11
Arbeitsgemeinschaften gegen Ausgang des K rieges.
Damit war ein gewiffer Höhepunkt erreicht, freilich zuletzt
nicht mehr in organifcher Entwicklung, fondern mit einem
gewiffen Zwang unter dem Druck der Kriegsereigniffe.
So ift es erklärlich, dajz grojzeMaffen dei gewerkschaftlichen
Lohnpolitik angefchloffcn und unterstellt wurden,
welche die grundlegenden Ideen niemals durchdacht und verstanden
hatten. In diefen Maffen fand der Rätegedanke
und die Syndikalistische Lohnpolitik der
Revolution infolgcdeSSen einen guten Nährboden. Zeitweilig
beftand die G e f a h r, dajz durch diefc Entwicklung die G cwerkfehaften
ganz beifeite gefchoben und
die Bahn einer geordneten Lohnpolitik
verlaffen würde. Dicfe Gefahr war fo grojz, dajz
beifpielsweife der Entwurf des Betriebsrätegefetzes fogar
Gefetzesvcrfchläge enthielt, die in ihren Konfequenzen der
gewerkschaftlichen Lohnpolitik feindlich gewefen wären. Ich
denke da an Vorfchläge, wie die folgenden!
Die Betriebsräte feilten das Recht erhalten, gewiffe Prozentsätze
vom Lohn der Arbeiter eines Betriebes einzubehalten.
Die Belegschaften eines Unternehmens, deffen Werke weit
auseinander lagen, beiSpielsweifc Arbeiter der Firma Krupp
in Effen, München, Kiel ufw., feilten einen einheitlichen
Betriebsrat bilden können. Man denke fich dicfe Organisation
zu Ende und dann mit Zwangsbeiträgen ausgeftattet, fo ift
klar, dajz damit die Einheit des Metallarbeiterverbandcs
aufgelöft worden wäre. Dicfe Gefahren dürfen heute wohl
als überwunden gelten. Die Gewerkschaften haben die Lohnbewegung
wieder in ihrer Hand. Wir dürfen uns diefes Ergebniffcs
freuen.
Gleichzeitig hat die Tarifpolitik eine weitere Vervollkommnung
erfahren. Durch die Verordnung über Tarifverträge
vom 23. Dezember 1918 ift für die vertragfehiiejzenden