Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

D. Bekämpfung des Gebnrtenrüdganges at z Ge 
sine Regelung der Lohnzahlung im Sinne des $ 119 a der Gewertebung |, 
Gejonders empfohlen wird, — gewiß ein Beweis der Berechtigung des Grund: A, 
zedanken3. fm in 
Als Reformziele gegenüber der heutigen Regelung auf Grund 
5e8 8 1192 ergeben fidh demnad: 
Bunächit muß die Regelung einheitlich menigjtens für größere 
zujamnmenhängende MWirt[haftägebiete getroffen werden. Heute jchox 
fann eine joldje jtatutarijdje Megelung au) durch die Provinz erfolgen; 
He würde wejentlich erleichtert, wenn Nachbarprovinzen, 3. B. Rheinland 
und Weftfalen, fich auf diefelbe Regelung einigten. Das legte Ziel muß fein: 
einheitlige Kegelung durch NReihsgejeß. So würde fie au nach Hirzerer 
energilder Durchführung fich in das fittlide Bewußtfein ein 
ieben und bald wieder al8 Jelbfiverftändlid empfunden. In zweiter 
Linie müßte ein geredhter Auszglei & zwildhen den Rechten der 
Gitern und Kinder mehr al8 bisher gefichert werden. Bisher fehlt jedes 
Organ und die gefeplidhe Zujtändigfeit für diefe IAHwierige Aufgabe. 
Die Gemeindebehörde alz folde Kann fiH mit all dem Hleinliden Zauf 
und Streit nicht abgeben. € muß eine befondere Iofale 
HrganifjationfürdiejenZwed gebildet und mit den ent- 
iprechenden Befugnifjen ausgejtattet werden. Die Regelung und Über- 
wachung des Verhältnijjes der Kinder zu den Eltern itellt fich überhaupt 
al8 ein Teil der gefamten Jugendfürforge dar. Damit 
;ommen wir zu einer weitern grundlegenden Korderung: 
4. Errigtung von Jugendämtern 
Eine Fülle von Gefahren und VBerfuchungen tritt an die moderne 
Sugend heran, wie fie feine frühere Zeit gekannt. Anderjeits fehlen die 
fonjervativen Gegenmächte, mie fie früher in der Krcdhlidgen und nachbar- 
fihen Gejchloffenheit, in der fejten Ordnung der Bunift, in der jejten Sitte 
des Landes, auch in der Art einer allmählihen berufliden Ausbildung 
— Qehrling, SGejelle, Meilter — gegeben waren. Insbejondere find in der 
Stadt die Lodungen und Gefahren jo mannigfach und ftark, daß der er 
zi ehliche Einfluß der Eltern dagegen nicht ausreicht. Auch die gewiß Jegens- 
voll wirkenden freien OrganifationenderFJugendpflege: 
Qehrlings«, Sünglings- und Sefellenvereine, Sugendfongregationen, Ar- 
heiterinnenvereine, Vereine für Iaufmännijdhe SGehilfinnen, Sugend- 
wehren uf. Können ihre Wirkamfkeit nur joweit ausüben, als die Jugend 
ich ihrem Einfluß unterftellt. Das ift aber immer nur in einem jehrt be- 
idHränfkten Umfange der Fall. Die Malle, und zwar der einer 
Erziehung am dringendften bedürftige Teil, Hält fich foldhen Organijationen, 
die doch immer Nücfichten und Schranken und auch mehr oder weniger 
perfönlidhe Opfer auflegen, fern. Die Arbeitgeber befümmern Jich meiftens 
aar nicht um ba8 fittlide Verhalten der Iuaendlihen außerhalb der 
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