D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 108
zedeckt werden müffen. Dabei darf gewiß aud) des Sparbuches für das ver-
yienende Kind nicht vergeffen werden, [hon um ihm die Freude am Ver
sienft zu erhöhen und Sparlinn und die Vorlorge für feine eigne Buhumft
ur meden.
So ent{pricht e& der Hriftlichen Sitte, und foweit und folange Eltern
und Kinder einig find in diefer Regelung, Haben fich weder Staat noch Ar-
beitgeber einzumijchen. Leider wird aber vielfach gegen dieje Sitte mehr
und mehr verjtoßen, amı meiften von den Kindern, indem diefe fih um
yie Eltern nicht tümmern und den Verdienft eigenfüchtig verwenden oder
'eichtfinnig durkbringen, mandmalaberaudh von fJeiten der
Eltern, indem fie, fobald die Kinder mitverdienen, jid) „einen guter
Tag“ antım und trog reidlichen Einkommens alles im Saualt und Wirts-
jaus, für Meidung und Bergnügungen draufgehen lafjen. Diefe Familien
Silden dann — neben den aus dem Familienleben Losgelöften Iunggefellen
und Mädchen — in der Beurteilung der ArbeiterverhHältnijje für die gebil-
deten und beligender Kreife den Normaltypus und bieten die Unter
iage für all die harten Urteile über die Ver]hwen-
dungsfucht und den LeidHtfinn der Arbeiterkkajfte.
Diefelbe Familie, die früher von dem VBerdienit des Baters allein leben
zußte und lebte, erfreut fid Heute vielleicht des drei und vierfadhen Ein-
fommen3, vergikt dabei aber, daß auch mal wieder andere Zeiten kommen.
Weit entfernt, auch an die Zukunft der Kinder zu denken, werden diefje
nöglidhit lange vom Heiraten zurüdgehalten und müffen, wenn fie dann
zur Gründung einer eignen Familie [AHreiten, vo Ine jede Mitgift mit Schulden
‘hre Ehe beginnen. Diejen Mipbräuchen muß gefteuert werden. Deu
NRedHten der Eltern, aber au den berechtigten An] prü
Hen der Kinder, die das Geld verdienen, muß gefeBlidher
ZOuß gefidhert werden.
Man kann einwenden: Die Beziehungen zwifden Eltern und Kindern
ind {o zarter Natur, daß die rauhe Sand des Staates nur Unheil an-
‚ihten Kann. Liebe läßt fich nit erzwingen, und das Maß der gegenfeis
:igen Nechte und Pflichten nicht bureaukratijh abzirieln. Nım, dieje Ein-
mendung hat man, foweit die Pflihten der Eltern in Betracht fommen,
wenig gelten lafjen. Die Unterhaltungspfliht der Eltern gegenüber ihren
Rindern wird jtreng durchgeführt. Man Hat keine Bedenken getragen,
dieje Lajten dur Berfhärfung der Schulpflicht, dur Berbot oder Bes
“ränkung der Erwerbsbefhäftigung der Kinder ujw. itetig zu erhöhen.
Zoweit die Eltern den Pflidhten der Pflege und Erziehung nicht entjprechen,
fönmen ihnen fogar die Kinder ganz entzogen und diefe in die Hürjorge-
»rziehung genommen werden — aber immer zu Laften der Eltern, Das
alles mit Mecht. Bon irgendweldden praktijh wirfjamen Maßnahmen
und Ginrichtunaen zu einer entipredhenden Mechtslicherung der Eltern