30 Hige, Geburtenrücdgang und Sozialreform
darf nicht, wie es bisher leider in viel zu weiten Umfang üblich war, jolche
Forderungen Kalt und überlegen ablehnen — er trägt eine {were fittliche
und nationale Verantwortung.
Die ganze Sffentlidhe Meinung, das fittlide Voltsbewußtjein muß
in der gleidhen Richtung beeinflußt werden. CS muß zu einem felten Beftand-
‚eil der öffentliden Sitte werden, daß die Frau nur dem eignen Heim zu
yienen hat. Auf dem Standesamt oder vom Pfarrer follte dem jungen
Raar eine ent]prehende gedruckte Mahnung mitgegeben werden; fie würde
nn Ddiefem ANugenblide, wo die Herzen noch empfänglicher find, vielleicht
nrattijh mehr wirken als [päter die {Hönfte Belehrung über die rechte
Zäuglingäpflege. Bor allem aber joll auch die Armenpflege den
Zujammenhalt der Familie höher einfhägen als die Eriparnis einiger
Mark in der Unterftügung.
Die Bedeutung der Mutter für die Kinder und ihre Erziehung empfängt dur
die Tatjadhe helle Bele uchtung, daß nad) einer Unterfudhung von Dr. Käthe Gaebe:
auf Grund von 749 Akten der Zentrale für Iugendfürforge in Berlin „89 Prozenr
xiler kriminellen Jugendliden aus Familien jtammten, in denen die Mutter volljtändig
*ehlte oder durch Tod, Krankheit oder Beruf oder andere Umitände mehr ober weniger
Jei der Erziehung der Kinder ausgefchaltet war“.1) Diele Tatlache follte den Armen-
verwaltungen als Warnung vor Falfcher Sparfamtkeit dienen.
Die einfacdhite Löfung der Frage wäre: gefeglidhes Berbot der
Xabrikbefchäftigung verheirateter Frauen. Dieje Forderung ft auch prin-
sipieIl gerechtfertigt und {ft 3. 3. von der Bentrumsfraktion grundjäßlich
tet3 vertreten worden; Ihre Erreichung muß als legtes Ziel mit allem Ernit
erftrebt merben. Allerdings würde die Jofortige allgemeine Duraführung
zine8 Jolden Verbotes zunächtt vielfach Hart wirken. E ijt deshalb (u. a.
son der‘ Bentrumspartei Jchon feit 1884) vorgefchlagen worden, die Be-
chäftigungsdauer zunächft auf JehsS Stunden täglich (Halbtagsbefchäftigung)
a befchränfen. Damit würde wenigjtenz die Erfüllung der häuslichen
Bilichten in einem wefentliden Umfang ermöglicht. Die Schwierigkeit
liegt in dem Widerftande der Arbeitgeber, die nicht täglich wechjelnde Ur
bei terinnen an derfelben Machine oder an demfelben Arbeitsftück wünfjdhen,
meil dadurch die Kontrolle erihwert und leicht zu Streit Anlaß gegeben
werde. Sie drohen direkt, dann lieber auf die BefhHäftigung verheirateter
rauen verzichten zu wollen. Wenn man diefe Drohung auch nicht allzır
ernit nimmt, das Bedenken bleibt, daß vielleicht in manchen relativ berech-
tigten Fällen die BefGhHäftigung verjagt werden Könnte, während in andern
Källen aud) die HalbtagsbhefHäftigung noch eine Überlaftung der Frau
und eine Schädigung der Kinderpflege nicht ausfOließen würde.
Eine zwedmäßigere Regelung würde eine foldhe fein, die fih je deu
befjondern Berhältniffen anpaßte. Die BejhHäftigung müßte
oon einer jedesmaligen Genehmigung einer befondern Initanz (val. unter
"X Onaud-Rühne, Dienitpfliht 26