D. Befämpfung des Geburtenrüdganges 175
jollten namentlid) in den ftäbtijhen und induftriellen Gebieten der garten
mäßigen Befiedlung dienftbar gemacht werden. Den Fideikommijien
jollte eine Veräußerung zu diefem Zwede gefeglich freigegeben werden.
3 it bei der nationalen Bodenknappheit nicht zu verantworten, daß oft.
mitten in dihtbevölferten Bezirken große Fläden brachliegen oder RNehen
und Wildjchweinen als Aufenthalt dienen, während die MenjdhHen fi ver
geblih nach einem Stüdchen Land.für ein befdheidenes freundliches Heim
jegnen. Noch vernunftwidriger aber ft es, wenn die eignen Gejese des Lan
5e8, die für ganz andere Verhältnijje gefhaffen find — die Fideikommiß-
zefebgebung — eine zwedmäßigere und fozialere Seftaltung verhindern.
Nach der Kriegslagehaben wir Grund zu der Hoffnung, daß wir im Often weite
Xlädenfulturfähigen Sandesgeminnen werden. Da ergibt [ich die
dringende Forderung, beizeiten zu forgen, baß fih nicht die DBodenfpekulation diefes
Neulandes bemächtigt. Gier bieten fich vielleicht der Unfieblungsiommiffion dankbare
Aufgaben — aber im Dienfte aller deutfdhen Staatsbürger, die es uns mit ihrem Blute
haben erobern helfen, ob fie nun die deutfche oder bie polnifjde Mutterfprache [predhen,
Noch fchwieriger al8 die Landbefhaffung Yt die BefhHaffung
von Geld. Bei der jtarlen Inanfprudgnahme des Kapitalmarktes durch
Reich, Staaten, Gemeinden und Private ijt der Kurs der RNentenbriefe
jo niedrig, daß der Kolonift, der das Darlehen jeitenz der Rentenbank ja
11€ in bar, fondern in Nentenbriefen erhält, fOiwvere Cinbuße erleidet.
Für die nächlten Jahre werden fo Staat, Provinzen, Gemeinden und
die fonftigen öffentlichen Korporationen: Berfidherungsanftalten, Sparkaffen
ufw., die Koften der innern Kolonifation wefentlidh beftreiten müffen —
leider diefelben Yuellen, die auch dem fradtijhen Kleinwohnungsbau
aushelfen follen. In diefer Weife find auch die beftehenden und neuen
Siedlungsgefellfhaften 3. B. in Rheinland und Weftjalen wejentlidh fun»
diert worden. Dabei leihen vor allem die provinzialen Landesbanken ihre
Unterftüßung. Diele Hilfe Hat eine befondere Berechtigung, [oweit es
iQ um die Anfiedlung der Kri-gZinvaliden Handelt. So-haben
auch 3. B. in Bayern und in Sachjen die Zandezkulturrenten
danfen fi in den Dienjt der innern Kolonifation geftellt.
Die „Nentenbanken“, dıe für einen ganz andern Zwed: bie Ablöfung der Keallaften,
gegründet worden find, eignen fidh in ihrer heutigen Organijation für diefe neuen Aufe
gaben fehr wenig.) Sie führen ben Namen „Banken“, find e8 aber nit. Sie müßten
su Kreditanftalten nach Vorbild der LandfHaften fortgebildet werden, die für ihre
Bfandbriefe aud) werben und die Konjunkturen des Kapitalmarktes zuguniten der
Mitglieder (d. h. der Schuldner) ausnugen können. Sie müßten zu wirflidgen Anfied-
kungsbanfen ausgefjtaltet werden, mit dem Rechte und der Aufgabe, Land zu kaufen,
Ar parzellieren und zufammenzulegen, e8 Iolonilationsfähig und bereit zu machen,
auch dauernd die Kolonien und die Koloniften zu überwachen und zu betreuen. Die:
Sicherung der gegebenen Darlehen erfordert lekteres. So würde die Gewähr gegeben
ein, daß zwedmäßig, unter ANusnukung voller Fachfenniniffe und Erfahrungen, folo«
1 Mal. „Soziale Kultur" 1916, 16 ff.