Full text : Geburtenrückgang u. Sozialreform

D, Setämpfung des SGeburtenrüdganges 19%
Jahres, im Baugewerbe im Winter, im Bergbau im Sommer, in der Schnei«
derei und Konfektion im Winter und Sommer regelmäßig wiederkehrt,
und die mit den wirt|Haftlidhen Krifen nichts zu tun Hat, behandelt werden?
 Die Indujtrien, die das ganze Jahr ziemlich planmäßig durchgehen,
fann man doch nicht mit diejen Koften belaften! Diefe Einwände gelten
aud) namentlich für die Landwirtfchaft, die im Frühjahr, Sommer und
Derbit die Arbeitskräfte übermäßig in Anfpruch nimmt und im Winter
ihnen oft lange unfreiwillige Muße auflegt. € liegt zudem außerordentlich
viel an der Perfönlichkeit, ob fie auch in jolden Zeiten die Arbeit liebt
und jucht und dann auch findet, oder vb fie vorzieht, gegebenenfalls für fich:
und die Familie die Unterftügung zu beziehen. Um diefen Unterfchieden
der verfhiedbenen Berufe bezüglich der Arbeitslofigkeit gerecht zu werden,
haben wir früher die Berufsgenoffenfchaften als die berufenen Träger
einer  gefeglidjen Arbeitslojenverfidherung angefehen. Allein hier ft auch
die Unter[heidung der Berufe einerfeits nicht ausreichend durchgeführt,
anderfeitz die Spezialifierung wieder zu weit ausgedehnt und dadurch
5ie Tragfähigkeit und der regionale und Lokale Ausbau der Organifation
mangelhaft. Bor allem fehlt die Eingliederung der Arbeiter!) Weite ge.
werblide Gruppen find überhaupt nicht in die Unfallverfidherung ein
vezogen. In allen diejen Beziehungen verdient die Invalidenverfidherung
den Borzug. Denken wir uns die Arbeitslojenverfiherung in obigem
Sinne al3 bejondere Abteilung mit gefonderter Verrechnung der Ein
nahmen und Ausgaben, jo mürbe auch Hier einer Sonderung nad
Berufsgruppen nichts im Wege ftehen. € brauchten nur für
jede Gruppe bejondere Marken (für diefe Zujagverficdherung)
auögegeben und geklebt zu werden. Die Karten müßten allerdings in Hirzern
Terminen umgetaufcht und fchärfer Kontrolliert werden. Man Könnte
mit den Hauptgruppen der Indufjtrie beginnen, indem dem Bundesrat
das Recht gegeben würde, den Geltungsbereich durch Verordnung zu
bejtimmen, Jede Gruppe würde foviel an Beitrag erheben, als fie zur
Deckung ihrer Ausgaben bedarf. Die {Hwwierigjten Gruppen, vor allem die
Landwirt/chaft, die der VBerficherung auch am wenigjten bedarf, aber auch
3. 3. die Hausinduftrie, für die das Bedürfnis wohl am dringenditen, aber
die Ausführung fowohl wegen der Koften als inshefondere wegen der Konrolle
 am [wierigften ijt, würden vorerft — und vielleicht für immer —
nicht einbezogen. Je enger daz Gebiet genommen wird, dejto weniger
fann allerding3 mit einem NReidhsbeitrag gerechnet werden, da diefer ja
von allen aufgebracht werden müßte. Wohl aber würde der Beitrag des
Arbeitgebers ebenjo wie bei der Invalidenverficherung in Rechnung zu
tellen fein. Wir find unz durdHaus bewußt, daß diefer Borlchlag für eine
gefeßgeberifdhe Ausgeftaltung nod) nicht reif und der Weg bis dahin noch
1) Sibe, Arbeiterfrage (M.Gladbach 1904) 154.
            
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