Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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deshalb  vor,  daß  der  Staat  statt  dessen  660000  Tlr.  als  zinsenfreien  Vorschuß ­
  gebeft.
Das  Gutachten  der  Generallandtage  hatte  zunächst  nur  die  Folge,  daß
man  den  Gedanken  einer  sofortigen  Schließung  fallen  ließ.  Schön  hielt
die  Landschaften  zwar  nach  wie  vor  für  „außer  der  Zeit",  meinte  aber,  daß
eine  Auflösung  zehn  bis  zwanzig  Jahre  Vorbereitung  beanspruche.  Die  Minister ­
  traten  dieser  Ansicht  bei.  NurMotz,  der  Finanzminister,  blieb  derMeinung,
  daß  „das  Kreditsystem  sofort  für  geschlossen  erklärt  werden  müsse",  und
bezeichnete  die  Forderungen  des  Generallandtags  rundweg  als  unverschämt *  2 ).
An  dem  Plan,  die  Generalgarantie  in  Ostpreußen  durchzuführen,  hielten
auch  die  beiden  anderen  Minister  fest,  und  zur  Vorberatung  dieser  Maßregel
wurde  eine  Kommission  bestimmt,  die  sich  aus  dem  Oberpräsidenten,  dem
Oberlandesgerichtspräsidenten  und  einem  Vertreter  des  Finanzministeriums
zusammensetzte.  Unter  den:  Widerspruch  des  letzteren  gab  sie  ihr  Gutachten
im  Sinne  der  Vorschläge  des  Generallandtags  ab,  wenn  sie  auch  die  Bedarsssumme
  wesentlich  verringerte.  Den  Anteil  des  Fiskus  bei  Durchführung ­
  der  Generalgarantie  berechneten  sie  auf  die  Hälfte,  baten  aber
dringend  den  auf  die  köllmischen  Güter  entfallenden  Beitrag  auf  die  Staatskasse ­
  zu  übernehmen^).  Die  Minister  sträubten  sich  noch  einige  Zeit,  konnten
aber  nach  weiteren  langen  Verhandlungen  sich  der  Einsicht  nicht  verschließen,
daß  die.Haftbarmachung  der  Besitzer  nicht  bepfandbriefter  Güter,  wie  sie  die
Anwendung  der  Generalgarantie  mit  sich  bringen  mußte,  eine  allgemeine
Erschütterung  des  Kredits  zur  Folge  haben  würde.  Sie  verzichteten  deshalb
schließlich  im  Jahre  1832  auch  auf  diesen  Plan.  Es  wurde  der  Landschaft
durch  Kabinettsordre  vom  27.  März  1832  gestattet,  die  damals  als  Defizit
errechnete  Summe  von  etwa  400000  Tlr.  den  rückgezahlten  Unterstützungsgeldern ­
  zu  entnehmen,  —  wie  es  Schöns  erster  Vorschlag  gewesen  war.
Die  westpreußische  Landschaft  wurde  als  einer  größeren  staatlichen
Unterstützung  nicht  bedürftig  befunden,  und  sie  mußte  sich  mit  einer  Anweisung ­
  von  18000  Tlr.  begnügen.  Tatsächlich  war  ihre  Lage  nicht  so  ernst
wie  die  der  ostpreußischen.  Für  die  Verweigerung  einer  Hilfe  gab  aber
den  Ausschlag,  daß  die  westpreußischen  Domänen  nicht  wie  die  ostpreußischen
der  Landschaft  assoziiert  warenft.  Letzten  Endes  ist  es  in  Ostpreußen

y  Berichte  Schöns  v.  19.  u.  22.  Mai  1829.  Geh.  St.  A.  89  0  XXI  Preußen
Gen.  2  vol.  III.
2 )  Gutachten  v.  9.  Nov.  1829  und  v.  16.  Febr.  1830  a.  a.  O.
y  Bericht  der  Kommission  v.  7.  Dez.  1830.  Berlin  L.-M.  L.  S.  Ostpr.  u.  Lith.
I  I  Nr.  4.
*)  CO.  v.  16.  Mai  1830  an  Schuckmann  und  Lottmn  (Geh.  St.  A.  a.  a.  O.):
„Wegen  des  westpreußischen  Systems  trete  ich  aus  den  angeführten  Gründen  Ihrer
Meinung  bei,  daß  eine  Association  der  Domainen  mit  denselben  zwar  beabsichtigt,  aber
            
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