D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 65
der einzelnen Fabrik und über dieje hinaus beitehen und wirken und Jowohl
jeinen WÄrbeitern und Arbeiterfamilien als au den andern VBollskreijen zu-
gute fommen. Dahin gehört die Gründung von gemeinnügigen Aftienbau-
gejellfhaften, Erridhtung von Hofpizen, Vollsküchen, Einrichtung von
Mietzinsjparkafjen, Zufgußkafjen für Hnderreiche Familien (für Wohnungs-
miete ufmw.), Haushaltungsfhulen ujw. Beidheidener, aber gerade für unfere
Stage hedeutungsvoll ijt die Gründung von Wödhnerinnenver-
einen. Sie jtellen fich die Aufgabe, weniger bemittelten Wicdmerinnen
durch Bejorgung entjpredhender Koft, Ausfteuer mit Kinderwäldhe uw.
Hilfe zu leiften. Soweit notwendig, wird [Hon vorher für reine Bettwäldhe
‘vielleicht aud) Bett und Ausjtattung), für Unterbringung und Pflege der
Rinder während der Stunden der NMiederkunft, für rechtzeitige Hilfe von
Debamme und Arzt ujıv. geforgt. Nur in befondern Fällen wird es der
Unterbringung in einem Wödhnerinnenheim bedürfen, Weit wich-
tiger als Gaben aber ijt die Beforgung von Pflegekräften. Das
gilt auch für die Krankenpflege in der Familie. Diejes Be-
dürfni3 befteht felbjt Für beffergeftellte Familien. €3 wird auch nicht etwa
durd) das Krankengeld oder die Wiöcdhnerinnenunterftüigung gedeckt. Zunächtt
ind im großen und ganzen nur die gegen Lohn befhHäftigten Arbeiter ver-
jichert. Dieje erhalten außer freier ärztlider Behandlung und Arznei
die Hälfte des Lohnes als Krankengeld. Wie Könnte aber damit neben
den geiteigerten Ausgaben für den Kranken auch noch eine Pflegerin be-
zahlt werden? Bei Krankheit der Frau und der Kinder aber fehlt in der
Regel auch dieje Hilfe der Krankenkajje. E3 eignet ih aud nicht jede Ber-
jon zu jolcher Hauspflege. Hier kann nur eine Organijation —
jet e$ ganz auf gemeinnügiger Grundlage, jet e8 in Form einer Berlicdherung
helfen.
Die HriftlidHe Liebe hat uns in den (Katholijdgen) SdHwefjtern und (evangelifdhen)
Diakoniffen und andern Organifationen berufsmäßig ausgebildete Pflegerinnen
zjegeben, die in opfermwilliger Hingabe fowohHl in der Anftalts- wie Hauspflege Großes
leiften. Hoffentlich werden unter dem Eindruck deffen, was unfere Schweitern auf
den Schlachtfeldern wie in der Heimat geleiftet Haben. die engherzigen Schranken
giner bureaukratiidhen Yrdensgefetgebung fallen. Anderfeits IAuldet die Gefjeßgebung
aber aug) dem Berufsitand der weltliden Krankenpfleger und «pflegerinnen einen
mweitern Schuß bezüglich der SGefundheit und der fozialen Stellmyg (Minimalruhezeit,
Verfidherung gegen Krankheit ufw.). Neben der Krankenpflege muß aber auch die
Wödnerinnen und Säuglingspflege mehr zu ihrem Rechte fommen,
lei e8, daß die Krankenpflegerin auch in diefent Zweige der Pflegetätigkeit ausgebildet
werde, fei e8, daß fie als felbitändige Berufstätigkeit ausgeübt wird. Diele berufs-
qäßig ausgebildeten Pflegerinnen bilden aug die beften Lehrerinnen der Mütter.
Senn fie zugleid auch int Haushalt (Kochen, Fliden, Bußen ufw.) zuzugreifen ver-
tehen, vo es notwendig ilt, und der Hausfrau mit Nat und Zat zur Hand gehen Können,
io erhöht das ihre fegensreide Wirkfamkeit, — Um auch den Landbewohnern Die
Wohltaten einer ausreidhenden gefhulten Bileae zu fichem: haben mehrfach die
Aige. Geburtenrüdaang und Sozialre’orm %