92 Hite, Geburtenrüdgang und Soziakrejorm
yerabzufeßen, einmal im Interejje der zurückehrenden Krieger, die
doch in erjter Linie An]pruch auf Einjtellung Haben, dann aber auch, um eine
gleichmäßigere Bejchäftigung aller Arbeiterinnen zu fihern. Was aber vor
allem feinen Aufichub erleiden darf und auch ohne befondere Belaftung
der Induftrie möglich ift, ft zunächft die Erhöhung des Schubes, foweit
e8 fi) un Betriebe und Arbeiten Handelt, die mit befondern Gefahren
hir die Gefundheit und Sittlidkeit verbunden find. In diefer Beziehung
genügen aber bei jtrammer Durchführung die beftehenden gefeblichen Voll-
machten (GO 8 120 d bis 120 f) vollauf. Die zweite Forderung {ft die
Sicherung einer forgfältigen häuslichen Ausbildung der Arbeiterinnen
{]. unten).
Was insbefundere den Schuß der Sittlichteit anbelangt, fo it hier mit
SejegeSvorfchriften allein leider wenig zu erreichen. Durch Einitellung
einer größern Zahl weiblider Gewerbeauffidhtöbeamten
würde ihre Wirkjamfkeit wefjentlich erhöht, Wichtiger ijt, daß der Arbeit
geber fi in erhöhtem Maße feiner fittlidhen Verantwortung gegenüber
Kindern und Eltern bewußt wird und nod) mehr, daß die ältern Arbeiter
im Jnterejfe ihrer eignen Kinder und der Kinder ihrer Arbeitsgenoffen
jeder Ungehörigieit entgegentreten: Im Arbeiterausfhuß
iollten Arbeitgeber und Arbeiter zujammenwirken zum Schuß der Ehre
und der guten Sitte der Fabrik und ihrer Jugend. In Verftändigung mit
dielent Können und follten auch Jittlidhe VBorfjehriften über das Verhalten
der jugendlichen Arbeiter außerhalb der Fabrik: Verbot des Wirtshaus-
bejuches, des Kauchens, des unberechtigten Verlafjens des Elternhaufes,
eine® den guten Sitten widerfirebenden Verkehrs u]w. getroffen und in
die Arbeitzordnung aufgenommen werden (GO 8 134 b), deren
Junehaltung dann der Arbeiterausfichuß überwacht. Bei Anftellung von
Meijtern und Angeftellten Jollte nicht bloß die tednifche Tüchtigkeit, Jonderin
aud) ber fittlide Charakter und die. foziale Gefinnung von Einfluß fein.
In größern Betrieben empfiehlt fi fehr die Anftellung einer Fabrik
pflegerin, die den Arbeiterinnen auch in ihren perfönlihen Ange-
fegenheiten zur Seite {teht. Sie fan durch KMugheit und praktijhen Rat
viel zur Ausgleidung fozialer Gegenfäge und zur Hebung von Anftand
and Sitte wirken und auch perjönlidh einen fegensreiden Einfluß ausüben.
Der Mißbrauch ber wirtfhaftliden Abhängigkeit zu fittliher Verführung von
jeiten bes Arbeitgebers oder von Beamten und Meiltern und Borarbeitern follte unter
belonbere Strafe geftellt werden,
Schimmer al8 in den Fabriken find vielfach die Verhältniffe in der
Geimarbe it!) insbejondere für die Arbeiterinnen, die auf diefen Ver-
bienft wefentlich angemiefen find. Sie hat ihre Berechtigung als Nebenerwerb,
1) Val. Koch, Die deutihe Hausinduftrie, M.SGladbach 1913, Voltsvereins-
Verlag, und Gaebel, Die Heimarbeit, Xena 1913, Kilcher.