Object: Die obligatorische Krankenversicherung

582 ‘ DRITTER TEIL 
und man ist, ohne die besondere Natur der Krise zu verkennen, 
dazu geführt worden, gleichzeitig verschiedene Anlagearten zu 
verwenden, um grössere Sicherheit zu erzielen. 
Es bleibt noch übrig, den Ertrag der angelegten Mittel zu prüfen. 
Die Sozialversicherung ist — selbst wenn sie nach dem Plane. der 
Kapitaldeckung arbeitet — keine auf Gewinn gerichtete Unter- 
nehmung, die vor allem anstreben würde, ihrem Vermögen jähr- 
lich Zinsen hinzuzufügen. Oben ist dargelegt worden, dass es 
beim Umlageverfahren im allgemeinen nicht wünschenswert ist, 
dass der Ertrag des Vermögens einen wesentlichen Teil der 
jährlichen Einnahmen bildet. Bei dem System der Kapitaldeckung 
ist es notwendig, aber auch genügend, dass er gestattet, den 
versicherungstechnischen Rücklagen die dem angenommenen 
Zinssatz entsprechenden Zinsen zuzuführen. Jede Bereicherung 
der Anstalten, die mehr bringt als zu ihrer ordnungsmässigen 
Geschäftsführung oder zu ihrer Sicherheit erforderlich ist, würde 
eher schädlich als vorteilhaft sein, wenn sie die Überschüsse nur 
dazu verwenden würde, das Vermögen zu vergrössern; gerade in 
diesem Punkte kommen Erwägungen zur Geltung, die einer 
richtigen. Auffassung vom Wesen und der Aufgabe der Sozial- 
versicherung entspringen. 
In erster Reihe wird die soziale Krankenversicherung einen 
unmittelbaren Vorteil darin finden, wenn sie selbst für die Aufnahme 
ihrer Kranken in das Krankenhaus und für ihre Behandlung 
Vorsorge trifft. Daraus ergibt sich eine erste Verwendungsart des 
Vermögens, bei der es übrigens nützlich sein wird, wenn die Ver- 
sicherungsanstalt gemeinsam mit den Anstalten der Invalidenver- 
sicherung darangeht, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kur- 
und Erholungsheime zu betreiben. Der Ertrag solcher Anlagen 
wird sich allerdings nicht in einer sichtbaren Mehreinnahme 
ziffermässig ausprägen. Aber auf der einen Seite wird sich 
eine Ersparnis an den Kosten der Sachleistungen, auf der anderen 
Seite ein Einfluss auf zweckmässige Beschaffenheit dieser Lei- 
stungen ergeben. Die Behandlung des Kranken wird bis zu seiner 
vollständigen Heilung währen. Man hat vo mehr Aussicht, jene 
Zustände mit zeitweise wiederkehrenden Krankheitsanfällen zu 
vermeiden, welche die Kassen mit erheblichen Krankengeldern be- 
lasten und den Erfolg der Arbeit erheblich herabsetzen. Mit dem 
gleichen Ziele wird die soziale Krankenversicherung an den all- 
gemeinen Ausgaben der sozialen Gesundheitspflege und der Krank- 
heitsvorbeugung sich beteiligen, denn gerade hier handelt es sich 
für sie um eine wahre Anlage.
	        
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