fullscreen: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

Zweites Kapitel. 
Die Güterbeschaffung -er Konsumgenossenschaften 
I. Der konsumgenossenschaftliche Einkäufer und die 
Lieferanten der Konsumvereine. 
Als konsumgenossenschaftlicher Einkäufer fungiert in den 
kleineren Vereinen der erste Vorstandsbeamte. Er kauft ein nach 
vorheriger Beratung mit den anderen Vorstandsmitgliedern; eine Vor 
beratung wird allerdings nicht immer möglich und auch nicht immer 
nötig sein. In größeren Vereinen beteiligen sich auch vielfach die 
andern Vorstandsbeamten am Einkauf selbst, und zwar kaufen sie ent 
weder alles gemeinsam, oder es tritt eine Arbeitsteilung nach Waren 
gattungen resp. Branchen ein. Von einer Schwerfälligkeit der Kon 
sumvereine beim Einkauf, wie Kritiker der Konsumvereine behauptet 
haben, kann kaum die Rede sein. Der schnelle Konjunkturwechsel 
bedingt, daß nicht jedem Einkauf lange Vorstandssitzungen vorausgehen 
können. So kam es denn von selbst, daß die konsnmgenossenschaftlichen 
Einkäufer als solche eine gewisse Selbständigkeit innerhalb des Vor 
standes erlangten. Dasselbe trifft zu auf die Stellung der Einkäufer 
gegenüber den anderen Organen. Nach 8 27 des Genossenschaftsge 
setzes ist es möglich, dem Vorstand Beschränkungen in der Geschäfts 
führung, also auch beim Einkauf, aufzuerlegen. In den Statuten 
der Konsumvereine geschieht das auch insofern, als für den Einkauf 
eines Warenpostens Maximalbeträge je nach der Größe der Ge 
nossenschaft festgesetzt werden. Einkäufe, die diese Beträge über 
schreiten, unterliegen der gemeinsamen Zuständigkeit von Vorstand 
und Aufsichtsrat. Nach § 30 des vom Zentralverbande herausge 
gebenen Musterstatuts ist die Zuständigkeit beider Organe beim Einkauf 
in folgenden Fällen nötig: 
1. bei Einführung neuer oder länger als ein Jahr nicht geführter 
Bedarfsgegenstände; 
2. bei Einkäufen von Bedarfsgütern, wenn die Beträge für die 
zu beschaffenden Posten und deren Vorräte zusammen den halbjähr 
lichen Durchschnittserlös daraus übersteigen. 
Schloesser, Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung. 
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