Full text : Der Pommersche Landbund

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Die  wirtschaftliche  Lage  ist  so,  daß  wir  auf  alles  gefaßt  fein
müssen.  Herr  v.  Wangenheim  macht  darauf  aufmerksam,  daß  es  Aufgabe  der
.  Landwirtschaft  Pommerns  sei,  in  erster  Linie  die  Ernährung  deBKrejsstädte,  insbesondere ­
  die  Ernährung  von  Stettin,  restlos  und  in  allem  Umfange  sicherzustellen,
und  zwar  unter  Heranziehung  der  Genossenschaften..
Bei  der  augenblicklichen  wirtschaftlichen  Lage  ist-zu  erwarten,  daß  die  Landwirtschaft ­
  völlig  auf  Selbsthilfe  angewiesen  bleibt.  Infolgedessen  ist  es  notwendig,
zuverlässige  und  st  a  a  t  s  e  r  h  alten  de  Elemente  in  größerer
Zahl  in  der  Landwirtschaft  des  Kreises  aufzunehmen.  Es
wird  nicht  verkannt,  daß  die  Aufnahme  solcher  Herren  auf  dem  Lande  manchmal
mit  Schwierigkeiten  verbunden  sein  mag.  Die  Schwierigkeiten  müssen  aber  rücksichtslos ­
  überwunden  werden.  In  Berlin  besteht  „dar  nationale  Heimatbund  zur
Versorgung  Heeresentlassener",  'Berlin  W.  9,  Schillingstraße  Nr.  14-18.  Dieser
Heimatbund  macht  es  sich  zur  Ausgabe,  die  zuverlässigen  Elemente  des  aufgelösten
Heeres  insbesondere  Offiziere  dem  Lande  z  u  überweisen.  Bei  dem
Ernst  der  Lage  bitten^wir  uns  umgehend  Nachricht  zukommen  zu  lassen,  o  b  und
w  i  e  v  i  e  l  O  f  f  i  z  i  e  r  e  und  sonstige  zuverlässige  Leute  Sie  in
Ihrer  Häuslichkeit  oder  in  der  Häuslichkeit  der  Mitglieder ­
  Ihrer  Bezirksgruppe,  aufzunehmen  verm  ö  ch  t  e  n.
Wir  bitten,  wegen  dieser  Frage  eiligst  vertrauliche  U  m  f  r  a  g  e  bei
den  Besitzern  Ihrer  'Bezirksgruppe  zu  halten,  um  die  Zahl  der  aufzunehmenden
Personen  hierher  bis  spätestens  25.  Oktober  d.  I.  mitzuteilen,  da  wir  für  den
Kreis  die  Zahl  der  gewünschten  Herren  dem  „Nationalen  Heimatbund"  Berlin
eiligst  mitteilen  wollen.
Mit  Bundesgruß  gez.  Dr.  Wolfgram  in.
Auk  die  tut  Interesse  der  Sicherstellung  der  lnndivirtschastlichen  Arbeiten ­
  erlassene  Verordnung  des  Pr.  Land  w  irtschafts-Mini  st  e  r  i  -
ums  vom  2,  September  1919  veröffentlicht^  hinterpommersche  Junker
am  10.  September  1010  folgenden  „Erlaß":
Die  von  dem  Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen  und
Forsten  erlassene  „Verordnung  betr.  die  Sicherstellung  landwirtschaftlicher  Arbeiten" ­
  vom  2.  9.19  ist  r  e  ch  t  s  u  n  g  L  l  t  i  g.  Der.  Versuch  des-  Ministers,  sie  auf
§  1  der  Verordnung  über  die  wirtschaftliche  Demobilmachung  vom  7.  11.  1918  zu
stützen,  ist  rechtsirrig;  denn  die  Störungen  des  Wirtschaftslebens  durch  Streits
in  der  Landwirtschaft  sind  keine  Folgen  der  Demobilmachung.
Da  die  ganze  M  i  n  i  ste  r  i  a  l  v  e  r  o  r  d  n  u  n  g  u  n  g  ü  l  t  i  g  ist,  so  ist  auch
die  Anordnung  über  Arbeitsbedingungen  für  landwirtschaftliche ­
  Arbeiter,  die  der  Regierungspräsident  —  als  Demobilmachungskommissar
  in  den  nächsten  Tagen  für  den  Kreis  Neustettin—  wie  schon  am  3.  9-  für
Belgard  geschehen  —  erlassen  wird  rechtswidrig  und  ungültig.
Die  Unterzeichneten  halten  es  für  ihre  P  a  t  r  i  o  t  i  s  ch  e  P  f  l  i  ch  t,  sich  nicht
an  dieser  Rechtsbeugung  zu  beteiligen;  sie  lehnen  daher
die  Annahme  der  Bedingungen  ab  und  bitten  ihre  Berufsgenossen,
zur  Abwehr  der  rechtswidrigen  U  e  b  e  r  g  r  i  f  f  e  de?  Landwirtschaftsministers ­
  ebenso  zu  verfahren.
von  B  o  n  i  n>  -  B  a  h  r  e  n  b  u  s  ch,  Vors,  des  landw.  Vereins  Neustettin,
von  Gand  eck  er-Zuch,  Vors,  des  landw.  Vereins  Bärwalde,
von  Hertzberg-Lottin,  Vors,  der  Kreiskommission.
B  e  i  g  e  I  -  H  o  h  e  n  f  e  ld  e,  Vors,  des  landw.  Vereins  Tempelburg.
            
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