Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Jahren 1817—19 sind durchschnittlich 20000 Tlr. jährlich in Ost- und West 
preußen für diese Zwecke verwandt worden. 
Im Jahre 1823 brachte Wloemer die Frage wiederum in Fluß*). 
Es waren zwar damals in Lithauen, der „Domänenprovinz", von den 15836 
Jmmediatbauern, die 1808 das Eigentum erhalten hatten, nur 449 in Sub- 
hastation, also ein wesentlich geringerer Procentsatz, als zu der gleichen 
Zeit der größere Grundbesitz aufwies. Die Lage verschlimnierte sich aber 
zusehends infolge der Unwirtschaftlichkeit vieler Besitzer und ihrer hohen 
Belastung durch Pachtzinsen, Dienstbefreiungsgelder usw. 1824 betrugen 
die Abgabenreste in Lithauen 600000 Tlr. Die Märkte waren überfüllt 
mit gepfändeten Gegenständen, die für ein Spottgeld veräußert werden 
mußten. Auch die bedenklichste Erscheinung entging Wloemers Scharfblick 
nicht: „Man findet.. . jetzt nicht selten, daß Besitzer von köllmischen Grund 
stücken in den Dörfern ein bäuerliches Grundstück nach dem anderen zu 
acquirieren wissen und daß zuletzt von dem ganzen Bauerndorf ein einziges 
Vorwerk entsteht." Vergeblich erhob er die Forderung eines wirksamen 
Bauernschutzes. Alles, was zunächst geschah, lief hinaus auf Nieder 
schlagungen und Stundungen in einzelnen Fällen (CO. vom 16. Mai 1823). 
Welche wirtschaftlichen Maßregeln Schön im Interesse der Domänen 
bauern vorschlug und durchführte, wird in anderem Zusammenhang erzählt 
werden. Er hatte ja unmittelbar mit dieser Sache nichts zu tun) da das 
Domänenwesen dem Finanzminister unterstand. Solange aber Klewitz, 
Schöns Freund, diesen Posten bekleidete, fand sein Gutachten bereitwillige 
Aufnahme. Als er bald nach seinem Amtsantritt die Lage in Lithauen 
untersuchte, machte er auf einen schweren Mißstand der Verwaltung auf 
merksam. Man hatte nämlich viele Domänenämter aufgelöst und ihre 
Befugnisse den Landräten übertragen, die ihren Geschäftskreis dadurch in 
ungesunder Weise erweitert sahen und die Verwaltung der Domänen zu 
bureaukratisch handhabten. „Gegen den trockenen Buchstaben der Vorschrift 
gefehlt hat bei der Einziehung der Abgaben kein Landrat, aber die Sache 
ist als dürre Bureauangelegenheit behandelt." Schön beantragte deshalb 
die Errichtung eigener Domänenintendanturen in diesen Kreisen. Sie 
wurden auch bewilligt, freilich nicht als „dauernde Institution"^). Nachdem 
Motz das Finanzministerium übernommen hatte und Schöns Einfluß in dieser 
Behörde dahingeschwunden war, scheint aber die Angelegenheit ins Stocken 
geraten zu sein. Im Jahre 1829 mußte Schön wiederuni den gleichen Miß- 
0 Denkschriften v. 2. u. 10. April 1823. Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen Gen. 2 
vol. I. — Vgl. den Bericht Bargstedes. 
0 Bericht Schöns v. 18. Aug. 1824. CO. an Klewitz v. 30. Nov. 1824. Geh. St. A. 
89 0 XXI Preußen Gen. 7 vol. I.
	        
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