Hige, Gchurtenrüdgang und Sozialretorm
itügungsSfall (Entbindung) eine beftimmte Summe zahlt und außerden:
nen beftinunten Zeil der Stillprämien erfebt.
Bezüglig der Kojten einer allgemeinen Wüchnerinnenverfiderung mit den
Veiftungen der KXriegswodjenhilfe erachtet Geh. Regierungsrat Prof. Dr. May et!)
einen Wochenbeitrag von 30 Pfennig für ausreichend, wenn alle gebärfähigen Frauen
unb Mädchen zwifden 16 bis 45 Jahren der Verfidherung unterfiellt werden. Wenn
das Reich fih mit einem Drittel beteiligt, fo vermindert [ich der Beitrag entfprechend,
Diejen Neicdhsbeitrag nebft Vertvaltungstoften {dhäßt er auf eima 75 Millionen Mart
ährlid. Mayet tritt für eine einheitlide Wocdjenverficderung ein, der auch die Franken:
verfidherungspflichtigen Arbeiterinnen und die verfiderungsfreien Chefranen der Ver-
icherten beitreten follen, Den Krankenkaffen foll dann die Zufairderfiderung
ls Aufgabe verbleiben zur Ergänzung der gefeblidhen Leijtungen. Kabirettära:
., Behr- Pinnow mill die neue Verfiderung auf die Chefrauen (bis :1.m 42. Zahre)
vefhränfen, die nicht {hon durch die Krankenverlicdherung direkt oder indirekt gededt
ind.2) Er fommt bei durchfHnittlih 40% Geburtshilfe und Wochenpflege und
10% Stillgeld auf eine Prämienzahlung von 16 bis 17 A jährlig und Ihlägt
Ynfaluß an die Landesverfidherungsanftaiten vor. — Die Erfahrungen der Xrieas-
vochenhilfe werden uns zuverläffigere Unterlagen der Berechnung bringen.
Weiter ausgreifend als der Ausbau der Wöchnerinnenfürjorge in der
Krankenverfidherung it die Forderung einer allgemeinen „Mutter-
“Haftisverficdherung“, wie fie mit Borliebe und Eifer von ge-
niljen Richtungen der Frauenbewegung vertreten wird. Sie denken dabei
yielfad) mehr an die uneheliden als an die eheliden Mütter. Sie teden
id hohe Ziele, unterlafjjen e8 jedoch, dieje in beftimmte, erörterungs-
'ähige Vorfjchläge zu Heiden. Wir glauben vorerft nicht an die Erfüllung
0 weitgehender Forderungen, lehnen jie auch prinzipiell
ab joweit es jid um Unverheiratete Handelt, erbliden
xbec in ihrer Vertretung eine Gefährdung des zwar befcheidenern, aber
erreichbarern nähern Biele8, D. 9. einer zwedmäßigen Ausgeftaltung und
Ergänzung der bereit3Z beftehenden „MutterihHaftS-
vderfidherung“ in unferer Reichsverficherunasordnung.
X. Beritärkter Schuß der Arbeiterinnen, bejonders der verheirateten
Frauen
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Die regelmäßige Befjchäftigung verheirateter Frauen außer dem Haufe
zumal in Sabrifen, ft mit der Erfüllung der dringlidhiten Pflichten der
Kührung eines Haushalts und der Pflege und Erziehung der Kinder
act vereinbar. Diejer Orundfjag muß zunächjt und vor allem in den
Rreifen der Arbeiter Gemeingut der Überzeugung und des fittlidhen Ber.
antiwvortlichfeitsge fühl werden. Unfere Arbeiterorganifationen — Männer
wie Frauen — müfjen diefes als eine ernite Forderung der Kultur und der
eianen NfFiichtembfinden und vertreten und ihre Mitalieder in dielem
1) Die Sicherung der Volfsvermehrung (Berlin 1914) 3.
1) Crbaltuna SO