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Jahren 1817—19 sind durchschnittlich 20000 Tlr. jährlich in Ost- und West
preußen für diese Zwecke verwandt worden.
Im Jahre 1823 brachte Wloemer die Frage wiederum in Fluß*).
Es waren zwar damals in Lithauen, der „Domänenprovinz", von den 15836
Jmmediatbauern, die 1808 das Eigentum erhalten hatten, nur 449 in Sub-
hastation, also ein wesentlich geringerer Procentsatz, als zu der gleichen
Zeit der größere Grundbesitz aufwies. Die Lage verschlimnierte sich aber
zusehends infolge der Unwirtschaftlichkeit vieler Besitzer und ihrer hohen
Belastung durch Pachtzinsen, Dienstbefreiungsgelder usw. 1824 betrugen
die Abgabenreste in Lithauen 600000 Tlr. Die Märkte waren überfüllt
mit gepfändeten Gegenständen, die für ein Spottgeld veräußert werden
mußten. Auch die bedenklichste Erscheinung entging Wloemers Scharfblick
nicht: „Man findet.. . jetzt nicht selten, daß Besitzer von köllmischen Grund
stücken in den Dörfern ein bäuerliches Grundstück nach dem anderen zu
acquirieren wissen und daß zuletzt von dem ganzen Bauerndorf ein einziges
Vorwerk entsteht." Vergeblich erhob er die Forderung eines wirksamen
Bauernschutzes. Alles, was zunächst geschah, lief hinaus auf Nieder
schlagungen und Stundungen in einzelnen Fällen (CO. vom 16. Mai 1823).
Welche wirtschaftlichen Maßregeln Schön im Interesse der Domänen
bauern vorschlug und durchführte, wird in anderem Zusammenhang erzählt
werden. Er hatte ja unmittelbar mit dieser Sache nichts zu tun) da das
Domänenwesen dem Finanzminister unterstand. Solange aber Klewitz,
Schöns Freund, diesen Posten bekleidete, fand sein Gutachten bereitwillige
Aufnahme. Als er bald nach seinem Amtsantritt die Lage in Lithauen
untersuchte, machte er auf einen schweren Mißstand der Verwaltung auf
merksam. Man hatte nämlich viele Domänenämter aufgelöst und ihre
Befugnisse den Landräten übertragen, die ihren Geschäftskreis dadurch in
ungesunder Weise erweitert sahen und die Verwaltung der Domänen zu
bureaukratisch handhabten. „Gegen den trockenen Buchstaben der Vorschrift
gefehlt hat bei der Einziehung der Abgaben kein Landrat, aber die Sache
ist als dürre Bureauangelegenheit behandelt." Schön beantragte deshalb
die Errichtung eigener Domänenintendanturen in diesen Kreisen. Sie
wurden auch bewilligt, freilich nicht als „dauernde Institution"^). Nachdem
Motz das Finanzministerium übernommen hatte und Schöns Einfluß in dieser
Behörde dahingeschwunden war, scheint aber die Angelegenheit ins Stocken
geraten zu sein. Im Jahre 1829 mußte Schön wiederuni den gleichen Miß-
0 Denkschriften v. 2. u. 10. April 1823. Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen Gen. 2
vol. I. — Vgl. den Bericht Bargstedes.
0 Bericht Schöns v. 18. Aug. 1824. CO. an Klewitz v. 30. Nov. 1824. Geh. St. A.
89 0 XXI Preußen Gen. 7 vol. I.