Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 85 
Ken. Fürjorge und Pflege, Verhütung der Ausnugung der Kafie (durch 
Simulation ufw.), Feftftellung und Rechtsweg zur Geltendmachung der 
Anjprüche (Berufung, Revifion), Auszahlung der Unterftügungen, alle 
5iefe Aufgaben deden fi wejentlid) mit denen der Krankenvertiherung. 
Rojten und Arbeiten einer neuen Organijation würden zudem kaum im 
Berhältniz ftehen zu dem Ziwede, Die Aufgabe der Meform unferer 
Rranfenverficherung würde wejentlih dahin gehen: die Leitungen, welche 
heute jhon durch die Sakung zuläffig find und mannigjadh fchon in den 
Raffen gewährt werden, gejeglidh zur Wflicdht zu madhen. Wie weit 
darin im einzelnen gegangen werden kann, muß unter Berechnung der 
Roften und der Grenzen der finanziellen Leiftungsfähigkeit genau geprüft 
merden. Eine gewiffe Zurüchaltung wird geboten fein, und e3 it Aufgabe 
der Beteiligten felbjit und erfahrener Kaffenärzte, fejtzuftellen, weldie der 
Forderungen in erfter Linie Erfüllung finden follen. 
Was die Leifiungen felbjt anbelangt, fo erfgdheint un8 am dringenditen 
die Gewährung freier ärztlidger Behandlung und des 
Sebammendienftes f{owohl bei den Schwangerfhaftsbejdhwerden 
al8 insbejondere bei der Entbindung, und, falls diefes notwendig erjdheint, 
freie. Pflege und Behandlung in einer Entbindungsanftalt 
oder einem Wöchnerinnenheim, In lekterm Falle dürfen Mutter und Kind 
nicht getrennt werden. Nicht minder wichtig erachten wir die Verforgung 
zwedient/prechender Pflege im Haufe, fjoweit dieje nicht durch Angehörige 
gefdieht. Dabei joll aber die Gefahr einer mißbräuchliden Ausnugung der 
Kaffe nicht verkannt werden. Diefe würde dadurch gemindert, daß etwa die 
Hälfte der Koften die Wöcdhnerin felbft tragen müßte. Ferner würde eine 
Srhöhung des Wochengelbes bis zu zwei Drittel des Lohnes 
gewiß jehr münjdhenswert jein; eben]jo eine gleiche oder möäßigere 
Schwangernunterfiüßung bi8 zu fedhS Wochen für den. Fall, daß der Arzt 
die Unterbrechung der Ermerbsarbeit für notwendig erklärt. Das Wochen- 
geld würde dann für die adt Wochen nach der iederkunft verbleiben. Eine 
Ausdehnung bis zu zwölf Wodhen follte wenigitens dann gelten, wenn ter 
Arzt diefes Für hotwendig erklärt, Das Wochengeld ift als Erjak des ent 
gehenden Verdienftes gedacht; dementfprechend follte e& nur fo lange ge- 
zahlt werden, als die Wöchnerin ihre Arbeit dem Saushalt und ihrem Kinde 
vidmet; aud) müßte eine entfprecdhende Kontrolle jtattfinden. Eine dankens- 
werte Ergänzung des Wochengeldes ijft die Stillprämie. Diele ift 
vom Standpunkt der Bekämpfung des SGeburtenrücganges die wichtigjte 
und Dringendfte Forderung. Sie muß mindejtens in dem Umfange 
der Kriegswocdhenhilfje dauernd erhalten bleiben. Die meiften Frauen 
fönnen bei gutem Willen {tillen, und es muß alles getan werden, um fie 
zur Erfüllung. ihrer Mutterpfliht anzuhalten. Wenn e5 aber trog beiten 
Willens nicht möglich it und diejes durch Zeuagni8 des Arztes glaubhaft
	        
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