Full text : Lohnpolitik

11

Arbeitsgemeinschaften  gegen  Ausgang  des  K  rieges.
Damit  war  ein  gewiffer  Höhepunkt  erreicht,  freilich  zuletzt
nicht  mehr  in  organifcher  Entwicklung,  fondern  mit  einem
gewiffen  Zwang  unter  dem  Druck  der  Kriegsereigniffe.
So  ift  es  erklärlich,  dajz  grojzeMaffen  dei  gewerkschaftlichen ­
  Lohnpolitik  angefchloffcn  und  unterstellt  wurden,
welche  die  grundlegenden  Ideen  niemals  durchdacht  und  verstanden ­
  hatten.  In  diefen  Maffen  fand  der  Rätegedanke
und  die  Syndikalistische  Lohnpolitik  der
Revolution  infolgcdeSSen  einen  guten  Nährboden.  Zeitweilig
beftand  die  G  e  f  a  h  r,  dajz  durch  diefc  Entwicklung  die  G  cwerkfehaften
  ganz  beifeite  gefchoben  und
die  Bahn  einer  geordneten  Lohnpolitik
verlaffen  würde.  Dicfe  Gefahr  war  fo  grojz,  dajz
beifpielsweife  der  Entwurf  des  Betriebsrätegefetzes  fogar
Gefetzesvcrfchläge  enthielt,  die  in  ihren  Konfequenzen  der
gewerkschaftlichen  Lohnpolitik  feindlich  gewefen  wären.  Ich
denke  da  an  Vorfchläge,  wie  die  folgenden!
Die  Betriebsräte  feilten  das  Recht  erhalten,  gewiffe  Prozentsätze ­
  vom  Lohn  der  Arbeiter  eines  Betriebes  einzubehalten.
Die  Belegschaften  eines  Unternehmens,  deffen  Werke  weit
auseinander  lagen,  beiSpielsweifc  Arbeiter  der  Firma  Krupp
in  Effen,  München,  Kiel  ufw.,  feilten  einen  einheitlichen
Betriebsrat  bilden  können.  Man  denke  fich  dicfe  Organisation
zu  Ende  und  dann  mit  Zwangsbeiträgen  ausgeftattet,  fo  ift
klar,  dajz  damit  die  Einheit  des  Metallarbeiterverbandcs
aufgelöft  worden  wäre.  Dicfe  Gefahren  dürfen  heute  wohl
als  überwunden  gelten.  Die  Gewerkschaften  haben  die  Lohnbewegung ­
  wieder  in  ihrer  Hand.  Wir  dürfen  uns  diefes  Ergebniffcs
  freuen.
Gleichzeitig  hat  die  Tarifpolitik  eine  weitere  Vervollkommnung
  erfahren.  Durch  die  Verordnung  über  Tarifverträge
vom  23.  Dezember  1918  ift  für  die  vertragfehiiejzenden
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.