Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

92 Hite, Geburtenrüdgang und Soziakrejorm 
yerabzufeßen, einmal im Interejje der zurückehrenden Krieger, die 
doch in erjter Linie An]pruch auf Einjtellung Haben, dann aber auch, um eine 
gleichmäßigere Bejchäftigung aller Arbeiterinnen zu fihern. Was aber vor 
allem feinen Aufichub erleiden darf und auch ohne befondere Belaftung 
der Induftrie möglich ift, ft zunächft die Erhöhung des Schubes, foweit 
e8 fi) un Betriebe und Arbeiten Handelt, die mit befondern Gefahren 
hir die Gefundheit und Sittlidkeit verbunden find. In diefer Beziehung 
genügen aber bei jtrammer Durchführung die beftehenden gefeblichen Voll- 
machten (GO 8 120 d bis 120 f) vollauf. Die zweite Forderung {ft die 
Sicherung einer forgfältigen häuslichen Ausbildung der Arbeiterinnen 
{]. unten). 
Was insbefundere den Schuß der Sittlichteit anbelangt, fo it hier mit 
SejegeSvorfchriften allein leider wenig zu erreichen. Durch Einitellung 
einer größern Zahl weiblider Gewerbeauffidhtöbeamten 
würde ihre Wirkjamfkeit wefjentlich erhöht, Wichtiger ijt, daß der Arbeit 
geber fi in erhöhtem Maße feiner fittlidhen Verantwortung gegenüber 
Kindern und Eltern bewußt wird und nod) mehr, daß die ältern Arbeiter 
im Jnterejfe ihrer eignen Kinder und der Kinder ihrer Arbeitsgenoffen 
jeder Ungehörigieit entgegentreten: Im Arbeiterausfhuß 
iollten Arbeitgeber und Arbeiter zujammenwirken zum Schuß der Ehre 
und der guten Sitte der Fabrik und ihrer Jugend. In Verftändigung mit 
dielent Können und follten auch Jittlidhe VBorfjehriften über das Verhalten 
der jugendlichen Arbeiter außerhalb der Fabrik: Verbot des Wirtshaus- 
bejuches, des Kauchens, des unberechtigten Verlafjens des Elternhaufes, 
eine® den guten Sitten widerfirebenden Verkehrs u]w. getroffen und in 
die Arbeitzordnung aufgenommen werden (GO 8 134 b), deren 
Junehaltung dann der Arbeiterausfichuß überwacht. Bei Anftellung von 
Meijtern und Angeftellten Jollte nicht bloß die tednifche Tüchtigkeit, Jonderin 
aud) ber fittlide Charakter und die. foziale Gefinnung von Einfluß fein. 
In größern Betrieben empfiehlt fi fehr die Anftellung einer Fabrik 
pflegerin, die den Arbeiterinnen auch in ihren perfönlihen Ange- 
fegenheiten zur Seite {teht. Sie fan durch KMugheit und praktijhen Rat 
viel zur Ausgleidung fozialer Gegenfäge und zur Hebung von Anftand 
and Sitte wirken und auch perjönlidh einen fegensreiden Einfluß ausüben. 
Der Mißbrauch ber wirtfhaftliden Abhängigkeit zu fittliher Verführung von 
jeiten bes Arbeitgebers oder von Beamten und Meiltern und Borarbeitern follte unter 
belonbere Strafe geftellt werden, 
Schimmer al8 in den Fabriken find vielfach die Verhältniffe in der 
Geimarbe it!) insbejondere für die Arbeiterinnen, die auf diefen Ver- 
bienft wefentlich angemiefen find. Sie hat ihre Berechtigung als Nebenerwerb, 
1) Val. Koch, Die deutihe Hausinduftrie, M.SGladbach 1913, Voltsvereins- 
Verlag, und Gaebel, Die Heimarbeit, Xena 1913, Kilcher.
	        
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