582 ‘ DRITTER TEIL
und man ist, ohne die besondere Natur der Krise zu verkennen,
dazu geführt worden, gleichzeitig verschiedene Anlagearten zu
verwenden, um grössere Sicherheit zu erzielen.
Es bleibt noch übrig, den Ertrag der angelegten Mittel zu prüfen.
Die Sozialversicherung ist — selbst wenn sie nach dem Plane. der
Kapitaldeckung arbeitet — keine auf Gewinn gerichtete Unter-
nehmung, die vor allem anstreben würde, ihrem Vermögen jähr-
lich Zinsen hinzuzufügen. Oben ist dargelegt worden, dass es
beim Umlageverfahren im allgemeinen nicht wünschenswert ist,
dass der Ertrag des Vermögens einen wesentlichen Teil der
jährlichen Einnahmen bildet. Bei dem System der Kapitaldeckung
ist es notwendig, aber auch genügend, dass er gestattet, den
versicherungstechnischen Rücklagen die dem angenommenen
Zinssatz entsprechenden Zinsen zuzuführen. Jede Bereicherung
der Anstalten, die mehr bringt als zu ihrer ordnungsmässigen
Geschäftsführung oder zu ihrer Sicherheit erforderlich ist, würde
eher schädlich als vorteilhaft sein, wenn sie die Überschüsse nur
dazu verwenden würde, das Vermögen zu vergrössern; gerade in
diesem Punkte kommen Erwägungen zur Geltung, die einer
richtigen. Auffassung vom Wesen und der Aufgabe der Sozial-
versicherung entspringen.
In erster Reihe wird die soziale Krankenversicherung einen
unmittelbaren Vorteil darin finden, wenn sie selbst für die Aufnahme
ihrer Kranken in das Krankenhaus und für ihre Behandlung
Vorsorge trifft. Daraus ergibt sich eine erste Verwendungsart des
Vermögens, bei der es übrigens nützlich sein wird, wenn die Ver-
sicherungsanstalt gemeinsam mit den Anstalten der Invalidenver-
sicherung darangeht, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kur-
und Erholungsheime zu betreiben. Der Ertrag solcher Anlagen
wird sich allerdings nicht in einer sichtbaren Mehreinnahme
ziffermässig ausprägen. Aber auf der einen Seite wird sich
eine Ersparnis an den Kosten der Sachleistungen, auf der anderen
Seite ein Einfluss auf zweckmässige Beschaffenheit dieser Lei-
stungen ergeben. Die Behandlung des Kranken wird bis zu seiner
vollständigen Heilung währen. Man hat vo mehr Aussicht, jene
Zustände mit zeitweise wiederkehrenden Krankheitsanfällen zu
vermeiden, welche die Kassen mit erheblichen Krankengeldern be-
lasten und den Erfolg der Arbeit erheblich herabsetzen. Mit dem
gleichen Ziele wird die soziale Krankenversicherung an den all-
gemeinen Ausgaben der sozialen Gesundheitspflege und der Krank-
heitsvorbeugung sich beteiligen, denn gerade hier handelt es sich
für sie um eine wahre Anlage.