 1828—1835.
Schlußbilanz des Unterstützungsfonds.
In den Landschaften und ihrer mangelhaften Organisatioil hatte
Schön den eigentlichen „Unglücksquell" der beiden Provinzen gesehen.
Die Operation auf Tod und Leben, die er unerbittlich durchführte, sollte
schließlich auch ihnen zum Guten ausschlagen. Zunächst führte sie aber zu
einer ernstlichen Bedrohung ihrer ganzen Existenz.
Als Schön in seinem Bericht vom 4. Dezember 1827 beantragte, den
Fonds zur Unterstützung der Gutsbesitzer zu schließen, mußte er gleichzeitig
erklären, daß die Landschaften dieser Unterstützung noch weiter bedürften:
Die schon eingeleiteten Subhastationen ließen einen weiteren Kapitals
ausfall von 900000 Talern besorgen; außerdem seien noch Zuschüsse zur
Zinsenzahlung erforderlich. Schön suchte diese neuen Ansprüche an die
Staatskasse durch eines jener finanztechnischen Manöver, in denen er Meister
war, erträglich zu machen: Das Defizit könne aus den rückzuzahlenden
Unterstütznngsgeldern gedeckt werden.
Die Minister Schuckmann und Lottum erklärten darauf, daß eine
weitere Unterstützung der Landschaften keinen Sinn habe, nachdem über zwei
Millionen für die ostpreußische und eine Million für die westpreußische ohne
Erfolg verwandt worden seien. Man müsse sie nun auf ihre eigenen Kräfte
verweisen und ihnen die Inanspruchnahme der Generalgarantie, die sämt
liche im Kreditinstitut verbundenen Grundbesitzer für dessen Schulden zu
) Deutsche Geschichte III, 459.