Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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deshalb vor, daß der Staat statt dessen 660000 Tlr. als zinsenfreien Vor 
schuß gebeft. 
Das Gutachten der Generallandtage hatte zunächst nur die Folge, daß 
man den Gedanken einer sofortigen Schließung fallen ließ. Schön hielt 
die Landschaften zwar nach wie vor für „außer der Zeit", meinte aber, daß 
eine Auflösung zehn bis zwanzig Jahre Vorbereitung beanspruche. Die Mi 
nister traten dieser Ansicht bei. NurMotz, der Finanzminister, blieb derMei- 
nung, daß „das Kreditsystem sofort für geschlossen erklärt werden müsse", und 
bezeichnete die Forderungen des Generallandtags rundweg als unverschämt * 2 ). 
An dem Plan, die Generalgarantie in Ostpreußen durchzuführen, hielten 
auch die beiden anderen Minister fest, und zur Vorberatung dieser Maßregel 
wurde eine Kommission bestimmt, die sich aus dem Oberpräsidenten, dem 
Oberlandesgerichtspräsidenten und einem Vertreter des Finanzministeriums 
zusammensetzte. Unter den: Widerspruch des letzteren gab sie ihr Gutachten 
im Sinne der Vorschläge des Generallandtags ab, wenn sie auch die Be- 
darsssumme wesentlich verringerte. Den Anteil des Fiskus bei Durch 
führung der Generalgarantie berechneten sie auf die Hälfte, baten aber 
dringend den auf die köllmischen Güter entfallenden Beitrag auf die Staats 
kasse zu übernehmen^). Die Minister sträubten sich noch einige Zeit, konnten 
aber nach weiteren langen Verhandlungen sich der Einsicht nicht verschließen, 
daß die.Haftbarmachung der Besitzer nicht bepfandbriefter Güter, wie sie die 
Anwendung der Generalgarantie mit sich bringen mußte, eine allgemeine 
Erschütterung des Kredits zur Folge haben würde. Sie verzichteten deshalb 
schließlich im Jahre 1832 auch auf diesen Plan. Es wurde der Landschaft 
durch Kabinettsordre vom 27. März 1832 gestattet, die damals als Defizit 
errechnete Summe von etwa 400000 Tlr. den rückgezahlten Unterstützungs 
geldern zu entnehmen, — wie es Schöns erster Vorschlag gewesen war. 
Die westpreußische Landschaft wurde als einer größeren staatlichen 
Unterstützung nicht bedürftig befunden, und sie mußte sich mit einer An 
weisung von 18000 Tlr. begnügen. Tatsächlich war ihre Lage nicht so ernst 
wie die der ostpreußischen. Für die Verweigerung einer Hilfe gab aber 
den Ausschlag, daß die westpreußischen Domänen nicht wie die ostpreußischen 
der Landschaft assoziiert warenft. Letzten Endes ist es in Ostpreußen 
y Berichte Schöns v. 19. u. 22. Mai 1829. Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen 
Gen. 2 vol. III. 
2 ) Gutachten v. 9. Nov. 1829 und v. 16. Febr. 1830 a. a. O. 
y Bericht der Kommission v. 7. Dez. 1830. Berlin L.-M. L. S. Ostpr. u. Lith. 
I I Nr. 4. 
*) CO. v. 16. Mai 1830 an Schuckmann und Lottmn (Geh. St. A. a. a. O.): 
„Wegen des westpreußischen Systems trete ich aus den angeführten Gründen Ihrer 
Meinung bei, daß eine Association der Domainen mit denselben zwar beabsichtigt, aber
	        
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