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deshalb vor, daß der Staat statt dessen 660000 Tlr. als zinsenfreien Vor
schuß gebeft.
Das Gutachten der Generallandtage hatte zunächst nur die Folge, daß
man den Gedanken einer sofortigen Schließung fallen ließ. Schön hielt
die Landschaften zwar nach wie vor für „außer der Zeit", meinte aber, daß
eine Auflösung zehn bis zwanzig Jahre Vorbereitung beanspruche. Die Mi
nister traten dieser Ansicht bei. NurMotz, der Finanzminister, blieb derMei-
nung, daß „das Kreditsystem sofort für geschlossen erklärt werden müsse", und
bezeichnete die Forderungen des Generallandtags rundweg als unverschämt * 2 ).
An dem Plan, die Generalgarantie in Ostpreußen durchzuführen, hielten
auch die beiden anderen Minister fest, und zur Vorberatung dieser Maßregel
wurde eine Kommission bestimmt, die sich aus dem Oberpräsidenten, dem
Oberlandesgerichtspräsidenten und einem Vertreter des Finanzministeriums
zusammensetzte. Unter den: Widerspruch des letzteren gab sie ihr Gutachten
im Sinne der Vorschläge des Generallandtags ab, wenn sie auch die Be-
darsssumme wesentlich verringerte. Den Anteil des Fiskus bei Durch
führung der Generalgarantie berechneten sie auf die Hälfte, baten aber
dringend den auf die köllmischen Güter entfallenden Beitrag auf die Staats
kasse zu übernehmen^). Die Minister sträubten sich noch einige Zeit, konnten
aber nach weiteren langen Verhandlungen sich der Einsicht nicht verschließen,
daß die.Haftbarmachung der Besitzer nicht bepfandbriefter Güter, wie sie die
Anwendung der Generalgarantie mit sich bringen mußte, eine allgemeine
Erschütterung des Kredits zur Folge haben würde. Sie verzichteten deshalb
schließlich im Jahre 1832 auch auf diesen Plan. Es wurde der Landschaft
durch Kabinettsordre vom 27. März 1832 gestattet, die damals als Defizit
errechnete Summe von etwa 400000 Tlr. den rückgezahlten Unterstützungs
geldern zu entnehmen, — wie es Schöns erster Vorschlag gewesen war.
Die westpreußische Landschaft wurde als einer größeren staatlichen
Unterstützung nicht bedürftig befunden, und sie mußte sich mit einer An
weisung von 18000 Tlr. begnügen. Tatsächlich war ihre Lage nicht so ernst
wie die der ostpreußischen. Für die Verweigerung einer Hilfe gab aber
den Ausschlag, daß die westpreußischen Domänen nicht wie die ostpreußischen
der Landschaft assoziiert warenft. Letzten Endes ist es in Ostpreußen
y Berichte Schöns v. 19. u. 22. Mai 1829. Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen
Gen. 2 vol. III.
2 ) Gutachten v. 9. Nov. 1829 und v. 16. Febr. 1830 a. a. O.
y Bericht der Kommission v. 7. Dez. 1830. Berlin L.-M. L. S. Ostpr. u. Lith.
I I Nr. 4.
*) CO. v. 16. Mai 1830 an Schuckmann und Lottmn (Geh. St. A. a. a. O.):
„Wegen des westpreußischen Systems trete ich aus den angeführten Gründen Ihrer
Meinung bei, daß eine Association der Domainen mit denselben zwar beabsichtigt, aber